Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

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Bankrecht

Der Bundesgerichtshof hat heute, am 24.01.2023, erneut über Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen entschieden (Aktenzeichen XI ZR 257/21).

Dabei handelt sich sich um eine risikolose langfristige Anlageform, der in der Praxis eine erhebliche Bedeutung zukommt.

Seit den 1990er Jahren schloss die beklagte Sparkasse Prämiensparverträge mit einer variablen Verzinsung der Spareinlage und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach - bis zu 50% der jährlichen Spareinlage ab dem 15. Sparjahr - gestaffelte verzinsliche Prämie vorsehen. 

Der Bundesgerichtshof hat seine  bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Danach sind  Zinsanpassungen von der Musterbeklagten unter Beibehaltung des anfänglichen relativen Abstands des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz (Verhältnismethode) vorzunehmen.

Der Rechtsstreit wurde an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen, damit dieses einen geeigneten Referenzzinssatz bestimmen kann. Dies soll mithilfe eines Sachverständigengutachtens erfolgen, so dass mit einem längeren Prozessverlauf zu rechnen sein wird.

Es sei interessengerecht, als Referenz für die Verzinsung der Spareinlagen einen Zinssatz oder eine Umlaufrendite mit langer Fristigkeit heranzuziehen. 

Sofern Sie einen betroffenen Prämiensparvertrag abgeschlossen haben, beraten wir Sie gerne individuell über das für Sie geeignete weitere Vorgehen. 

Sichern Sie sich die Aussicht auf höhere Zinserträge!

Auch im übrigen beraten wir Sie gern zu Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts, etwa bei der Löschung von SCHUFA-Einträgen, Ärger mit PayPal oder Ihrer Bank sowie fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Aktien und anderen Wertpapieren.



Foto(s): pexels.com/David McBee

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