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Wirtschaftsschöffengericht Kaiserslautern verhängt Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung in 15 Fällen

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In einer Verhandlung vor dem Wirtschaftsschöffengericht am Amtsgericht Kaiserslautern am 20.05.2015 konnte ich für meinen Mandanten eine Verurteilung zu einer Geldstrafe erreichen.

Dem angeklagten Gastronom wurde vorgeworfen in 15 Fälle eine Steuerhinterziehung begangen zu haben, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist. Die Steuerverkürzung lag bei ca. 100.000 Euro.

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich mein Mandant geständig und reuig. Er legte ein umfassendes Geständnis ab. Da mein Mandant die verkürzte Steuer fast ausschließlich für seine Familie aufwendete, hatte er selbst keinen großen Nutzen von dem Geld.

Aufgrund dieser Punkte konnte ich schließlich, abweichend vom Normalfall, der in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe vorsieht, erreichen, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch schließlich das Gericht eine Geldstrafe für ausreichend erachtet hat.

Mein Mandant wurde schließlich zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 320 Tagessätzen zu 10 Euro verurteilt.

Im Anschluss wurde auch gleichzeitig der allseitige Verzicht auf Rechtsmittel erklärt. Das Urteil ist demnach rechtskräftig.

Zwar gilt mein Mandant nun als vorbestraft, jedoch kam er um die Verhängung einer Bewährungsstrafe herum. In vergleichbaren Fällen in dieser Größenordnung ist es normal so, dass eine Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung verhängt wird.

Das Ergebnis zeigt, wie wichtig es ist, sich in Steuerstrafverfahren durch einen auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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