Wirtschaftsstrafrecht: Durchsuchungsmaßnahmen beim Autohersteller Audi

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Nach übereinstimmenden Medienberichten startete die Staatsanwaltschaft aus München heute eine groß angelegte Durchsuchung der Firmenzentrale des Autoherstellers Audi. Es sollen dabei mehr als 80 Polizisten im Einsatz sein, die nach Beweismitteln suchen, um den sogenannten „Diesel-Skandal“ aufzudecken. Der Konzern wird damit weiter in den Strudel der Affäre gezogen und das erhoffte Ende des Skandals ist noch nicht erreicht. Die Ermittler werden vor allen Dingen auf der Suche sein nach belastendem Material, um nachzuweisen, wer von den Verantwortlichen zu welcher Zeit welche Information hatte.

Solche Hausdurchsuchungen erfolgen zumeist auf Beschluss des zuständigen Ermittlungsgerichts und sind für die betroffenen Firmen eine Herausforderung. Annähernd jedes wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren geht mit einer entsprechenden Durchsuchung der Firmenräume einher. Die Ermittlungsbehörden durchsuchen nicht nur umfangreich die Geschäftsräume, sondern versuchen auch, sofort mit den Befragungen der beschuldigten Person und der weiteren Mitarbeiter zu beginnen. Das Ermittlungsverfahren steht an dem Tag bereits an einem Scheideweg.

Wie verhalte ich mich bei einer Durchsuchung meiner Geschäftsräume?

Die folgenden Verhaltensregeln beziehen sich auf die verantwortlichen Personen im Unternehmen, die zumeist auch die Beschuldigten des zugrunde liegenden Strafverfahrens sind.

Wenn Sie durch einen Mitarbeiter erfahren, dass die Polizei gerade vor der Tür steht, dann begeben Sie sich umgehend zu dem Unternehmenssitz. Auf dem Weg dorthin sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht kontaktieren, um Fehler im Ermittlungsverfahren zu vermeiden. Je nach Größe und Art des Betriebs stellt Sie diese Hausdurchsuchung vor große Herausforderungen. Die Ermittlungsbehörden üben meist starken Druck auf die Verantwortlichen aus, um das gewünschte Ermittlungsziel zu erreichen. In der Praxis wird oft berichtet, dass die Behörden drohen, die kompletten Server und PCs der Unternehmen zu beschlagnahmen und direkt mitzunehmen.

Oft hängt an dem richtigen Verhalten hier nicht nur der Ausgang des Strafverfahrens, sondern auch ein starker wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen. Das Wichtigste ist neben all der Aufregung zunächst, dass Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Teilen Sie dies den Behörden direkt mit und lassen Sie die Berufung auf Ihr Schweigerecht protokollieren. Es bietet sich zumeist an, die anwesenden Mitarbeiter für den Tag nach Hause zu schicken. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass Sie gegenüber der Polizei an diesem Tag keine Aussage machen müssen. Erst auf Ladung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts müssen Ihre Mitarbeiter eventuell als Zeugen aussagen. Es geht nun vor Ort, am besten mit Ihrem Strafverteidiger an der Seite, um die Durchsuchungsmaßnahmen zu überwachen und darauf zu drängen, dass jeweils die mildesten Mittel angewandt werden. Das heißt beispielsweise, dass eine vollständige Spiegelung einer Festplatte oder eines E-Mail-Servers ein geringerer Eingriff ist als die gesamte Mitnahme der EDV-Anlage. Sie haben keine Pflicht, ein Protokoll oder etwas Anderes zu unterschreiben, dann tun Sie es auch nicht.


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