Wissen Sie es - oder glauben Sie es nur?

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Wissen Sie ganz genau, welche Formvorschriften Sie bei der Testamentserrichtung beachten müssen und welche erbrechtlichen Möglichkeiten es gibt?

Ein eigenhändiges Testament können Sie nicht nur alleine, sondern auch gemeinsam mit Ihrem Ehegatten errichten. Bei einem gemeinsamen Testament ist es ausreichend, wenn der eine Ehegatte den Testamentstext eigenhändig schreibt, datiert und unterschreibt und der andere Ehegatte dann darunter ebenfalls eigenhändig einen Zusatz anbringt der z.B. lautet "Das ist auch mein Wille." Anschließend muss dieser Ehegatte das Testament ebenfalls datieren und unterschreiben. Selbstverständlich kann bei Ehegatten auch jeder Ehegatte ein alleiniges Testament errichten.

Sollten Sie aufgrund Ihres Alters oder wegen einer Erkrankung nicht in der Lage sein ein Testament eigenhändig zu schreiben, möchten Sie aber dennoch testieren, so können Sie ein notarielles Testament errichten lassen, denn in diesem Fall müssen Sie nur unterschreiben. Der eigentliche Testamentstext darf beim notariellen Testament maschinengeschrieben sein. Errichten Sie selbst ein Testament, muss Ihre letztwillige Verfügung immer eigenhändig geschrieben sein, ein maschinengeschriebener Text, den Sie lediglich unterzeichnen, würde in diesem Fall zur kompletten Unwirksamkeit Ihres letzten Willens führen.

Einen Erbvertrag können Sie nur vor einem Notar/einer Notarin errichten lassen. Eigenhändig können Sie keinen Erbvertrag schreiben.  

Gehen Sie nicht das Risiko ein, dass nach Ihrem Tode, Ihr letzter Wille nicht so umgesetzt werden kann, wie Sie es sich zu Lebzeiten vorstellten, nur weil Sie irgendwelche inhaltliche Fehler begangen oder zwingende Formvorschriften verletzt haben. Sie können ein Testament selbst errichten, sollten sich aber rechtlich durch Notar/in oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beraten lassen. Eine derartige fundierte Beratung ist kein großer Aufwand, kann aber eine große Wirkung haben.

Bei Fragen zu diesem Thema berate ich Sie gerne:

Rechtsanwältin

Cordula Alberth

Joseph-Kolb-Str. 5

91077 Neunkirchen am Brand

Tel.: 09134/604

Fax: 09134/9689

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