Witwen-Rente für eingetragene Lebenspartnerschaft?
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Auch ein eingetragener Lebenspartner hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.
Seit 2001 gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Dass diese eheähnliche Einrichtung der Ehe nun noch ähnlicher wird, dafür hat das Bundesverfassungsgericht gesorgt: Auch in der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst erhalten eingetragene Lebenspartner zukünftig eine Hinterbliebenenversorgung.
Mit dieser Entscheidung hob das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Bundesgerichtshof auf. Wenn der Staat in einer vergleichbaren Situation Lebenspartnerschaften schlechter behandelt als Ehen, dann braucht er dafür besondere Gründe. Solche Gründen liegen bei Ausbezahlung einer Hinterbliebenenversorgung nicht vor, zumal in der gesetzlichen Rentenversicherung schon seit 2005 eine Gleichstellung von Lebens- und Ehepartnern besteht.
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