Wohnmobil-Abgasskandal: Neuer Beschluss in Verfahren gegen FCA Italy

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Das Landgericht Bremen fordert das Kraftfahrt-Bundesamt in einem Dieselverfahren gegen FCA Italy auf, zu mehreren Fragen Stellung zu nehmen.

Mit einem Beschluss vom 4. Mai 2022 will das Landgericht Bremen für eine weitere Klärung im Dieselabgasskandal um ein Wohnmobil des Herstellers FCA Italy sorgen. Dafür wird das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als zuständige Bundesbehörde angerufen.

Es soll bereits vor der mündlichen Verhandlung erhoben werden über folgende Fragen:

  1. Ist das Fahrzeug des der klagenden Partei (Wohnmobil der Marke Pössl, Handelsbezeichnung Pössl KW018/118 mit einem Motor der Firma Fiat) durch das Kraftfahrt-Bundesamt auf eine Abschalteinrichtung, die im Sinne der einschlägigen Verordnung 715/2007/EG, unzulässig ist, überprüft worden?
  2. Falls dies der Fall ist: Weist das Fahrzeug Einrichtungen auf, die nach der Verordnung als unzulässige Abschalteinrichtung anzusehen ist?
  3. Falls unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt wurden: Droht dem Fahrzeug der Entzug der EG-Typengenehmigung durch das KBA oder eine vergleichbare europäische Behörde?
  4. Gibt es für das vorbezeichnete Fahrzeug einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA? Wenn ja, aus welchem Grund?

„Auch dieser Beschluss kann zu neuem Schwung im Wohnmobil-Dieselabgasskandal führen. Wenn das KBA auch bei diesem Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung feststellt, entsteht dadurch ein neuer Hebel für geschädigte Verbraucher“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat bereits in Dutzenden Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen die verschiedenen Hersteller eingereicht. Gegebenenfalls müssen Klagen gegen Fiat nun gegen die Automobilholding Stellantis N.V. gerichtet werden. Diese ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Auch das Landgericht Erfurt (Az.: 0 62/22) will durch die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens Beweis über die Behauptung des Klägers erheben, dass in dem Motor des streitgegenständlichen Basisfahrzeugs Fiat Ducato des Wohnmobils Capron T58 die Abgasrückführung ca. 22 Minuten nach dems Motorstart auf nahezu Null reduziert und dass die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators deaktiviert wird.

Das Landgericht Saarbrücken (Az.: 12 O 265/21) wiederum will durch Einholung eines Sachverständigengutachtens Beweis erheben über die Behauptung des Klägers, im Motor des Basisfahrzeugs Fiat Ducato des Wohnmobils Carado T 334 werde die Abgasrückführung etwa 22 Minuten nach Motorstart unter Prüfstandsbedingungen und bei einer Abweichung von diesen Bedingungen nach Motorstart von mehr als 15 Sekunden deaktiviert.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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