Wohnmobil-Abgasskandal: Weiteres Urteil gegen FCA, Erfolgsaussichten der Geschädigten werden immer besser!

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Für ein Wohnmobil Lido 535 SP des Herstellers Sun Living muss FCA Italy 33.174,71 Euro Schadenersatz zahlen. FCA Italy hat das Basisfahrzeug mit unzulässigen Abschaltvorrichtungen verbaut.

Für FCA Italy wird es im Dieselabgasskandal um hochwertige Reise- und Wohnmobile immer ernster. Jetzt hat das Landgericht Köln (Urteil vom 9. Juni 2022, Az.: 15 O 19/21) FCA Italy verurteilt, an den Kläger 33.174,71 Euro nebst Zinsen hieraus in Hohe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. März 2022 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs des Modells Lido 535 SP des Herstellers Sun Living zu zahlen. FCA Italy hat das Basisfahrzeug gebaut.

Es werde festgestellt, dass FCA Italy verpflichtet sei, dem Kläger darüber hinaus Schadensersatz zu leisten für weitere Schaden, die ihm dadurch entstanden sind oder entstehen werden, dass in das streitgegenständliche Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut worden sei, heißt es im Urteil. Der Kläger behaupte, das Fahrzeug enthalte unzulässige Abschaltvorrichtungen. Nach 22 Minuten schalte die Abgasreinigung ab. Da der Prüfzyklus nur 21 Minuten dauere, müsse von einem Zuschnitt auf den Prüfstand ausgegangen werden. Außerdem gebe es ein Thermofenster, die On-Board-Diagnose sei manipuliert, der Prüfstand werde zudem anhand des Lenkwinkels, der Geschwindigkeit und der Gaspedalstellung erkannt.

„Die Beklagten wollten es sich einfach machen und erhoben als Verteidigungsstrategie die Einrede der Verjährung. Sie bestreiten mit Nichtwissen, dass der Kläger noch Eigentümer des Fahrzeugs ist. Sie behaupten, das Fahrzeug verfüge über keine unzulässige Abschaltvorrichtung, die zwischen dem Prüfstand und der Straße unterscheiden würde. Sie sind der Ansicht, da — was außer Streit steht — die italienische Typengenehmigungsbehörde in Kenntnis einer abweichenden Sichtweise des Kraftfahrt-Bundesamtes nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, das Fahrzeug sei mit keiner unzulässigen Abschaltvorrichtung versehen, sei kein Schaden des Klägers ersichtlich“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Diese Verteidigungsstrategie hat vor dem Landgericht Köln nicht verfangen. „In dem Fahrzeug ist eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Die Kammer sieht das Vorbringen des Klägers, die Abgasreinigung schalte nach 22 Minuten automatisch ab, nicht als bestritten an. Die Beklagten sind dem Vorbringen des Klägers nur, mit einem pauschalen Bestreiten des gesamten Vorbringens entgegengetreten. Dies ist offensichtlich unzureichend, worauf die Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2022 hingewiesen worden sind. Hierauf haben die Beklagten eine schriftsätzliche Stellungnahme angekündigt, in der sie dann vorgetragen haben, es gebe keine unzulässige Abschaltvorrichtung“, heißt es. Weiterhin habe sich FCA Italy mit dem tatsächlichen Vorbringen des Klägers, die Abgasreinigung schalte nach 22 Minuten ab, nicht auseinandergesetzt.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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