Dieselabgasskandal: Mehrere verbraucherfreundliche Urteile gegen BMW!

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Zwei Oberlandesgerichte und ein Landgericht haben die BMW AG wegen ihrer Rolle im Dieselabgasskandal verurteilt. Danach haben BMW-Fahrer durchaus gute Aussichten auf Schadenersatz gegen den Premiumhersteller.

Nach Audi und Mercedes-Benz steht seit längerem auch die deutsche Premiummarke BMW im Verdacht, durch Software-Updates auf die Reduzierung von Stickoxiden bei Dieselmotoren hingewirkt zu haben. BMW hat Abgasmanipulationen bei seinen Fahrzeugen zwar stets zurückgewiesen, und man hört weiterhin recht wenig im Kontext des Dieselabgasskandals von dem bayerischen Hersteller.

Aber nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt bereits den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 (Limousine und Touring) 3.0 Diesel Euro 6 angeordnet hat, nachdem die Behörde bei den Fahrzeugtypen jeweils unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hatte, gab es bereits vor einiger Zeit erhebliche Verdachtsmomente gibt es indes mittlerweile auch für weitere Motorentypen, sowohl mit Euro 5- als auch mit Euro 6-Norm. Daher beschäftigt die Rolle BMWs im Diesel-Abgasskandal auch immer mehr die deutschen Gerichte.

In einem aktuellen Versäumnisurteil hat das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 05.08.2021, Az.: 30 O 54/21) entschieden, dass die BMW AG bei einem 530d (Kaufpreis: 39.990 Euro) wegen der Installation mindestens einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatz leisten muss. Das Landgericht verurteilte die BMW AG zu einer Schadenersatzzahlung an den Kläger in Höhe von 38.361,41 Euro und die Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs. Hinzukamen die im Rahmen der Finanzierung angefallenen Kosten in Höhe von 1.325,19 Euro.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 09.06.2021, Az.: 1 U 94/20) hat einen Fall im BMW-Abgasskandal zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Lübeck zurückverwiesen. Nach Meinung der Richter gebe deutliche Anhaltspunkte auch ohne Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Jetzt soll ein Sachverständiger klären, warum die Abgaswerte auf dem Prüfstand von denen im realen Fahrbetrieb abweichen. Kläger ist Halter eines BMW X1 mit einem Diesel-Motor N47 und der Abgasnorm Euro 5.

Um BMW M550d X-Drive mit der Abgasnorm Euro 6 ging es vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 28.05.2021, Az.: 19 U 134/21). Die Richter stellten fest, dass die Beteiligung von BMW am Abgasskandal ausreichend durch den geschädigten Verbraucher vorgetragen worden sei. Das Gericht hob damit eine Klageabweisung des Landgerichts Köln auf. Dieses muss den Fall nun neu verhandeln. Das Fahrzeug unterliegt einem amtlichen KBA-Rückruf. Der Hintergrund: Die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators werde nicht häufig genug ausgelöst und ein Software-Update sollte Abhilfe schaffen.

„Es ist nach heutigem Stand davon auszugehen, dass der Motor N47 und der Nachfolger B47 betroffen sind. Höchstwahrscheinlich bezieht sich die Manipulation durch thermische Fenster damit auch auf Euro 6-Fahrzeuge mit zwei und drei Litern Hubraum. Damit sind zahlreiche Fahrzeuge aus so gut wie allen Baureihen betroffen, insbesondere sehr beliebte BMW-Modelle wie 320d Limousine, 320d Touring und 325d Touring oder auch 520d Limousine und 520d Touring. Wie bei Betrugshaftungsklagen gegen die Volkswagen AG, die Audi AG und die Daimler AG werden auch BMW-Halter im Dieselabgasskandal entschädigt, wenn illegale Abschalteinrichtungen nachgewiesen sind“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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