Wohnraum im Wandel: Die Umwandlung von Mietobjekten in Eigentumswohnungen

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Nicht nur Bauträger, sondern auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben die Möglichkeit, ihre Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Dieser Umwandlungsprozess birgt einige rechtliche Aspekte, die sowohl für Eigentümer als auch für potenzielle Käufer von Interesse sind.

Ein Hauseigentümer kann seine Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln, ohne dabei eine generelle Genehmigung einholen zu müssen. Ausnahme bilden Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau, für die eine Zustimmung der Bewilligungsbehörde erforderlich ist. Die Umwandlung erfolgt auf dem Grundbuchamt, wo der Eigentümer eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit einem Aufteilungsplan einreicht. Dieser Plan muss zeigen, dass die Einheiten über einen eigenen Eingang verfügen und ausreichend gegen andere Einheiten abgegrenzt sind.

Vor einem Notar erfolgt dann die Teilung durch eine Teilungserklärung, die sämtliche Details zu den abgeschlossenen Einheiten und den Sondernutzungsrechten am Gemeinschaftseigentum enthält. Das Grundbuchamt erstellt daraufhin Wohnungsgrundbücher und schließt das ursprüngliche Grundbuchblatt des ungeteilten Grundstücks.

Was Kaufinteressenten beachten sollten

Für Kaufinteressenten von Wohnungen in frisch umgewandelten Mehrfamilienhäusern ist es wichtig zu wissen, dass die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung den bestehenden Mietvertrag nicht aufhebt. Der Mieter hat ein Vorkaufsrecht für die Wohnung, die er bewohnt, und kann dieses innerhalb von zwei Monaten ausüben, wenn er die Wohnung erwerben möchte.

Entscheidet sich der Mieter gegen den Kauf, bleibt der Mietvertrag bestehen. Ein neuer Eigentümer kann dann nur durch eine Eigenbedarfskündigung den Mieter zum Auszug bewegen. In dieser Hinsicht genießen Mieter von umgewandelten Eigentumswohnungen einen besonderen Kündigungsschutz: Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigungen sind in der Regel für drei Jahre ausgeschlossen, und in Gebieten mit besonders knappem Wohnungsmarkt kann diese Frist sogar auf bis zu zehn Jahre verlängert werden.

Benötigen Sie fachkundige Beratung?

Wenn Sie Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus sind oder daran denken, eine frisch umgewandelte Eigentumswohnung zu erwerben, ist es entscheidend, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich vor unerwarteten Überraschungen zu schützen. Hier kommen erfahrene Anwälte ins Spiel. Sie sind in der Lage, Ihnen nicht nur die komplexen Aspekte dieses Umwandlungsprozesses zu erklären, sondern auch Ihre individuelle Situation zu bewerten und Ihnen maßgeschneiderten rechtlichen Rat zu geben.

Wenn Sie Fragen haben oder sich unsicher sind, wie Sie Ihre Rechte schützen können, zögern Sie nicht, sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei wie unsere zu wenden. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen, sei es als Mieter, der vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden möchte, oder als Wohnungskäufer, der sicherstellen möchte, dass der Kaufprozess reibungslos verläuft.

Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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