Wohnungseigentümerversammlung

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Klage auf Beschlussumsetzung steht nur dem Verband der Wohnungseigentümer zu

Haben die Wohnungseigentümer einen Beschluss gefasst, wird dieser normalerweise vom Verwalter umgesetzt. Bleibt dieser untätig, kann der Verband der Wohnungseigentümer auf Umsetzung des Beschlusses klagen. Dieses Klagerecht steht aber nur dem Verband und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu, entschied das Landgericht Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 15. Februar 2017 (Az.: 2-13 S 128/16).

Wichtige Beschlüsse werden bei der Wohnungseigentümerversammlung getroffen, z.B. die ordnungsgemäße Verwaltung oder auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an dem Gebäude. Zudem bestellt die Wohnungseigentümergesellschaft auch den Verwalter, der dafür sorgen sollte, dass die Beschlüsse der Versammlung auch umgesetzt werden.

In dem konkreten Fall trat offenbar Feuchtigkeit in das Gebäude ein und die Versammlung beschloss, der Sache auf den Grund zu gehen. Trotz des Beschlusses blieb der Verwalter untätig. Einem Wohnungseigentümer wurde dieses Verhalten des Verwalters zu bunt und er klagte auf Umsetzung des von der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlusses. Ohne Erfolg. Die Klage scheiterte auch in zweiter Instanz.

„Die Entscheidung des Gerichts bedeutet aber nicht, dass das Verhalten des Verwalters gutgeheißen wurde. Vielmehr ist der Kläger den falschen Weg gegangen. Denn das Recht zur Klage hätte nur der Verband der Wohnungseigentümer, nicht aber der einzelne Eigentümer gehabt“, erklärt Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner der Kanzlei AJT.

Das LG Frankfurt stellte fest, dass der Verwalter die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung umsetzen müsse. Nach dem Wohnungseigentumsgesetz sei er aber nur dem Verband der Wohnungseigentümer auf Erfüllung und ggf. zum Schadensersatz verpflichtet. Daher sei es auch die Aufgabe des Verbandes und nicht eines einzelnen Wohnungseigentümers, für die Umsetzung der Beschlüsse zu sorgen. Der einzelne Wohnungseigentümer hätte daher bei dem Verband darauf hinwirken müssen, dass die Beschlüsse vom Verwalter umgesetzt werden.

Bei Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern und / oder der Verwaltung sind Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrechts kompetente Ansprechpartner.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/mietrecht-wohnungseigentumsrecht


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