Wohnungseignetumsrecht in Österreich

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Das Wohnungseigentumsrecht in Österreich ist ein wichtiges Teilgebiet des österreichischen Immobilienrechts. Es regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern und legt fest, wie Wohnungseigentumsobjekte verwaltet und instand gehalten werden sollen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen des Wohnungseigentumsrechts in Österreich sind im Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) festgelegt. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Bildung von Wohnungseigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und die Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten.

Bildung von Wohnungseigentum

Wohnungseigentum in Österreich wird im Regelfall durch einen Vertrag der Miteigentümer, den so genannten Wohnungseigentumsvertrag, begründet. Dies sowohl bei neu errichtete Gebäude als auch bei bereits bestehenden Gebäuden. In Ausnahmefällen kann Wohnungseigentum aber auch "durch Richterspruch" im Teilungsverfahren (zivilrechtliche Aufteilung einer Liegenschaft) begründet werden. 

Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer haben das Recht, ihre Wohnung nach Belieben ausschließlich zu nutzen, solange sie dadurch die Rechte anderer Eigentümer nicht beeinträchtigen. Sie haben beispielsweise aber auch die Pflicht, zur Instandhaltung des Gebäudes beizutragen.

Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten

Die Verwaltung von Wohnungseigentumsobjekten in Österreich wird in der Regel durch einen Hausverwalter durchgeführt, der von den Wohnungseigentümern bestellt wird. Der Hausverwalter ist etwa für die Instandhaltung des Gebäudes oder die Organisation der Durchführung von Reparaturen verantwortlich.

Weitere Fragen

Das Wohnungseigentumsrecht in Österreich ist ein komplexes Rechtsgebiet, das eine sorgfältige Beratung erfordert. Wenn Sie weitere Fragen zum Wohnungseigentumsrecht in Österreich haben, können Sie mich gerne jederzeit konsultieren.

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Foto(s): Foto von Annie Spratt auf Unsplash


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