Workation - Traum oder Albtraum für Arbeitnehmende?

  • 4 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Workation – in der neuen Arbeitswelt ist dieser Begriff nicht mehr wegzudenken. Die Kombination aus Arbeit (Work) und Urlaub (Vacation) wird derzeit heftig diskutiert. Ist die Möglichkeit, den Urlaub zu verlängern und dort oder generell an einem Urlaubsort zu arbeiten eine neue Freiheit, oder verschwimmt durch mobile Arbeit Freizeit und Arbeit immer stärker? Ist Workation also ein Traum – oder ein Albtraum?  


Vor- und Nachteile von Workation  

Grundsätzlich kommen für Workation nur die Arbeitnehmenden in Frage, die ihre Arbeit mobil erledigen können. 

Arbeitgeber versprechen sich von Workation eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit und eine Verminderung des Wunschs nach einem Sabbatical. Die Zufriedenheit kann auch eine Fluktuation von Fachkräften verhindern. Darüber hinaus kann mit dieser Offenheit Nachwuchs im Rahmen des Employer Brandings  gewonnen werden. Lange schon reicht nur eine attraktive Bezahlung nicht mehr aus, um neue Mitarbeiter, insbesondere der Generation Z zu binden, auch auf die Work-Life-Balance beim Arbeitgeber kommt es an! 

Aber das bringt auch Nachteile mit sich: Das Verschmelzen von Arbeit und Freizeit kann ein Problem darstellen. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer, die Workation nutzen, in der Kritik von Arbeitskollegen stehen, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen oder aus verschiedenen Gründen nicht nutzen können. Nicht außer Acht lassen sollte man auch, dass Workation einen großen Kommunikations- und Koordinationsaufwand benötigt aufgrund der fehlenden Möglichkeit, kurz in ein anderes Büro zu gehen oder auf dem Gang ein Gespräch zu führen. Darüber hinaus gibt es wenig Möglichkeit für einen Arbeitgeber, die Art und Weise der Aufgabenerfüllung zu kontrollieren. Das ist aber schon ein bekanntes Problem der mobilen Arbeit, dem mit anderem Führungsverhalten zu begegnen ist.  


Anspruch auf Workation  

Wenn ich etwa nach meinem normalen dreiwöchigen Urlaub noch drei Wochen Workation anschließen möchte, um zum Beispiel die Sommerferien der Kinder abzudecken? Der Jurist antwortet in solchen Fällen: „Es kommt darauf an“.  

Es kommt tatsächlich darauf an, was im jeweiligen Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem gültigen Tarifvertrag geregelt ist. Wenn es hierzu keine Regelung gibt, besteht kein Anspruch auf Workation und kann nicht einfach so, im Rahmen der normalen mobilen Arbeit genommen werden.  Denn Achtung – mobile Arbeit und Workation sind nicht das Gleiche! Darf ich auch von zuhause arbeiten, heißt das nicht automatisch, dass ich auch von unterwegs oder gar aus dem Ausland arbeiten darf. Deswegen ist es wichtig, im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen aufzunehmen. 


Betriebsvereinbarung  

Die Betriebsparteien sollten die Möglichkeit einer umfassenden Betriebsvereinbarung für diese Fälle nutzen. Dies führt nicht nur zu der gewünschten Rechtssicherheit, sondern auch zu einem Mindestmaß an Gleichbehandlung der beim Arbeitgeber Beschäftigten.  

Das „Ob“ mobiler Arbeit ist dabei alleine die Entscheidung des Arbeitgebers, das „Wie“ – also die tatsächliche Ausgestaltung in der Praxis unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. 

Es empfiehlt sich auch Dinge, die immer zu Streitigkeiten führen, wie Kernerreichbarkeitszeiten, Arbeitszeiterfassung, Dauer bzw. Länge des jeweiligen Workation-Einsatzes, Verteilung der Arbeitszeit, Einholung und Kostentragung für nötige Aufenthaltstitel und wie der Betriebsrat über einen Workation-Einsatz informiert wird, um die Rechte nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu wahren, in der Betriebsvereinbarung zu regeln.  Sollten Sie als Betriebsrat hier Unterstützung benötigen, helfen wir sehr gerne. Nutzen Sie am besten gleich unsere Online-Terminvergabe. Wir sind bundesweit für Sie im Einsatz – schnell und unkompliziert.  


Probleme 

Im Rahmen der Workation ergeben sich außerdem Probleme in Bezug auf die Sozialversicherung als auch steuerrechtliche Fragen. 

Die sozialversicherungsrechtliche Problematik ergibt sich daraus, dass in der EU sich das anwendbare System der Sozialversicherung nach dem Tätigkeitsprinzip richtet. Nach diesem Prinzip unterliegt der Mitarbeiter, der beispielsweise gerade in Spanien arbeitet, während seiner Tätigkeit dort, dem lokalen Sozialversicherungssystem. 

Die steuerrechtliche Problematik ist die, wer im Ausland arbeitet, zahlt dort auch Steuern. Einfach gesagt verbleibt es bei dem Lohnsteuerabzug in voller Höhe, wenn der Mitarbeiter steuerlich in Deutschland ansässig ist und sich nicht mehr als 183 Tage im Ausland aufhält.  Näheres können Sie auf unserem Blog nachlesen.  


Fazit 

Workation kann ein Traum für den Arbeitnehmer werden. Damit es kein Albtraum wird, sind durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder die Betriebsparteien notwendige Regelungen aufzustellen, um eine rechtssichere Lösung für die Beschäftigten zu schaffen. Töricht wäre jedoch, wenn die Betriebsparteien vor den Risiken die Augen verschließen – sie liegen auf der Hand.  

Dann kann der Traum wahr werden, am Ort zu arbeiten, wo andere Urlaub machen. Natürlich nur, wenn man das selbst möchte und die eigene Disziplin dafür groß genug ist, dem schönen Wetter zu trotzen, um dem öden Meeting zu folgen.   

Wenn Sie das Thema Workation interessiert, lesen Sie dazu mehr in unserem Blog.

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf zu dieser oder anderen arbeitsrechtlichen Thematiken haben, dann melden Sie sich bei uns! Unser Team unterstützt Sie gerne, nutzen Sie dafür auch die Online-Terminvergabe auf unserer Website! 

Foto(s): ©Adobe Stock/F8 \ Suport Ukraine

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ansgar Dittmar

Beiträge zum Thema