Wucher beim Immobilienkauf: Was Sie wissen müssen und wie Sie sich schützen können

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Mehrfamilienhaus Symbolbild

Wucher ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie auftaucht. Wucher bedeutet im Wesentlichen, dass eine Vertragspartei deutlich überhöhte Preise oder Zinsen verlangt und die andere Partei dadurch ausnutzt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert Wucher in § 138 BGB und verbietet diese Praxis. In diesem Ratgeberartikel werden wir genauer auf den Zusammenhang zwischen Wucher (§ 138 BGB) und Immobilien eingehen und was man tun kann, wenn man in eine solche Situation gerät.

Was ist Wucher und wie wird er definiert?

Wucher bezieht sich auf eine unverhältnismäßig hohe Vergütung, die von einer Partei verlangt wird, um die Notlage oder Abhängigkeit der anderen Partei auszunutzen. Das BGB definiert Wucher in § 138 BGB und erklärt, dass ein Geschäft nichtig ist, wenn die Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Leistung steht oder wenn die Bedingungen des Geschäfts gegen die guten Sitten verstoßen.

Die Bestimmung von Wucher ist in der Praxis jedoch oft schwierig. Um als Wucher zu gelten, muss das Geschäft eine offensichtliche Benachteiligung der schwächeren Partei darstellen. Es müssen Umstände vorliegen, die auf eine missbräuchliche Ausnutzung der wirtschaftlichen Schwäche, Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder auf die Zwangslage der anderen Partei hinweisen. Lesen Sie dazu gerne auch unseren Experten-Ratgeberartikel "Mondpreise, Beutelschneiderei & Co. – das müssen Sie über Wucher wissen".

Wucher bei Immobilien

Immobiliengeschäfte sind oft mit hohen Kosten verbunden, was sie anfällig für Wucher macht. Immobilienkäufer können in einer Situation sein, in der sie dringend eine Immobilie benötigen und bereit sind, einen höheren Preis zu zahlen, um ihr Ziel zu erreichen. Immobilieneigentümer können dies ausnutzen, indem sie überhöhte Preise oder ungünstige Bedingungen anbieten.

In solchen Fällen kann § 138 BGB als Schutzmechanismus dienen. Wenn ein Gericht feststellt, dass ein Immobiliengeschäft als Wucher gilt, kann es das Geschäft für nichtig erklären, um sicherzustellen, dass die schwächere Partei nicht ausgenutzt wird.

Wie kann man sich vor Wucher schützen?

Es gibt verschiedene Punkte, die Sie beachten sollten, um sich vor Wucher zu schützen:

  1. Recherche: Informieren Sie sich über den aktuellen Marktpreis der Immobilie und die durchschnittlichen Zinssätze für Kredite, um zu vermeiden, dass Sie überhöhte Preise oder ungünstige Bedingungen akzeptieren.
  2. Vergleich: Vergleichen Sie die Angebote von verschiedenen Immobilienanbietern, um sicherzustellen, dass Sie das beste Angebot erhalten.
  3. Beratung: Suchen Sie sich Unterstützung von unabhängigen Beratern oder Anwälten, um sicherzustellen, dass Sie nicht in eine unfaire oder unangemessene Vereinbarung geraten.
  4. Verhandlung: Verhandeln Sie mit dem Immobilieneigentümer oder Verkäufer über den Preis und die Bedingungen des Immobiliengeschäfts, um sicherzustellen, dass Sie ein faires Angebot erhalten.

Was tun, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer von Wucher geworden sind?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie Opfer von Wucher geworden sind, gibt es verschiedene Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Dokumentation: Sammeln Sie alle Unterlagen und Belege, die das Geschäft belegen, einschließlich Verträge, Korrespondenz und Zahlungsbelege.
  2. Beweislast: Sie müssen beweisen können, dass das Geschäft als Wucher gilt und dass die Bedingungen des Geschäfts unangemessen oder ungerechtfertigt sind.
  3. Rechtsbeistand: Suchen Sie sich Unterstützung von einer Anwältin oder einem Anwalt, die oder der sich auf das Thema Wucher und § 138 BGB spezialisiert hat. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte und Optionen informieren und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
  4. Meldung: Sie können das Geschäft bei den zuständigen Behörden oder Verbraucherschutzorganisationen melden, um sicherzustellen, dass andere vor ähnlichen Praktiken geschützt werden.

Fazit

Wucher ist eine unfaire und unangemessene Praxis, die auch im Immobilienbereich immer wieder vorkommt. Das BGB definiert Wucher in § 138 BGB und bietet Schutz für die schwächere Partei in einem Geschäft. Um sich vor Wucher zu schützen, sollten Sie recherchieren, vergleichen, sich beraten lassen und verhandeln. Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer von Wucher geworden zu sein, sollten Sie Dokumente sammeln, beweisen, sich an eine Anwaltskanzlei wenden und das Geschäft melden.

Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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