YouTube & Recht: Muss ich eigentlich ein Gewerbe anmelden?

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Mit YouTube Geld verdienen? Sicher ein Traum vieler, die mit einer Mischung aus Neid und Bewunderung auf die vielen erfolgreichen YouTuber bzw. YouTube Kanäle blicken. Also, schnell den eigenen YouTube Kanal gestaltet und die ersten Videos online gestellt. Aber Vorsicht, muss sich jetzt eigentlich sofort ein Gewerbe anmelden?

Was ist überhaupt ein Gewerbe?

Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst klären, was überhaupt ein Gewerbe ist. Dabei hilft ein Blick ins Gesetz, genauer § 15 Abs. 2 EStG.  Als Faustformel kann man sich merken, dass ein Gewerbe jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit ist. Hinzu kommt, dass sie planmäßig und für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Schließlich darf sie nicht zur Gruppe der freien Berufe gehören.

Fällt man als YouTuber unter den Begriff „Gewerbe“

um diese Frage zu beantworten, schauen wir uns die einzelnen Voraussetzungen einmal im einzelnen an:

Erlaubte Tätigkeit

Man kann ganz klar sagen, dass die reine Tätigkeit als YouTuber bzw. Ersteller von YouTube Videos dem Grunde nach eine erlaubte Tätigkeit darstellt. Ausdrücklich nicht gemeint sind jetzt Auswüchse innerhalb von Videos, d.h. natürlich können Inhalte von Videos gegen Gesetze, Richtlinien, Weltanschauungen, die guten Sitten etc. verstoßen und damit gegebenenfalls eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Allerdings ist dies nicht relevant für die grundsätzliche Feststellung, dass die Tätigkeit als YouTuber erstmal erlaubt ist. Hier kommt also erstmal ein Haken dran.

Selbstständige Tätigkeit

Selbständig ist derjenige, der weisungsunabhängig handeln kann, also selbst bestimmen kann welche Videos der welcher Form erstellen und posten kann. Hinzu kommt dass er nicht in einer fremden Arbeitsorganisation eingegliedert ist und auch seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

Im Regelfall wird dies bei YouTubern der Fall sein. Es sei denn man handelt gegebenenfalls für ein Unternehmen, in dem man nur angestellt ist und vielleicht nur dem Bereich Social Media betreut.

Nach außen erkennbare Tätigkeit

Videos gerade nicht nur für sich selbst in seinen eigenen vier Wänden zu produzieren und zu speichern oder sie nur im eigenen familiären Umfeld zu präsentieren, sondern diese auf YouTube zu posten ist gerade das Anliegen eines YouTubers. Damit sind die Videos weltweit für Millionen User abrufbar und damit ist die Tätigkeit klar nach außen erkennbar.

Planmäßige Tätigkeit & auf gewisse Dauer angelegt

Das Ziel als YouTuber später in Rente zu gehen, nachdem man die letzten Jahrzehnte sein Geld somit YouTube Videos verdient hat? Nicht notwendig! Es kommt hierbei lediglich darauf an, dass man nicht nur ab und zu mal ein Video posten will, sondern dass absichtlich wiederholt und regelmäßig Geschäfte getätigt werden.

Gewinnerzielungsabsicht

Dass man mit YouTube vielleicht nicht von Beginn an das große Geld verdient dürfte jedem klar sein. Aber das ist auch für diesen Punkt nicht relevant. Es kommt hier lediglich darauf an, dass man als YouTuber die Absicht hat mit seinen Videos Geld zu verdienen. Man muss dieses also wollen, egal ob dies schon klappt oder nicht.

Kein freier Beruf

Zu den freien Berufen gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Notare o.ä. Als YouTuber gehört man zweifelsohne nicht zu dieser Gruppe.

Wie man sieht, kann man als YouTuber schnell unter den Begriff „Gewerbe“ fallen, so dass eine entsprechende Gewerbeanmeldung notwendig wird.

Muss man als angehender YouTuber sofort ein Gewerbe anmelden? Oder erst wenn ich 1000 Follower habe und meine Videos monetarisieren kann?

Diese Frage hat man häufig von angehenden YouTubern. Muss man schon bei Einrichtung des Kanals ein Gewerbe anmelden? Oder erst wenn das erste Video gepostet ist? Oder man gar erst das erste Geld verdient hat? Hängt es von meiner Follower-Zahl ab? Fragen über Fragen…

Auch hier hilft ein Blick ins Gesetz. In § 14 GewO ist geregelt, dass man es bei zuständigen Behörde anzeigen muss, wenn man ein Gewerbe anfängt. Auch wenn dies in der Realität vielleicht oftmals anders gehandhabt wird, wäre es rechtlich eigentlich notwendig direkt von Beginn an ein entsprechendes Gewerbe anzumelden. Viele YouTuber lassen es erstmal locker angehen und schauen, ob sie denn überhaupt erfolgreich sind und Geld mit ihrem Kanal verdienen können.

Spätestens jedoch, wenn mit dem Kanal Geld verdient werden kann, z.B. durch den Anschluss des Kanals bei Google AdSense oder durch Affiliate-Links, dann muss eine entsprechende Gewerbeanmeldung erfolgen.

Wo muss ich mein Gewerbe anmelden & was kostet das?

Kommt man zu dem Entschluss, dass man ein Gewerbe anmelden muss, ist die eigentliche Anmeldung nicht weiter schwierig. Diese kann beim örtlichen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt vorgenommen werden. In kleineren Kommunen kann auch eine abweichende Stelle dafür zuständig sein. Um ganz sicher zu gehen, wo man den Antrag stellen muss, sollte man sich vorher auf der Website seiner Gemeinde erkundigen.

Die Kosten einer Anmeldung halten sich übrigens in Grenzen. Diese liegen in der Regel bei 10-20 Euro, können aber je nach Kommune auch darüber liegen.

Mehr Infos auch im Video.

Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sterntv, WDR etc.). Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.
  Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen. Die Kanzlei unterhält ebenfalls Kanäle auf Instagram, YouTube, Twitch etc.

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