YouTube & Recht: Welche Rechte gebe ich ab, wenn ich ein Video auf YouTube hochlade?

  • 3 Minuten Lesezeit

YouTube ist eine der beliebtesten Videoplattformen, auf der im Minutentakt etwa 500 Stunden Videomaterial hochgeladen werden. Dabei stellt sich die Frage, welche Rechte YouTube dabei eigentlich bekommt, wenn ein YouTuber ein Video online stellt.

Urheberrechte beachten!

Wenn ein Video kreiert wird, dann ist der Ersteller, also der Schöpfer grundsätzlich der Urheber. Wichtig an dieser Stelle ist es zu beachten, dass aber auch Urheberrechte anderer verletzt sein können, wenn Dritte in dem Video zu sehen sind. Das übliche Beispiel ist das Recht am eigenen Bild!

Sind keine Rechte Dritter verletzt, dann hat der Urheber erst einmal alle Rechte, das Werk zu nutzen und zu verwerten. Dazu gehört auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Danach entscheidet der Urheber, ob er das Video privat behält oder der Öffentlichkeit anbietet.

Als Urheber können aber Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen werden.

Upload eines Videos

Beim Hochladen des Videos bei YouTube passiert genau das. Der Ersteller des Videos bleibt zwar Urheber, doch YouTube erhält bestimmte Rechte. Welche das sind, kann in den YouTube terms (Nutzungsbedingungen) nachgelesen werden.

YouTube wird eine Lizenz gewährt, die das weltweite, nicht-exklusive und kostenlose Recht zur Nutzung umfasst. Dazu gehört eben auch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung. YouTube darf das Video also auf der Plattform anbieten.

Daneben wird aber auch das Recht zur Verbreitung und Vervielfältigung eingeräumt. Das heißt, dass YouTube das Video auch selbst nutzen und Möglichkeiten zum Teilen anbieten kann.

Die gewährte Lizenz ist dabei nicht-exklusiv. Nicht nur YouTube hat diese Rechte, sondern der Urheber selbst kann auch weiterhin über das Werk verfügen. Er kann es also selbst von der Plattform nehmen.

Besonders ist noch, dass nicht nur YouTube diese Rechte bekommt, sondern auch die damit verbundenen Unternehmen, wie Google.

Rechte Dritter 

Natürlich müssen auch die NutzerInnen der Plattform bestimmte Rechte bekommen. Aber wie weit gehen diese Rechte? Dürfen sie mit dem Video alles tun, was auch YouTube darf? – Nein, das nicht.

Sie haben ein weltweites, nicht-exklusives Recht, auf der Plattform auf die Inhalte zuzugreifen und sie zu nutzen. Im Prinzip können die NutzerInnen das tun, was ihnen auf der Plattform angeboten wird. Sie dürfen das Video also nicht selbst kopieren und dann vervielfältigen, aber bspw. das Einbetten von Videos auf der eigenen Webseite, also das Verlinken des Videos, ist grundsätzlich möglich.

Laufzeit der Lizenz

Vielleicht merkt man nun, dass ein bestimmtes Video doch nicht auf YouTube online bleiben soll. Dann stellt sich die Frage des Widerrufs.

Ein Widerruf ist natürlich möglich, und zwar grundsätzlich durch das Löschen des Videos. Die eingeräumte Lizenz erlischt also mit dem Entfernen des Videos von YouTube.

Trotzdem ist es manchmal besser, sich vorher zu überlegen, was im Internet veröffentlicht werden soll. Denn das Internet vergisst nicht so schnell!

Fazit

Beim Hochladen eines Videos erhält YouTube und die damit verbundenen Unternehmen ausgiebige Nutzungsrechte.

Dritte können natürlich das Video sehen und streamen und im Rahmen der YouTube-Funktionen nutzen.

Das Ganze kann jederzeit durch Löschung des Videos widerrufen werden.

Mehr Infos auch im Video.

Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sternTV, WDR etc.). 

Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Medien-, Urheberrecht-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.
 Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen. Die Kanzlei unterhält ebenfalls Kanäle auf Instagram, YouTube, Twitch etc.

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