Zahlungsaufforderung erhalten von Lebensfreude – Ströer Connections GmbH wegen Mitgliedschaft
- 2 Minuten Lesezeit
Was ist Lebensfreude – Ströer Connections GmbH?
Lebensfreude – Ströer Connections GmbH betreibt eine Online-Plattform, die Menschen dabei unterstützt, neue Freundschaften, Partnerschaften oder Reisebekanntschaften zu finden. Die Anmeldung auf dieser Seite ist zunächst kostenlos und ermöglicht es den Nutzern, ein Profil zu erstellen und erste Eindrücke von der Community zu gewinnen. Allerdings sind viele Funktionen, wie etwa das vollständige Einsehen aller Inhalte oder die Kontaktaufnahme zu anderen Mitgliedern, erst nach Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft verfügbar. Dies führt häufig dazu, dass Nutzer sich der damit verbundenen Kosten erst bewusst werden, wenn sie eine Zahlungsaufforderung erhalten.
Warum erhalten Nutzer eine Zahlungsaufforderung?
Die Zahlungsaufforderung erfolgt in der Regel, nachdem ein Nutzer unwissentlich oder aufgrund mangelnder Informationen eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen hat. Viele Betroffene melden sich in der Annahme an, die Plattform sei vollständig kostenlos nutzbar, und übersehen dabei, dass für den Zugang zu sämtlichen Funktionen und Inhalten eine kostenpflichtige Registrierung erforderlich ist. Diese Missverständnisse entstehen oft, weil die entsprechenden Informationen nicht ausreichend hervorgehoben werden oder weil Nutzer die entsprechenden Hinweise bei der Registrierung übersehen.
Was sollten Betroffene tun?
Wer eine Zahlungsaufforderung von Lebensfreude – Ströer Connections GmbH erhält, sollte zunächst überprüfen, ob tatsächlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen wurde. Es empfiehlt sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Bestätigungs-E-Mails, die bei der Anmeldung verschickt werden, gründlich zu lesen. Sollte ein Missverständnis vorliegen oder sollte der Betroffene der Ansicht sein, dass die Kostenpflicht nicht ausreichend klar kommuniziert wurde, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte zu prüfen. Vorsorglich sollte ein angeblich abgeschlossener Vertrag schriftlich per Email und Einschreiben gegenüber dem Portalbetreiber gekündigt und widerrufen werden.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.
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