zinsfuchs.eu: Identitätsmissbrauch - Hilfe für Anleger - aufgepasst bei Termingeldangeboten

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Worum geht es?

Immer wieder erreichen uns Anfragen unserer Mandanten, die bei vermeintlich sichereren Instituten Termingeldkonten eröffnet haben und feststellen, dass nach Empfang der Gelder plötzlich das Institut oder die Beteiligten nicht mehr erreichbar sind, oder auch eine Warnung der BaFin ausgesprochen wird. Häufig ist diesen Angeboten immanent, dass weder eine Erlaubnis der BaFin vorliegt, Einlagen (Gelder der Anleger) entgegen zu nehmen, noch eine Einlagensicherung besteht, die die Anleger schützt, besteht. Denn das Institut unterliegt überhaupt nicht der Einlagensicherung. So war es bei CI Financial bspw. und so ist es auch beim Zinsfuchs.

Durch die Firma Zinsfuchs erfolgen bei Anlegern sogenannte kalte, nicht bestellte Anrufe und die Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit geworben, Festgeldanlagen bei ausländischen Instituten vor zu nehmen, oder Darlehensverträge abzuschließen. Die Firma verfügt aber nicht über eine Erlaubnis, Einlagen entgegenzunehmen, oder Darlehen zu vergeben und Darlehensverträge abzuschließen. Dieses ist aber Voraussetzung dafür, daß kein unerlaubtes Einlagengeschäft vorliegt.   

 Die BaFin stellte nunmehr, gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite zinsfuchs.eu, angeblicher Sitz im Sunderweg 3, 44147 Dortmund, und in der Waltherstraße 21, 80337 München, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Dieses bedeutet, dass die Geschäfte rückabzuwickeln sind und den Anlegern die Gelder zurück zu zahlen sind.

Die BaFin weist darauf hin, dass diese Angebote nicht dem von der BaFin beaufsichtigten Wertpapierinstitut Breiling, Spohn und Kollegen Vermögensverwaltung GmbH zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter, was auch immer häufiger in allen Formen vorkommt.

Der Internetauftritt zinsfuchs.eu weist Ähnlichkeit mit der Website zinsexperte.de auf, vor dessen Betreiber die BaFin bereits im Januar 2022 gewarnt hatte.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Wichtig ist für die Anlieger zu wissen, dass ihr angebliches Termingeld nicht der Einlagensicherung unterliegt und folglich durch diese auch nicht geschützt ist. Dieses kann dann ein Problem werden, wenn der Betreiber der Seite diese plötzlich abmeldet und telefonisch und auch vor Ort nicht mehr erreichbar ist. Wir sind derzeit dabei zu prüfen, inwieweit dieses Verhalten wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann und muss.

Es bleibt dabei, dass Verbraucher und Verbraucherinnen vorsichtig sein müssen, wenn sie im Netz Anbieter für die Fremdgeldanlage oder auch Anbieter für die Aufnahme von Krediten suchen.

Was ist dann zu tun, wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat?

Es sollte Strafantrag gestellt werden, und darüber hinaus sollte zivilrechtlich die Rückerstattung der Gelder verlangt werden. darüber hinaus könnte bei beteiligte Banken ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegen.  

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Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mit umfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren. 

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

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