Veröffentlicht von:

Zollvergehen, Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten

  • 1 Minuten Lesezeit

Unter Zollvergehen fallen Delikte des Zollstrafrechts. Sie betreffen Verstöße gegen die jeweiligen Zollgesetze. Insbesondere Reisende an Flughäfen kommen schnell mit dem Zollstrafrecht in Berührung, wenn sie es versäumt haben bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gekaufte oder geschenkte Gegenstände beim Zoll anzumelden.

Zollvergehen sind als Zollstraftaten in den jeweiligen Steuergesetzen geregelt. Dazu gehören:

- der Bannbruch, § 372 AO,

- der gewerbsmäßige, gewaltsame sowie bandenmäßige Schmuggel, § 373 AO,

- die Zollhinterziehung, §§ 3 Abs. 3, 370 AO,

- die Steuerhehlerei, § 374 AO,

- die Begünstigung, § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO und

- die Wertzeichenfälschung, §§ 148, 149 StGB, § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO.

Der Strafrahmen reicht vorliegend von eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit für die nicht abgeführte Steuer in Haftung genommen zu werden.

Neben den Zollstraften gibt es zudem auch Zollordnungswidrigkeiten. Hierunter fallen:

- die leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO,

- die Steuergefährdung, § 379 AO,

- die Verbrauchssteuergefährdung, § 381 AO und

- die Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgabe, § 382 AO.

Zwar drohen bei den Zollordnungswidrigkeiten keine Geld oder Freiheitsstrafen, jedoch können hier empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € verhängt werden.

Inwieweit die jeweiligen Tatbestände tatsächlich auch erfüllt sind, ist oftmals eine Frage des Einzelfalls und bedarf einer genauen Prüfung. Lassen Sie sich also rechtzeitig beraten.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuniversität Hagen) verfüge ich hier die notwendigen Kenntnisse sowohl bei Fragen der steuerlichen Belange als auch bei strafrechtlichen Problemen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam