Zu schnell gefahren bei Schnee und Glätte, 145,00 €, 1 Punkt

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Dem von der Kanzlei Schwennen vor dem Amtsgericht Köthen vertretenen Betroffenen wurde durch Bußgeldbescheid vom 30.05.2018 vorgeworfen, am 16.03.2018 um 22:10 Uhr in 06369 Südliches Anhalt, Stadt OT Gnetsch, Dorfstraße 21 Richtung Weißandt-Gölzau, als Führer des ihm von seinem Freund überlassenen Fahrzeugs, eines Pkw (Ford), in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse (winterglatte Fahrbahn) mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren zu sein. 

Deshalb wäre er ins Rutschen geraten, wäre auf die Gegenfahrbahn gekommen und mit dem gegnerischen Fahrzeug kollidiert. Der Betroffene versuchte noch zu bremsen, konnte den Unfall aber nicht mehr verhindern. Der Betroffene hatte den Führerschein auf Probe. 

Nach dem ihm gegenüber erlassenen Bußgeldbescheid sollte er einen Betrag in Höhe von 145,00 € als Geldbuße zahlen, ferner sollte 1 Punkt nach Rechtskraft des BGB ins Fahreignungsregister eingetragen werden. Weitere negative Folgen wären für ihn eingetreten, weil er den Führerschein noch auf Probe hatte. 

Aus diesem Grunde erhob er Einspruch. 

Es kam zur Gerichtsverhandlung vor der Bußgeldrichterin des AG Köthen. Diese lud alle Fahrzeuginsassen zur mündlichen Verhandlung, zudem den Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs, mit dem der Betroffene kollidiert ist. 

Dieser sagte in seiner Vernehmung auf Frage der Bußgeldrichterin aus, dass sie beide nicht zu schnell gefahren wären. 

Deshalb fehlte es nach Auffassung des Gerichtes an der Kausalität zwischen dem zu schnellen Fahren und dem Unfall. 

Das Verfahren wurde nach § 47 OWIG eingestellt. Das bedeutet, dass die Gerichtskosten sowie die Kosten, die durch die Ladung und Vernehmung der Zeugen entstanden waren, von der Landeskasse übernommen wurden, der Betroffene musste hingegen die Kosten für die Verteidigerin zahlen. 

Dazu war er angesichts der für ihn positiv verlaufenen Verhandlung auch bereit. 

AG Köthen 13 OWi 691 Js 16345/18 (201/18)

Gerne berate ich Sie in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten, und gerne stehe ich Ihnen auch als Verteidigerin in der Verhandlung zur Verfügung. 

Ich biete jedoch auch rechtliche Unterstützung auf dem Gebiete des Erbrechts, Arbeitsrechts oder Internetrechts an. 

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Schwennen

Rechtsanwältin



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