Zukunftsplan – rechtlich vorsorgen mit Vollmacht ohne Staat / Teil 4

  • 1 Minuten Lesezeit

Störungen der Vorsorgevollmacht:

Was tun, wenn es Differenzen zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten gibt?

Immer wieder höre ich in vertrauensvollen Gesprächen mit Mandanten: „Mein Bevollmächtigter missbraucht mein Vertrauen!“ Solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist, kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden, wenn sie fachgerecht von einem Vorsorgeanwalt erstellt wurde. Dringend ist der Rat und die Unterstützung eines Vorsorgeanwalts einzuholen, um den Widerruf rechtsverbindlich zu gestalten.

Falls die Vorsorgevollmacht von einem Notar beurkundet wurde, ist darauf zu achten, dass der Bevollmächtigte keine weiteren Ausfertigungen der Vollmacht mehr erhalten kann und die Vorsorgevollmacht über den Notar an den Bevollmächtigten zurückgegeben wird.

Aber nicht selten erlebe ich auch den Fall, dass der Bevollmächtigte im Streit mit dem Vollmachtgeber gerät und aufgrund Vertrauensverlust die Vollmacht nicht mehr ausüben möchte. „Meine Oma behauptet plötzlich, ich hätte sie hintergangen!“

Diese Fälle sind besonders sensibel zu behandeln: Ist der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig, kann mithilfe eines Vorsorgeanwaltes die formgerechte Rückgabe der Vollmacht erledigt werden.

Ist der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig, so sollte über einen Vorsorgeanwalt in einem Betreuungsverfahren ein Betreuer bestellt werden u. a. mit der Aufgabe, die Vorsorgevollmacht zurückzunehmen.

Nicht selten kann auch ein meditatives Gespräch zwischen dem Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber zusammen mit dem Vorsorgeanwalt zu einem guten Ergebnis führen und Missverständnisse können ausgeräumt werden.

Der beste Rat aber ist, sich vorbeugend bei der Auswahl des Bevollmächtigten beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Vorsorgeanwalt mit der Unterstützung oder der Kontrolle des Bevollmächtigten zu beauftragen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ulrike Wiesemann

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten