Zwangsvollstreckungsrecht in Bosnien und Herzegowina

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Zwangsvollstreckungsrecht

Der juristische Erfolg wird durch das obsiegende Urteil gekrönt. Der wirtschaftliche Erfolg wird jedoch erst durch die Umsetzung dieses Urteiles herbeigeführt. Sofern Ihre Schuldner titulierte Ansprüche nicht aus freien Stücken bezahlen wollen oder bezahlen können, wird zumeist die zwangsweise Durchsetzung Ihrer gerichtlich festgestellten Ansprüche notwendig sein. Hierzu dient die Zwangsvollstreckung in Bosnien und Herzegowina, also die notfalls zwangsweise Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung.

Die Zwangsvollstreckungsdurchführung richtet sich dabei zunächst nach der Art des zu vollstreckenden Anspruchs. Insoweit kann die Vollstreckung wegen Geldforderung, wegen der Herausgabe von Sachen oder wegen der Vornahme einer Handlung eingeleitet werden.

So kommt zum Beispiel die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers in Betracht, der bewegliches Vermögen beim Schuldner pfändet und sofern er solches nicht vorfindet, dem Schuldner die sogenannte Eidesstattliche Versicherung über dessen gesamtes Vermögen abnimmt. Damit ist der Schuldner gegebenenfalls gehindert, künftige Verpflichtungen einzugehen, da ein Schufa-Eintrag erfolgt. Daneben können auch alle Konten oder Depots des Schuldners gesperrt werden. Hierzu bedarf es eines sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Bei der Durchsetzung einer Handlung, wie etwa der Erteilung eines Arbeitszeugnisses, kann ein solches durch Zwangsgeld beigetrieben werden, bis hin zur Festsetzung einer Zwangshaft gegen den Schuldner.

Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung sowie konsequente Verfolgung von Forderungen, Fahrnisexekution, Gehaltsexekution, Forderungsexekution, Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung, Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche. Weiterhin steht er Ihnen auch im Bereich des Forderungseinzuges und im Inkassorecht kompetent zur Seite. Er übernimmt die Eintreibung von Forderungen sowie das Mahnverfahren, inklusive des anwaltlichen Mahnschreibens. Zudem informiert er über Kontopfändung bzw. Lohnpfändung.

Rechtsanwaltschaft in Bosnien und Herzegowina

Die Rechtsanwaltschaft in Bosnien und Herzegowina ist derzeit nicht auf der Bundesebene etabliert. Sie ist auf der Entitätsebene organisiert. Gemäß den Rechtsanwaltschaftsgesetzen in der Föderation Bosnien und Herzegowina ist die Rechtsanwaltschaft eine unabhängige professionelle Tätigkeit, die nach Gesetz organisiert wird und so funktioniert. Die Rechtsanwaltstätigkeit wird als professionelle Tätigkeit von den Rechtsanwälten als Einzelrechtsanwälten ausgeübt. Zum Zweck einer gemeinsamen Ausübung des Berufs können Rechtsanwälte gemeinschaftliche Rechtsanwaltsbüros und eine Rechtsanwaltsgesellschaft gründen. Rechtsanwälte sind verpflichtet, Rechtshilfe gewissenhaft und sachgemäß, verfassungs-, gesetz- und vorschriftsmäßig sowie gemäß dem Statut und den anderen allgemeinen Akten der Föderalen Rechtsanwaltskammer und dem Ethik-Kodex der Rechtsanwälte der Föderation Bosnien und Herzegowina zu leisten.

Ein Rechtsanwalt verpflichtet sich, alles, was ihm die Mandantschaft anvertraut hat, als Anwaltsgeheimnis zu bewahren, es sei denn, der Rechtsanwalt wird aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Partei von dieser Verpflichtung entbunden. Auch die anderen in einer Rechtsanwaltskanzlei, in einem gemeinsamen Rechtsanwaltsbüro oder in einer Anwaltsgesellschaft angestellten Personen sind zum Schweigen verpflichtet. Rechtsanwälte in der Föderation BiH müssen in einer der regionalen Rechtsanwaltskammern Mitglied sein, je nach Sitz ihrer Anwaltskanzlei. Und hier haben die Regionalen Rechtsanwaltskammern ihren Sitz: Sarajewo, Tuzla, Mostar, Zenica und Bihac. Dadurch erlangen sie auch die Mitgliedschaft in der Föderalen Rechtsanwaltskammer. Die Föderale Rechtsanwaltskammer hat ihren Sitz in Sarajewo.

Ein gesamtheitliches Rechtsanwaltsverzeichnis in der Föderation Bosnien und Herzegowina wird in der Rechtsanwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowina in Sarajewo geführt, und die regionalen Rechtsanwaltskammern führen ein eigenes Rechtsanwaltsverzeichnis für Rechtsanwälte mit Sitz in ihrer Region.

Der Rechtsanwalt trägt die Verantwortung für alle Handlungen seiner Kanzlei. In den gemeinschaftlichen Rechtsanwaltsbüros tragen alle Rechtsanwälte die Verantwortung für alle Handlungen des Rechtsanwaltsbüros. In den Rechtsanwaltsgesellschaften tragen alle Rechtsanwälte als Mitglieder die Verantwortung für die Handlungen der Rechtsanwaltsgesellschaft. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Anwaltstätigkeit für die Weiterentwicklung und die Affirmation der Rechtsanwaltschaft als einer selbstständigen und unabhängigen professionellen Tätigkeit Sorge zu tragen. Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, seine Ehre, Ethik, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und seine Fachlichkeit so zu wahren, dass er dadurch auch andere zu solch einem Verhalten bewegt. Das Verhältnis eines Rechtsanwalts zum Gericht und zu weiteren staatlichen Einrichtungen und ihren Vertretern soll Ausdruck von Respekt gegenüber dem Recht, der Rechtskultur und dem Rechtsanwaltsberuf sein.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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