Zwei Einträge der AMEX bei Schufa Holding AG gelöscht.

  • 3 Minuten Lesezeit

Wer hilft mir bei der Löschung eines Schufa-Eintrags? Gibt es Experten im Bereich der Löschung von Negativeinträgen bei Auskunfteien? Wann ist ein Negativeintrag bei einer Auskunftei berechtigt? Wann muss ein Eintrag gelöscht werden?

Diese Frage stellen sich viele Betroffene, wenn sie einen solchen Eintrag in ihrer Selbstauskunft oder kostenlosen Datenkopie finden, die sie von der Schufa Holding AG erhalten haben.

Versuche, die Situation selbst in die Hand zu nehmen und zu einer Löschung von Negativeinträgen zu gelangen, scheitern meist deshalb, weil die Betroffenen die wichtigen Argumente für ihre Sache nicht kennen und daher bei dem eintragenden Unternehmen, der Schufa Holding AG oder auch dem Schufa Ombudsmann nicht mit ihrem Antrag auf Löschung durchdringen.

Verbindlichkeiten aus Kreditkarte der insolventen Firma eingetragen

Bei zwei Fällen, in denen die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin den betroffenen Kreditkarteninhabern helfen könnte, waren sich im Sachverhalt sehr ähnlich. Bei beiden Kreditkarteninhabern wurden Forderungen der insolventen Firma, einer GmbH, bei dem Kreditkarteninhaber, der mit der Kreditkarte Zahlungen veranlasst hatte, als Negativeintrag eingemeldet.

AMEX löscht Eintrag bei Berliner Unternehmer nach umfangreichem Schriftwechsel

Bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte meldete sich Mitte Mai 2021 ein Betroffener aus Berlin. Dieser berichtete, dass das Unternehmen, für das er bisher tätig war, insolvent sei. Es habe mit einer Kreditkarte von American Express berufliche Ausgaben der Firma bezahlt. Durch die Insolvenz seiner Firma seien daher noch Forderung dort offen geblieben.

Der Betroffene gab an, keine Mahnungen und auch keine Kündigung von der AMEX erhalten zu haben, weder an die ehemalige Firmenanschrift, noch an seine Privatadresse. Dennoch habe er einen Negativeintrag seitens der AMEX bei der Schufa Holding AG erhalten.

Er berichtete, schon mehrfach Emails zu dem Vorgang an die AMEX geschrieben und sich über den Eintrag beschwert zu haben. Dies sei aber bisher ohne Erfolg geblieben.

Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser wandte sich erstmals mit Schreiben vom 14.05.2021 an die AMEX und forderte dieser zum Widerruf des Negativeintrags auf. Dieses lehnte die AMEX zunächst ab. Es bedurfte danach noch drei weiterer Stellungsnahmen gegenüber der AMEX zur Erörterung der rechtlichen Situation, bevor diese mitteilte, ausnahmeweise und ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht bei der Schufa einen Antrag zur Löschung der Einmeldung gestellt zu haben.

Der Mandant konnte danach auch erfreut bestätigten, dass der Eintrag bei der Schufa Holding AG tatsächlich gelöscht worden war.

Schufa löscht AMEX Eintrag bei Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern

Ende August 2021 meldet sich ein weiterer Betroffener bei Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und schilderte einen ähnlichen Sachverhalt.

Die AMEX hatte Forderungen in Höhe von 69.219,00 Euro bei dem Betroffenen aus Mecklenburg-Vorpommern als Negativeintrag gemeldet. Hierbei handelte es sich um Mautforderungen gegen seine insolvente Firma, eine GmbH, die mit der Kreditkarte der AMEX bezahlt worden waren.

Der Betroffene hatte sich mit der Sache selbst an die Schufa Holding AG gewandt und dies zur Löschung des Negativeintrags aufgefordert. Vor dort hatte er aber die Rückmeldung erhalten, dass die American Express Europe S.A. (Germany Branch) das Vorliegen der Meldevoraussetzungen bestätigt habe und der Eintrag daher nicht gelöscht werde.

Mit Schreiben vom 20.09.2021 forderte daher Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser sowohl die Schufa Holding AG als auch die AMEX zur Löschung des Negativeintrags auf. Dies führte zu einem schnellen Erfolg, denn die Schufa Holding AG teilte bereits mit Schreiben vom 23.09.2021 mit, sich aufgrund der vorliegenden Informationen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Löschung der in Rede stehenden Daten inkl. aller Angaben zum Forderungsverlauf entschlossen zu haben.

Rechtstipp der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB zu Forderungen aus Firmenkreditkarten

In der Praxis lässt es sich immer wieder beobachten, dass Kreditkartenunternehmen offene Forderungen auf Firmenkreditkarten bei den Kreditkarteninhabern als Negativeintrag bei der Schufa Holding AG oder anderen Auskunfteien einmelden. Dies geschieht meist, ohne die Betroffenen vorher über den Eintrag zu informieren und auch ohne diesen Mahnungen oder eine Kündigung zu übersenden.

Eine solche Praxis ist nicht zulässig und verstößt gegen die Vorgaben der DSGVO und auch des BDSG.

Da die Betroffenen, wie auch die vorliegenden Angelegenheiten zeigen, mit Schreiben an die eintragende Stelle oder auch die Schufa Holding AG oftmals erfolglos bleiben, empfiehlt sich die schnelle Einschaltung eines Experten im Bereich des Schufa-Rechts und des Datenschutzes.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat bereits vielen Betroffenen bei der Löschung von Negativeinträgen helfen können. Über die Löschungserfolge berichten die Rechtsanwälte regelmäßig im Blog der Anwaltskanzlei und unter www.anwalt.de.

Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser

Beiträge zum Thema