Zweitwohnsitz verschwiegen - Steuerhinterziehung bei der Zweitwohnsitzsteuer?

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Wenn Sie, als Ferienwohnung, oder aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung beziehen, sind sie verpflichtet, diese binnen 2 Wochen nach Umzug bei der jeweiligen Gemeinde als Zweitwohnung zu melden. Auf Zweitwohnsitze wird durch die Kommunen eine Steuer erhoben, da sie einen Steuerausgleich vom Bund nur für Erstwohnungen erhalten.

Die Anmeldefrist zu verschwitzen gilt als Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Eine dauerhafte Nichtanmeldung der Zweitwohnung, zumal deren Nichterwähnung in der Steuererklärung gilt als Steuerhinterziehung.

 

Wie funktioniert die Zweitwohnsitzsteuer?

Die Zweitwohnsitzsteuer wird gemäß § 105 Abs. 2a Grundgesetz durch die Gemeinden als Aufwandsteuer erhoben. Ihre Höhe ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und bemisst sich generell nach der Jahresnettokaltmiete.

 

Was gilt als Zweitwohnsitz?

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz (also dem Ort, an dem Sie die meisten sozialen Kontakte pflegen, evtl. mit Ihrem Ehepartner zusammen leben, und der als Ihr Lebensmittelpunkt angesehen werden kann) einen zweiten Wohnsitz innerhalb Deutschlands für 6 Monate oder mehr frequentieren, gilt dieser als anmeldepflichtiger Zweitwohnsitz. Die genaue Definition, nach der ein Ort überhaupt als „Wohnsitz“ eingestuft werden kann, obliegt dabei den Kommunen und ist nicht einheitlich. In manchen Kommunen gelten nur geschlossene Räumlichkeiten mit Küche und Bad als Wohnung, in anderen zählt jeder Ort, an dem man übernachten kann, inklusive Campingplatz, als potentieller Wohnsitz.

 

Gibt es Ausnahmen von der Zweitwohnsitzsteuer?

Die Steuer entfällt nur auf Wohnungen, die neben dem Hauptwohnsitz auch zu tatsächlichen Wohnzwecken genutzt werden können. Wenn Sie also zum Beispiel eine Ferienwohnung besitzen, und diese vermieten, sind Sie von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. Des Weiteren gelten Ausnahmeregelungen für verheiratete Berufspendler, Wehr- oder Zivildienstleistende, sowie Insassen von Gefängnissen, Alten- oder Pflegeheimen.

 

Was kann passieren, wenn ich einen Zweitwohnsitz nicht anmelde?

Die Anmeldefrist beträgt 2 Wochen ab dem Zeitpunkt des Umzugs. Wenn Sie diese versäumen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, für die sie ein Bußgeld zahlen müssen. Die Zweitwohnung dauerhaft nicht anzumelden, gilt als Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Wenn die Behörden Ihnen auf die Schliche kommen, ergeht eine Strafanzeige gegen Sie, was unter Umständen sehr teuer werden kann.

 

Wie wird Steuerhinterziehung bestraft?

Auf Steuerhinterziehung stehen laut Gesetz Geldstrafen von bis zu 1000€ oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. Konkret heißt das für Sie: Die von Ihnen hinterzogenen Steuern werden ausgerechnet und danach bemisst sich die Höhe Ihrer Strafe. Verfahren wegen kleinerer Steuerdelikte werden häufig gegen Auflage der Rückzahlung Ihrer Steuerschuld eingestellt. Bei höheren Beträgen haben Sie mit Geldstrafen zu rechnen. Freiheitsstrafen sind erst bei hinterzogenen Summen im fünfstelligen Bereich zu erwarten.

 

Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige

Wenn Sie sich der Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 AO schuldig gemacht haben, und noch keine Anzeige gegen Sie ergangen ist, brauchen Sie nicht darauf zu warten, dass es passiert. Vorstellbar wäre beispielsweise, dass Sie zum Zeitpunkt des Bezugs Ihrer Zweitwohnung in Geldnöten waren, und darum die Steuer vermeiden wollten, mittlerweile aber besser bei Kasse sind, und nicht riskieren wollen, dass Ihnen ihre alte Verfehlung verspätet und umso schwerer auf die Füße fällt.

Das Risiko können Sie vermeiden:

Wenn Sie sich bei den Behörden selbst anzeigen, bevor man auf Sie aufmerksam wird, wirkt sich dies strafmildernd, unter Umständen strafbefreiend aus. Sie haben also die Chance, straffrei aus der Sache wieder heraus zu kommen.

Dr. Brauer Rechtsanwälte bieten in diesem Punkt umfassende Beratung an. Gern regeln wir auch den notwendigen Schriftverkehr für Sie.

 

Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird?

Wenn Sie Post oder einen Anruf von der Polizei erhalten, verlieren Sie nicht den Kopf.

Kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt und machen Sie keinerlei Aussagen zu den Ihnen gemachten Vorwürfen, solange Ihr Anwalt keine Einsicht in die Ermittlungsakten genommen hat. Erscheinen Sie auch zu Vorladungen der Polizei nicht.

Dr. Brauer Anwälte sind auf Steuerstrafrecht spezialisiert und arbeiten bundesweit. Sie erreichen uns per Telefon, E-mail, Whatsapp oder das Kontaktformular.

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