
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Öffentliches Recht
- Vergaberecht
- Verfassungsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Grünert, Swierczyna, König
Rechtsanwälte | Fachanwälte
Stefan Swierczyna absolvierte zunächst eine Berufsausbildung zum Mechaniker für Büro- und Datenverarbeitungsmaschinen mit Abitur, bevor er sich für ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig entschied. Nach dem Referendariat am Landgericht Chemnitz mit den Schwerpunkten Arbeits- und Verwaltungsrecht erfolgte 2003 seine Zulassung als Rechtsanwalt.
Seit 2008 ist er außerdem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
In der Grünert, Swierczyna, König, Rechtsanwälte und Fachanwälte GbR ist er vornehmlich auf den Gebieten Kommunal- und Kommunalverfassungsrecht, Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht, öffentliches und privates Baurecht und Architektenrecht, öffentlich-rechtliches Vertragsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie Gewerberaummietrecht tätig. Daneben beschäftigt er sich auch mit dem Vergaberecht, Planungsrecht und Bergrecht.
Baurecht & Architektenrecht
Damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht zum Alptraum wird, können Sie sich auf meine baubegleitende Rechtsberatung – angefangen von der Planung bis hin zur endgültigen Fertigstellung – stets verlassen. Gerne kümmere ich mich um die rechtssichere Erstellung und sorgfältige Prüfung von Architektenverträgen und Bauverträgen. Sollten hingegen am Bauobjekt Mängel oder Planungsfehler entstanden sein, setze ich mich sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich für die Geltendmachung von Forderungen sowie für die Abwehr von Mängelansprüchen für Sie ein.
Verwaltungsrecht
Ich wahre und vertrete im Bereich des Verwaltungsrechts Ihre Interessen, falls Sie bei einer öffentlichen Behörde eine Verwaltungsbeschwerde einlegen möchten. Sollten Sie außerdem eine gerichtliche Vertretung in einem Bußgeldverfahren wünschen, können Sie sich ebenfalls auf meine juristische Fachkenntnis verlassen. Des Weiteren liefere ich Ihnen ausführliche und weitreichende Antworten auf all Ihre verwaltungsrechtlichen Fragen beispielsweise in Bezug auf den Zivildienst bzw. den Wehrdienst, die Musterung, Rundfunkgebühren oder auch auf die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Zudem informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über grundlegende Regelungen hinsichtlich des Kommunalabgabenrechts sowie des Prüfungsrechts.
Öffentliches Recht
Im öffentlichen Recht stehe ich Ihnen mit meinem Know-how zur Verfügung und berate Sie umfassend. Geht es um die Beziehung Staat zu Bürger wie z. B. Rundfunkbeiträge oder DSGVO prüfe ich Ihr Anliegen und versuche für Sie, ein optimales Ergebnis zu erzielen.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr Mieter hat sich wiederholt nicht um die pünktliche Zahlung der Miete gekümmert? Ihr Vermieter behält schon seit Monaten die Kaution ein? Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können sich Mieter und Vermieter bei Ärgernissen im laufenden Mietverhältnis an mich wenden, z. B. bei Verstößen gegen die Hausordnung, rückständigen Mietzahlungen oder wenn das Mietverhältnis beendet werden soll. Gerade bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sollten Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen, doch auch grundsätzlich gilt: Lassen Sie eine Kündigung, egal aus welchem Grund, immer daraufhin prüfen, ob Sie Einfluss nehmen können, und machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch.
Allgemeines Vertragsrecht
Rechtssichere Verträge bilden die wichtigste Grundlage für erfolgreiche Geschäfte. Deshalb widme ich mich im Vertragsrecht Ihrer Vertragsdokumente und übernehme deren Prüfung, Optimierung oder gänzliche Neugestaltung. Ich berate Sie rund um nachteilige Klauseln und zeige Ihnen, wie Sie Ihre Interessen optimal im Vertrag verankern können. Sollten Sie vor Streitigkeiten mit dem Vertragspartner stehen, helfe ich Ihnen außerdem, diese zügig beizulegen, damit das Vertragsverhältnis erfolgreich fortgeführt werden kann.
Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst. Bei Fragen zu den genannten Rechtsgebieten finden sich erste Antworten gegebenenfalls bereits in meinen Rechtstipps!
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Vorsitzender des Eintragungsausschusses der Architektenkammer Thüringen
- Mitglied des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
- Mitglied der Wirtschaftsjunioren Mittelthüringen e.V.
- Mitglied des Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Gründungsmitglied des KIWANIS Freunde Erfurt e.V.
Bewertungen 2
von M. M. am 06.12.2019 um 09:55 Uhr

von D. P. am 11.11.2019 um 17:31 Uhr

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Kanzlei
Kollegen der Kanzlei 3
Rechtsanwältin
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Matthias Grünert Link in einem neuen Tab öffnen5,0/52 BewertungenFachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
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Kanzlei-Impressum
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Zweigstelle Tabarz
Lauchagrundstraße 28
99891 Bad Tabarz
Telefon: + 49 36259 655 485
E‐Mail: info@rfth.de
Rechtsform, Register
Grünert, Swierczyna, König, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Bahnhofstraße 46, 99084 Erfurt, info@rak-thueringen.de; www.rechtsanwaltskammer-thueringen.de.
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt‐IdNr. 151/ 154/ 50406
Berufshaftpflichtversicherung
HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG
Postfach 21 27, 30021 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU‐Gebiet.
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Berufsordnung (BORA),
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europä‐ischen Union (CCBE)
Multidisziplinäre Tätigkeiten/berufliche Gemeinschaften
Die angegebenen Gesellschafter haben sich in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen.
Die Kanzlei unterhält darüber hinaus ständige Kooperationen mit der BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte, Kumpfmühler Str. 3, 93047 Regensburg .
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Erfurt (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Online-Streitbeilegungsplattform der EU: webgate.ec.europa.eu/odr
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