3.881 Anwälte für Erbrecht | Seite 151

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Profil-Bild Rechtsanwalt Günther W. Raths
Kanzlei Raths, Mühlenstrasse 24, 59348 Lüdinghausen 6661.7542397128 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Günther W. Raths
aus 7 Bewertungen August 2021, ich hatte eine 14 tägige Reise nach Teneriffa gebucht. Nach Ankunft u. Bustransfer ins Hotel, stellte ich … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
Kappes & Kollegen Rechtsanwälte, Lechstr. 3, 86899 Landsberg am Lech 7079.9301612336 km
Immobilien und mehr - Ihr Recht bei mir in guten Händen!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Wir haben uns zu jeder Zeit gut aufgehoben und beraten gefühlt. Die Korrespondenzen wurden prompt und zuverlässig und … (16.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Althäuser
Rechtsanwältin Elke Althäuser
Rechtsanwaltskanzlei Elke Althäuser, Brinkerstr. 1, 45549 Sprockhövel 6670.6819818381 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Strafrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Elke Althäuser
(11.07.2015) Schnelle und erfolgreiche Hilfe !!
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Kanzlei Julia J. Yoon, Albestraße 21, 12159 Berlin 6973.3034375546 km
Erbrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Medizinrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Julia J. Yoon
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Đokić LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Đokić LL.M.
Anwaltskanzlei Đokić, Veronska 7, 52100 Pula, Kroatien 7464.0543581237 km
Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Đokić LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbrecht
aus 68 Bewertungen Schnelle Antwort und zuverlässige Adresse mfg (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
sehr gut
Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
Anwaltkanzlei Helmut Rohmann, Im Winkel 3, 38170 Uehrde 6845.7353439894 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
aus 17 Bewertungen Eine ganz schnelle und positive Rückmeldung!! (11.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Halil Yanar
Rechtsanwalt Halil Yanar
Anwaltskanzlei Yanar, Yunuseli Mahallesi 21.Çiğdem Sokak Osmangazi, 69, 16200, Bursa, Türkei 8751.0362120212 km
Zivilprozessrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Halil Yanar – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Danke für die Beratung. Ehrlich und Kompetent. (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Wolf
Rechtsanwalt Hagen Wolf
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hagen Wolf hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(16.02.2024) Fast 10 Jahre sehr kompetente und professionelle Beratung und Begleitung in meinem Scheidungsprozess mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Wetzel
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Wetzel
Kanzlei Klaus Wetzel, Würzburger Str. 22, 63619 Bad Orb 6861.6056510989 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Klaus Wetzel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 21 Bewertungen Herr Wetzel hat der Thematik angemessen und sehr zügig geantwortet. Danke dafür. (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ebeling
Rechtsanwalt Michael Ebeling
mep + k rechtsanwälte und notar, Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig 6820.1846053401 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Ebeling hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt
Bergdolt Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Nibelungenstr. 84, 80639 München 7114.3194650495 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 13 Bewertungen Der erste Kontakt war bis lang sehr positiv. Ich bin gespannt wie es weitergeht. (13.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Marquardt
sehr gut
Rechtsanwältin Christiane Marquardt
Rechtsanwälte Christiane & Willy Marquardt, Marktplatz 7, 97461 Hofheim in Unterfranken 6938.5843165631 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Christiane Marquardt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 43 Bewertungen Von Anfang bis Ende kompetente Unterstützung. Jederzeit wieder. Beste Grüße. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Groeneveld
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Groeneveld
BRP RENAUD, Königstr. 28, 70173 Stuttgart 6930.9500108361 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Anja Groeneveld ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 83 Bewertungen Bringt Ruhe in die Situation, flexibel, schlichtend, kämpft mir fairen Argumenten und Mitteln (02.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll
Thiele, Rother & Partner GbR, Heiliger Weg 3-5, 44135 Dortmund 6676.9080038455 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Knoll - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 30 Bewertungen Sehr freundlicher Anwalt und Notar sowie der Mitarbeiter. Sehr gute Beratung und sehr schnelle Bearbeitung. Würde ich … (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reinhold Gsöllpointner, Hellbrunner Straße 7 A, 5020 Salzburg, Österreich 7232.7258407253 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Mediation • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Cedric Knop
sehr gut
Rechtsanwalt Cedric Knop
KT | Rechtsanwälte Fachanwälte, Großer Markt 22a, 66740 Saarlouis 6747.4114515995 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Cedric Knop hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 51 Bewertungen Herr Knop hat eine schnelle und kompetente rechtliche Einschätzung abgegeben. (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Abel
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Abel
protego legal, Poststraße 43, 66386 Sankt Ingbert 6772.5064348795 km
Ich kann, weil ich will, was ich muss
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Abel
aus 22 Bewertungen Als Erbe ohne Wohnsitz in Deutschland hatte ich verschiedene Meinungen sowohl von Bankmanager als auch Steuerberater … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wiljo Wimmer
sehr gut
Rechtsanwalt Wiljo Wimmer
ADKL & Partner mbB, Kieler Straße 16, 41540 Dormagen 6658.0927454781 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wiljo Wimmer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 73 Bewertungen Herr Wimmer hat mich in vollem Umfang perfekt vertreten und einen Freispruch erwirgt. Ich bin absolut zufrieden mit … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Bruns
Rechtsanwalt Heinrich Bruns
Rechtsanwalt Kanzlei Bruns, Hastedter Heerstr. 301, 28207 Bremen 6680.0086416962 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Heinrich Bruns
(12.03.2024) Ich bekam bei Herrn Rechtsanwalt Heinrich Bruns eine sehr gute und kompetente Beratung bei der Regelung der Erbschaft …
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Kissing
sehr gut
Kanzlei Iris Kissing, Elfriedenstr. 27, 45130 Essen 6652.5365381532 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Iris Kissing ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 36 Bewertungen Ihre fundierte Fachkenntnis und ihre engagierte Arbeitsweise haben mich durch diese schwierige Zeit geführt. … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Augustin & Krückel, Pausaer Strasse 115, 08525 Plauen 7014.6924240133 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(29.06.2022) Ser gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Becker
Bohlender, Wüst & Lindholz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Elisenstr. 33, 63739 Aschaffenburg 6862.1732042378 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Becker ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 22 Bewertungen Herr Becker ist ein sehr freundlicher und professioneller Rechtsanwalt. Ich kann ihn jederzeit weiterempfehlen. (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin u. Notarin Yvonne Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin u. Notarin Yvonne Wagner
Kanzlei Wagner, Paulstraße 6, 25980 Sylt 6552.8228508789 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin u. Notarin Yvonne Wagner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 10 Bewertungen Eine ganz tolle, informative Beratung. Ich habe mich bei Frau Wagner sehr wohl und gut aufgehoben gefunden. Es gab … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein
Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein
Rechtsanwaltskanzlei Lipphardt, Riedler & Sigg - von Löwenstein, Königstor 18, 34117 Kassel 6810.1538083514 km
Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Sigg-von Löwenstein gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Absolut zu empfehlen! Herr Löwenstein hat mich sehr professionell und kompetent im Bereich Arbeitsrecht /Kündigung … (27.01.2022)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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