3.915 Anwälte für Erbrecht | Seite 10

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Dr. Lommer & Partner Rechtsanwälte, Maximilianstr. 45, 80538 München 7119.9766908559 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Rauscher h.c.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Pfleger
Rechtsanwalt-Kanzlei Pfleger & Kollegen , Rechtsanwälte & Fachanwälte & Mediation, Leopoldstr. 17, 95615 Marktredwitz 7042.0527941651 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Pfleger
(26.02.2021) Sehr kompetente ruhige Beratung, mal sehen was am Ende raus kommt. Der Anfang war sehr gut, er weis wovon er spricht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schäufele LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schäufele LL.M.
Schäufele Zerfowski Holderbaum Rechtsanwälte PartG mbB, Humboldtstr. 29, 76131 Karlsruhe 6870.8450158778 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schäufele LL.M.
aus 14 Bewertungen achso ja, er hat sich als befangen gemeldet! Gruß Jung (29.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Hinterlasse die Welt besser, als du sie vorgefunden hast. (Baden-Powell, Gründer der Pfadfinderbewegung)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Auf Empfehlung haben wir uns an Herrn Prof. Dr. Wolfgang Böh gewendet. Einem fragwürdig geführten … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger
Kanzlei Dr. Rudolf Höpflinger, Alpenstraße 54, 5020 Salzburg, Österreich 7234.0358300076 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(07.09.2023) Immer gut Beraten! Sehr kompetent in allen Angelegenheiten 👍
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Schadel-Salzer
Rechtsanwältin Gabriele Schadel-Salzer
Rechtsanwaltskanzlei Schadel-Salzer, Mohrenstr. 21, 96450 Coburg 6958.5516776725 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Gabriele Schadel-Salzer
Profil-Bild Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
K de S Anwaltskanzlei, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
(06.07.2022) Frau Kuss de Souza ist eine sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich sehr gut über meine Rechte informiert. Mir würden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schuck
befriedigend
Rechtsanwalt Andreas Schuck
Anwaltskanzlei Schuck, Marktplatz 2, 63500 Seligenstadt 6848.0806722184 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Schuck gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Hat mich aber sehr gut beraten und mir geholfen. Ich kann die negativen Bewertungen nicht verstehen. Wahrscheinlich … (06.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Katrin Neumann
sehr gut
Rechtsanwältin Ann-Katrin Neumann
Rechthaberei, Bahnhofstr. 12, 86150 Augsburg 7062.7636759262 km
Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach getan.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ann-Katrin Neumann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 22 Bewertungen Moderne und sympathische Kanzlei in zentraler Lage in Augsburg. Frau Neumann hat meinen Rechtsstreit von der ersten … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lutz
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lutz
Kanzlei Sabine Lutz, Savignyplatz 6, 10623 Berlin 6970.9307227547 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Lutz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Seit einem Jahr vertritt mich Frau Lutz in Familienrechtlichen Verfahren zu Umgangs- und Sorgerecht und hat dabei mein … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Wassermann
Rechtsanwältin Barbara Wassermann
Anwaltskanzlei Barbara Wassermann, St.-Jakobus-Str. 2c, 86500 Kutzenhausen 7050.4821323151 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Wassermann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(05.02.2023) Bin sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Heindörfer
sehr gut
Rechtsanwältin Annette Heindörfer
RECHTSANWÄLTE Greiner-Zimmermann und Heindörfer, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1200552378 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Annette Heindörfer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Vielen herzlichen Dank noch einmal an die Anwaltskanzlei Greiner-Zimmermann und Heindörfer in Passau. Ich wurde von … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Wilfried Mehl
Rechtsanwalt und Notar Wilfried Mehl
Mehl Rechtsanwalt, Schwalenberger Straße 11, 32816 Schieder-Schwalenberg 6757.6654013713 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Wilfried Mehl
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Pertschy
Rechtsanwältin Rita Pertschy
Kanzlei Rita Pertschy, Hauptstr. 25, 77723 Gengenbach 6877.6787904654 km
Ich stehe für schnelle und zielorientierte Fallbearbeitung Ihre Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Rita Pertschy
(26.01.2021) Sehr schnelle Terminvereinbarung Sehr gute Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Hankwitz
Rechtsanwalt Daniel Hankwitz
Rechtsanwaltskanzlei Hankwitz, Hauptmarkt 9, 90403 Nürnberg 7011.5526429408 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Hankwitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
Kanzlei Holger Schiffmacher, Marktplatz 2, 30982 Pattensen 6775.1188561295 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
aus 6 Bewertungen Sehr vertrauensvolle und kompetente Betreuung, sehr netter Rechtsanwalt! war immer erreichbar. (25.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Beernink
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Beernink
Kanzlei Wilhelmshöhe - Beernink Helmich Rechtsanwälte Fachanwälte, Wilhelmshöhe 1a, 49492 Westerkappeln 6659.8632690274 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Agrarrecht • Pferderecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Volker Beernink – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 15 Bewertungen Herr Beernink und sein Team waren seit dem ersten Gespräch, offen, ehrlich, direkt, transparent, verständnisvoll … (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Pfingsten
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Pfingsten
Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB, Bahnstr. 1, 42781 Haan 6664.0203667189 km
Mit Erfahrung und Engagement leite ich Sie durch Ihren Konflikt zur Lösung.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Pfingsten
aus 25 Bewertungen Fr. Pfingsten hat mich erfolgreich bei meiner Kündigungsschutzklage erfolgreich vertreten. Sie war sehr kompetent, … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolai Nikolov
sehr gut
Kanzlei für Erbrecht, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin 6973.971611096 km
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Nikolai Nikolov ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 13 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Nikolov hat ruhig, besonnen, fachlich versiert meine Fragen zum Erb- und Schenkungsrecht … (23.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis
AP&Generalis, Mitglied der DIRO AG, Christou Lada 1, Athen 105 61, Griechenland 8584.5413740809 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis
aus 22 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme und sehr kompetente Beratung durch ein Team von zwei Anwältinnen. Ich habe jetzt die … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lehnik
Kanzlei Lehnik, Duisburger Str. 341, 45478 Mülheim an der Ruhr 6641.990395927 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Lehnik ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(04.02.2023) In einer Familien-Nachlassangelegenheit bzw. Erbschaftsauseinandersetzung hat mich RA Lehnik anwaltlich vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Carla-Christiane Reuter-Wetzel
sehr gut
Rechtsanwältin Carla-Christiane Reuter-Wetzel
Rechtsanwaltskanzlei Christiane Reuter-Wetzel, Donnerschweer Str. 86, 26123 Oldenburg (Oldenburg) 6637.3397762616 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Carla-Christiane Reuter-Wetzel im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 50 Bewertungen Ein Verkehrsunfall direkt vor Weihnachten brachte das Potential für einige Verstimmung zwischen den Jahren mit sich. … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Katharina Klemm
sehr gut
Rechtsanwältin Sarah Katharina Klemm
KLEMM Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden 6800.4925982083 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Sarah Katharina Klemm
aus 29 Bewertungen Kompetente und sachlich fundierte Beratung, Fragen blieben bei mir keine offen. (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Weiß
Rechtsanwältin Bettina Weiß, Michelstadter Straße 14, 68305 Mannheim 6846.3789079611 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Weiß ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(25.11.2021) Frau Rechtsanwältin Weiß ist eine absolut hervorragende Rechtsanwältin die sich auch wirklich für die Mandantschaft …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Was beinhaltet das Erbrecht?
    Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten). Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die im Rechtsgebiet Erbrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.