3.897 Anwälte für Erbrecht | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Deege
Beblo & Deege, Neuwerkstrasse 30, 99084 Erfurt 6922.2027462753 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Deege bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M.
Rechtsanwaltkanzlei Tadej Vodičar, Miklošičeva 16, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.9069882949 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Tadej Vodičar LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Backes
Rechtsanwalt Torsten Backes
Herr Rechtsanwalt Schramm Backes Rechtsanwälte, Rennstraße 9, 06842 Dessau-Roßlau 6946.4242236154 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Torsten Backes
(21.09.2019) Endlich ein Anwalt, der mit Ergebnissen überzeugt hat.
Profil-Bild Rechtsanwalt Łukasz Kuniewski LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Łukasz Kuniewski LL.M.
Kanzlei Rechstanwalt in Polen Łukasz Kuniewski, LL.M., ul. Piotrkowska 132, 90-062 Lodz, Polen 7366.798566464 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Łukasz Kuniewski LL.M. gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Mec. Kuniewski posiada profesjonalne podejscie do problemow prawa spadkowego w ramach UE, Oferuje rzetelna obsluge … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Iffland
Kanzlei Susanne Iffland, Holzhausenstr. 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.1438876846 km
Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main zur Seite.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Iffland hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth E. Gebauer
Rechtsanwältin Ruth E. Gebauer
Anwaltskanzlei Gebauer Karl & Coll., Katharinenplatz 12, 84453 Mühldorf am Inn 7172.3654519134 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Ruth E. Gebauer
(28.06.2022) Ich war sehr gut beraten, trotz Corona wurde ich super zu unterstützt. Danke nochmal werde Sie bestens weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Nils D. Schmeltzer
Rechtsanwalt und Notar Nils D. Schmeltzer
Kanzlei Stein - Schmeltzer - Dr. Rienhoff, Schwanallee 18-22, 35037 Marburg 6793.3695949709 km
Persönlich. Souverän. Effizient.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Nils D. Schmeltzer
aus 7 Bewertungen Meine Fragen wurden kompetent und umfassend geklärt in einer sehr freundlichen Atmosphäre. Fühle mich rechtlich … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ewald Heller
Ewald Heller, Nappenplatz 29, 36433 Bad Salzungen 6883.1034218597 km
Ein Recht, das einem zusteht und von dem man keinen Gebrauch macht, wird auch nicht geachtet!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ewald Heller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
(06.06.2023) Ich habe einen sehr schnellen Termin nach telefonischer Anfrage bekommen. Herr Heller hat sich für alle meine Fragen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg
Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg
Anwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 22, 86152 Augsburg 7062.6673899678 km
Fachanwalt Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg
(23.08.2017) Herr Ott-Eulberg hat für mich meinen Anspruch auf Pflichtteil erfolgreich gerichtlich geltend gemacht. Ich habe mich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker
Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker
Löffler & Collegen, Volgersweg 26, 30175 Hannover 6768.4195905191 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler , Testamentsvollstrecker ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Aline Dreßler
Kanzlei Aline Dreßler, Otto Grotewohl Str. 4b, 03222 Lübbenau/Spreewald 7044.5807439305 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Aline Dreßler
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Huge
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Huge
Anwaltskanzlei HUGE, Hohenzollernstr. 58, 41061 Mönchengladbach 6629.3335604916 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christian Huge – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
aus 393 Bewertungen Meine Wahl für Herrn RA Huge konnte ich schnell treffen, denn ich hatte ihn schon zweimal wegen … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicklas M. Zielen
sehr gut
Rechtsanwalt Nicklas M. Zielen
KanzLex Rechtsanwälte Ammenwerth / Krummel / Zielen, Marburger Straße 25, 35088 Battenberg (Eder) 6774.9626219514 km
MIT RECHT GUT BERATEN!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Nicklas M. Zielen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
aus 13 Bewertungen Kanzlei war bei meinem Anliegen eine kompetente und eifrige Unterstützung. Vielen Dank (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Boers
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Joachim Boers
BOERS Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Huyssenallee 70-72, 45128 Essen 6651.897195486 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Boers
aus 57 Bewertungen Sehr Kompetente und hervorragende Beratung, immer freundliche Betreuung und verständnisvolles Zuhören. Ich bin sehr … (04.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Grötsch
Rechtsanwalt Paul Grötsch
Groll, Gross & Steiner Rechtsanwälte Rechtsanwälte und Steuerberater Partmb, Prannerstraße 6, 80333 München 7118.8654115918 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Paul Grötsch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Immer aufmerksam“
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 17 Bewertungen Ich wurde von Frau Dr. Sonntag wiederholt sehr gut und ausführlich beraten. Alle meine Fragen wurden präzise und … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Olaf Kaupert
Rechts- und Fachanwalt Olaf Kaupert
Rechts- und Fachanwalt Kaupert, Wiesenstrasse 10, 04564 Leipzig 6989.0882641629 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Olaf Kaupert – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
Profil-Bild Abogada Rita Alcover Falomir
Abogada Rita Alcover Falomir
Löber Steinmetz & García, Carrer dels Caputxins (Edificio Europa), 3-4 º A, 07002 Palma de Mallorca, Spanien 7004.2193555347 km
Erbrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsanwältin Frau Abogada Rita Alcover Falomir unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wegner
Rechtsanwalt Martin Wegner
Wegner Rechtsanwälte, Bismarckstr. 91, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.5018463033 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Martin Wegner
(07.05.2024) Kurzfristig Termine erhalten, ausführliche, sehr kompetente Beratung, fühlte mich sehr aufgehoben , hat sich Zeit für …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Riedel
Rechtsanwalt Christoph Riedel
Anwaltskanzlei Riedel, Gewerbepark-Cité 22, 76532 Baden-Baden 6868.0292266803 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christoph Riedel
aus 9 Bewertungen Ich wurde in einem Fall wegen Schadensersatz durch Herrn Adam vertreten. 5 Sterne an Kanzlei ! Immer erreichbar und … (27.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Mojsic
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Mojsic
Rechtsanwaltskanzlei PMP, Vlajkoviceva 12, 11000 Belgrad, Serbien 7888.7799450452 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Mojsic
aus 14 Bewertungen Herr Mojsic hat uns sehr schnell mit der Apostillierung eines Handelsregisterauszuges in Serbien gegen einen … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Burmeister-Jüptner
Rechtsanwaltskanzlei M. Burmeister-Jüptner, Ernst-Augustin-Straße 12, 12489 Berlin 6987.7784098787 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Burmeister-Jüptner
(25.09.2020) Ich hatte ein sehr gutes persönliches Gespräch und Rechtsberatung erhalten. Die Rechtsanwältin hat mich offen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Anders
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Anders
Kanzlei Roland Anders, Westerwaldstr. 66, 65549 Limburg an der Lahn 6772.3119086026 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Anders gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Bei der Aktenlage und dem Vorwurf der Unfallflucht hat Rechtsanwalt R. Anders für mich das "bestmögliche" … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Bodo Meyer
Rechtsanwalt Jens-Bodo Meyer
RECHTSANWALTSKANZLEI MEYER, Sperberstr. 32 A, 13505 Berlin 6960.5540289209 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens-Bodo Meyer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
(10.02.2024) Herr Meyer hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten, vom Erstgespräch bis zur Einigung, verständliche …

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Erbrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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