3.915 Anwälte für Erbrecht | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Bietmann
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Bietmann
Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, Martinstr. 22-24, 50667 Köln 6675.2221949155 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Bietmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
(22.06.2023) Die Kanzlei hat sich schnell um eine Telefontermin bemüht und ich stehe nun mit ihr im Austausch. Ob der Anwalt gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Rieder
Kanzlei Markus Rieder, Hohenzollernstr. 112, 80796 München 7117.5993316963 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Rieder bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Bei Rückgabe einer Mietwohnung hatte der Vermieter deutlich abweichende Vorstellungen zu den nötigen … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Langer
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Langer, Beckerstraße 2a, 85049 Ingolstadt 7073.2087078871 km
Leidenschaftlich, besonnen, zielstrebig und individuell die Interessen des Mandanten verfolgen!!!
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Langer
aus 89 Bewertungen Herr Langer hat mit seiner fachlichen Kompetenz in kürzester Zeit in verständlicher weise die gestellten Fragen … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tomas Hacker
Rechtsanwalt Tomas Hacker
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Marbacher Str. 6, 85238 Petershausen 7096.661272197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tomas Hacker
Profil-Bild EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M.
EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M.
NZP NAGY LEGAL, Theresienstraße 9, 90403 Nürnberg 7011.5790237691 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M.
(13.01.2022) Ein sehr kompetenter und freundlicher Anwalt, der mir bei meinem Anliegen gut weiterhelfen konnte.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike S. Mendel
Rechtsanwältin Ulrike S. Mendel
Anwaltskanzlei & Gütestelle Ulrike S. Mendel, Königsallee 98, 40212 Düsseldorf 6649.4788744937 km
Der Anwalt, der das Recht durchsetzt, sollte immer auch Versöhnungsanwalt sein, der seinem Klientel aufwändige und teure Rechtsstreitigkeiten erspart.
Arbeitsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ulrike S. Mendel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina J. Lepper
Kanzlei Christina J.Lepper, Hauptstr 10, 91083 Baiersdorf 6997.1023468211 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina J. Lepper ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Betrw. Sabine Nina Schlensker
sehr gut
Kanzlei Schlensker, Schwachhauser Heerstr. 112, 28209 Bremen 6677.4403053199 km
KONFLIKTMANAGEMENT PROBLEMLÖSUNGEN KOSTENKONTROLLE
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dipl.-Betrw. Sabine Nina Schlensker
aus 38 Bewertungen Frau Schlensker hat mir bei einem Erbrechtsfall mit Vermächtnis in meiner zerstrittenen Familie geholfen. Von der … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Jager
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Jager
Rechtsanwalt Bernd Jager Kanzlei Jager, Waldstr. 46, 66113 Saarbrücken 6764.5417509236 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Jager bietet im Bereich Erbrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Ich habe mich mit einer Angelegenheit im Bereich des Arbeitsrechts an Herrn Jager gewandt. Hierbei ging es um eine … (22.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Agrar-Ing. FH Anton Wackerbauer
Rechtsanwalt Dipl.-Agrar-Ing. FH Anton Wackerbauer
Rechtsanwälte Wackerbauer & Coll., Lindenstraße 62, 84030 Ergolding 7130.4312976595 km
Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dipl.-Agrar-Ing. FH Anton Wackerbauer
(03.03.2023) Schneller Rückruf. Sofortige Terminvereinbarung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Timm
Kanzlei Timm, Walder Str. 3, 42781 Haan 6665.3316217738 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Timm ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 5 Bewertungen Ich wurde von Frau RA Timm bei der Wandlung eines Neuwagens vertreten. Kompetente, geräuschlose und sehr erfolgreiche … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Bachhofer
Rechtsanwältin Alexandra Bachhofer
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Alexandra Bachhofer
aus 5 Bewertungen Top Arbeit, haben den Mietpreis nicht bezahlen müssen, trotz Forderung des Vermittlungsportals, auch die Anzahlung … (14.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorit Backschat-Weking
Rechtsanwältin Dorit Backschat-Weking
Dorit Backschat-Weking Rechtsanwaltskanzlei, Briloner Landstr. 36, 34497 Korbach 6774.2101793127 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Dorit Backschat-Weking
(24.04.2021) 5 Sterne sachliche Ausführung und klare Haltung über mein Anliegen. Freundlich und zuvorkommend.
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Theilmann
sehr gut
Rechtsanwalt Heinrich Theilmann
Anwaltskanzlei Heinrich Theilmann, Friedrich-Humbert-Str. 161, 28759 Bremen 6660.4096571291 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinrich Theilmann
aus 22 Bewertungen Der Anwalt Herr Theilmann hat mich nicht "nur" während meiner schwiriegen Scheidung hervorragend vertreten, … (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schönewolf
sehr gut
Kanzlei Ulrich W. Schönewolf, Melanchthonstr. 31a, 33615 Bielefeld 6713.0643591319 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schönewolf gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Als Anwalt ist Dr. Schönewolf sehr kompetent, immer vorbereitet, zuverlässig und verfügt über eine große Erfahrung. … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling
Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling
Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen, Engelsberg 12, 75015 Bretten 6886.7045235021 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Adelheid Hirt-Kremling
(16.04.2024) Frau Hirt-Kremling hat mit viel Sachverstand, Erfahrung und Souveränität und Hartnäckigkeit in meiner Angelegenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Hengst
Rechtsanwalt Henning Hengst
Kanzlei Henning Hengst, Hauptstr. 7, 44651 Herne 6658.6730531889 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Henning Hengst
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
Kanzlei Steinkopff & Steinkopff, Scheffelstr. 1, 68723 Oftersheim 6860.6993068737 km
Erbrecht • Reiserecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Steinkopff ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Frau Steinkopff hat uns in der Angelegenheit einer Flugstornierung wegen Airline-Insolvenz umfassend, ausführlich und … (23.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilhelm van Eckert
Rechtsanwalt Wilhelm van Eckert
Kanzlei Wilhelm van Eckert, Grüntenstr. 17, 87527 Sonthofen 7073.1660796055 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbrecht bietet Herr Rechtsanwalt Wilhelm van Eckert
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Müller
Kanzlei Christian Müller, Badenstraße 6, 40883 Ratingen 6650.4586554255 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christian Müller
aus 35 Bewertungen Ich kann Herrn Müller wirklich nur weiterempfehlen. Habe mich zu jedem Zeitpunkt von ihm bestens beraten und vertreten … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Goldacker
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Goldacker
Rechtsanwalt Goldacker, Neumarkt 2, 23992 Neukloster 6800.3677316355 km
"Wenn Du im Recht bist, kannst Du es Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du es Dir nicht leisten, sie zu verlieren." ( M. Gandhi )
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Goldacker hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 90 Bewertungen Wer wirkliche Probleme hat, ist hier fachlich und auch zwischenmenschlich sehr gut aufgehoben. Diesen Anwalt kann man … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Vogt
sehr gut
Kanzlei Vogt, Grabenstraße 10, 12526 Berlin 6991.3004112435 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Vogt ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 18 Bewertungen Sehr viel Zeit genommen, ausführlich erklärt alles pro kontra dargestellt… Rechtslage gut verständlich erklärt (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Kolars
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Kolars, Heilbronner Str. 4-8, 74172 Neckarsulm 6910.8457114155 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Andrea Kolars
aus 30 Bewertungen Man fühlt sich einfach gut aufgehoben bei Frau Kolars . Große Erfahrung und sehr sehr kompetent immer mit sehr großem … (19.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Reichel
Rechtsanwältin Doris Reichel
Anwaltskanzlei Reichel, Gotthardstrasse 26, 6300 Zug 6978.6676308141 km
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Doris Reichel

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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