464 Anwälte für Europäische Marke | Seite 20

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek
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Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek
Kanzlei Kerstin Züwerink-Roek, Tennstedter Straße 1A, 12249 Berlin 6977.7035008685 km
Als Fachanwältin im gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht verstehe ich mich als Dienstleister. Ich nehme jeden Mandanten und sein Problem ernst. Kommen Sie frühzeitig zu mir, damit ich helfen kann
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Juristische Fragen im Bereich Europäische Marke beantwortet Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek
aus 11 Bewertungen Der Rat, einen erneuten Kindergeldantrag zu stellen (11.05.2023)
Profil-Bild Patentanwalt Arkadius Dalek
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Patentanwalt Arkadius Dalek
Arkadius Dalek, Hans-Holbein-Str. 41 41, 89520 Heidenheim an der Brenz 6996.1604060111 km
digitale patente · designs · marken | Patente auf Software und KI | Marken auf NFTs, virtuelle Dienstleistungen und Metaverse
Patentrecht • Designrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Patentanwalt Arkadius Dalek für Rechtsfragen rund um den Bereich Europäische Marke
aus 15 Bewertungen Nach einer sehr netten, ausführlichen und kompetenten Beratung übernahm Herr Dalek für mich die Anmeldung meiner … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Göritz
Rechtsanwalt Christoph Göritz
GHI - Göritz Hornung Imgrund Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft, Beethovenstr. 22, 68165 Mannheim 6847.9595171428 km
Fachanwalt IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Göritz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Europäische Marke
(04.01.2023) Hatte sofort den Eindruck, dass Herr Göritz der richtige RA für meine Angelegenheit ist.
Profil-Bild Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M.
Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M.
MARS - IP | Deutsch-französische Kanzlei, 26, rue du Quatre-Septembre, 75002 Paris, Frankreich 6484.8341053049 km
Weil das IP/IT-Recht schon lange nicht mehr ausschließlich national ist, da Schöpfer*innen und Erfinder*innen mobil sind, bin ich es auch.
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
Frau Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Europäische Marke
(02.11.2021) J'ai contacté le cabinet pour une cause que je croyais perdue, en rapport avec mon immatriculation à …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz
Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz
REMMERTZ | LEGAL, Rindermarkt 6, 80331 München 7119.2785559936 km
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank R. Remmertz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Europäische Marke
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Remertz hat mir den besten Rechtsschutz erbracht und ich schätze seine Leistung sehr. (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Günther Sammer
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Rechtsanwalt Dr. Günther Sammer
AP&Generalis, Mitglied der DIRO AG, Christou Lada 1, Athen 10561, Griechenland 8584.5413004548 km
Baurecht & Architektenrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Günther Sammer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Europäische Marke
aus 10 Bewertungen Herr Dr. Sammer zeigte nicht nur ein tiefes Verständnis für mein Anliegen, sondern auch eine umfassende Kenntnis des … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Darja Hannekum LL.M.
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Rechtsanwältin Darja Hannekum LL.M.
Rechtsanwältin Darja Enkova, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg 6720.5265767944 km
INTERNET I WIRTSCHAFT I NEUE MEDIEN
Fachanwältin IT-Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Europäische Marke hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Darja Hannekum LL.M.
aus 47 Bewertungen Wir brauchten relativ kurzfristig einen Gesellschaftsvertrag. Wir haben sehr schnell einen Termin bei Frau Hannekum … (13.05.2024)
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Rechtsanwalt Robert Mühlbauer
MÜHLBAUER SÄNGER RECHTSANWÄLTE PartG mbB, Bahnhofstraße 5, 94315 Straubing 7137.6047287038 km
Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Robert Mühlbauer im Bereich Europäische Marke bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Europäische Marke

Fragen und Antworten

  • Europäische Marke: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Europäische Marke sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Europäische Marke: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Europäische Marke umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Europäische Marke und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Europäische Marke schützt nicht nur national – wie die Deutsche Marke – vor der Nachahmung der eigenen Produktbezeichnung, sondern wirkt auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union. Grundlage ist eine EU-Verordnung, die sog. Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV).

Die Europäische Marke und ihre Anmeldung

Form und Inhalt des Antrags

Um eine Europäische Marke erwerben zu können, muss man zunächst einen Antrag auf Eintragung der Marke in das Markenregister bei der zuständigen Behörde stellen. Das ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, Spanien. In Deutschland kann man den Antrag aber z. B. auch beim Deutschen Patent- und Markenamt stellen, das ihn an das Harmonisierungsamt weiterleitet. Die Markenanmeldung sollte man in seiner Landessprache verfassen, da zukünftig in dieser sog. „ersten Sprache“ kommuniziert wird. Daneben muss man sich noch für eine „zweite Sprache“ entscheiden, die immer dann verwendet wird, wenn es wegen der Europäischen Marke zu einem Verfahren kommen sollte. Man kann hierbei zwischen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch wählen. Die weiteren Voraussetzungen für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke stimmen grundsätzlich mit denen für eine Deutsche Marke überein, die im Markengesetz nachzulesen sind. So kann man im Markenrecht z. B. auch bei der Europäischen Marke zwischen verschiedenen Markenarten wie etwa der Bildmarke oder der Wortmarke wählen, die man dann in der Anmeldung so genau wie möglich beschreiben muss. Ferner ist eine Antragstellung über das Internet zulässig. Wer eine Europäische Marke beantragt, muss ferner – wie auch in Deutschland – eine oder mehrere Waren- bzw. Dienstleistungsklassen angeben. Damit wird mitgeteilt, wofür man die Europäische Marke nutzen möchte, z. B. Telekommunikation.

Markenrecherche durch Harmonisierungsamt

Während aber der Anmelder einer Deutschen Marke selbst recherchieren muss, ob die Marke bereits existiert, übernimmt diese Aufgabe bzgl. der Europäischen Marke gemäß Artikel 39 GMV das Harmonisierungsamt. Sofern keine Eintragungshindernisse bestehen, wird die Europäische Marke veröffentlicht.

Zu beachten ist hierbei: Auch ein Formmangel kann unter Umständen dazu führen, dass die zuständige Behörde einen ablehnenden Bescheid erlässt. Sollte ferner in auch nur einem Mitgliedsstaat ein Eintragungshindernis bestehen, wird der Antrag insgesamt abgelehnt – eine Beschränkung des Geltungsbereichs der Marke ist nicht möglich. So wird etwa ein Ablehnungsbescheid erlassen, wenn die Europäische Marke in einem Mitgliedsstaat bereits existiert, sie also keine Unterscheidungskraft zu anderen Marken besitzt. Sind für das Harmonisierungsamt keine absoluten Eintragungshindernisse erkennbar, so wird die Europäische Marke jedoch in das europäische Markenregister aufgenommen.

Widerspruch gegen die Markeneintragung

Nach der Veröffentlichung können Inhaber von älteren Marken innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen. Bei Fristversäumnis kann der Inhaber einer älteren Marke unter Umständen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Erhebt niemand einen Widerspruch und hat man die Eintragungsgebühren an die Behörde gezahlt, wird die Europäische Marke ins Markenregister eingetragen; dem Inhaber der Gemeinschaftsmarke steht nun das alleinige Nutzungsrecht daran zu. Das bedeutet, er kann z. B. gegenüber einem unberechtigten Nutzer der Gemeinschaftsmarke eine Abmahnung aussprechen und neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung Schadenersatz bzw. Nutzungsentschädigung verlangen sowie gegen ihn eine Klage, sog. Unterlassungsklage, vor Gericht einreichen. Ferner kann der Markeninhaber den Zoll damit beauftragen, den Transport von Kopien über die Landesgrenzen mittels Beschlagnahme und evtl. Zerstörung der Fälschung zu verhindern.

Daneben kann der Markeninhaber einem Dritten mittels Vertrag, sog. Lizenzvertrag, gewisse (Mit)Nutzungsrechte an der Gemeinschaftsmarke einräumen.

Schutzdauer

Die Schutzdauer für eine Europäische Marke beträgt zehn Jahre und kann regelmäßig verlängert werden, vgl. Artikel 46, 47 der Gemeinschaftsmarkenverordnung. Allerdings verfällt die Europäische Marke unter anderem, wenn sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Eintragung genutzt wurde. Dabei muss sie nicht in jedem Mitgliedsstaat benutzt werden; es kann sogar genügen, wenn sie in nur einem Mitgliedsstaat verwendet wird.

Welche Vorteile hat eine Europäische Marke?

Die Europäische Marke bietet sich besonders für Unternehmer an, die ihre Waren oder Dienstleistungen europaweit anbieten. Je nach Einzelfall sollte man sich bereits bei Firmengründung überlegen, ob sich ein Markenschutz innerhalb der EU anbietet – sodass man sich unter Umständen eine Europäische Marke in das europäische Markenregister eintragen lassen sollte.

Schließlich kann man seine Rechte als Markeninhaber einer Europäischen Marke in ganz Europa durchsetzen, also z. B. bei Produktpiraterie gegen den Rechteverletzer vorgehen. Das könnte man nicht, wenn man „nur“ Inhaber einer Deutschen Marke wäre. Zwar bestehen die Deutsche und die Europäische Marke gleichberechtigt nebeneinander. Wer aber eine Europäische Marke ins Register eintragen lässt, genießt den Markenschutz automatisch auch in Deutschland. Wer sich zuerst eine Deutsche Marke eintragen lässt, kann den sog. Grundsatz der Priorität nutzen. Danach gilt: Der Anmeldungstag der nationalen Marke ist auch der maßgebliche Anmeldetag für die Europäische Marke, sofern die Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der nationalen Marke erfolgt.

Übrigens: Der Geltungsbereich der Gemeinschaftsmarke wächst automatisch mit, wenn weitere Staaten der EU beitreten; eine spezielle Anmeldung der Marke in diesen Ländern ist somit nicht nötig.

(VOI)

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