3.076 Anwälte für Fernabsatzrecht | Seite 129

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Profil-Bild Rechtsanwalt Terence Peter Wood
sehr gut
Anwaltskanzlei Wood, Hopfenstr. 2, 82205 Gilching 7104.1263217406 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Maklerrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Terence Peter Wood - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Fernabsatzrecht
aus 24 Bewertungen Herr Wood hat im Rahmen einer Kündigung / Aufhebungsvertrages sehr kompetent beraten und die weiteren möglichen … (13.12.2023)
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Kanzlei Peter Poppenburg, Bahnhofstrasse 50, 18528 Bergen auf Rügen 6868.1981127517 km
Jeder Mandant ist der Wichtigste !
Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Poppenburg hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Fernabsatzrecht
(07.05.2024) Fachlich sachlich, sehr kompetent.
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Rechtsanwalt Meik Westermann
Kanzlei Meik Westermann, Goethering 3, 49074 Osnabrück 6672.3031608473 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Fernabsatzrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Meik Westermann
aus 6 Bewertungen Herr Westermann sticht als Anwalt aus der Masse der Kollegen heraus. Er ist immer ansprechbar bzw. meldet sich schnell … (23.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Gerrit Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Gerrit Müller
DR. LINDEMANN ▣ DR. MÜLLER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE, Oppenhoffallee 46, 52066 Aachen 6630.7512048986 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Fernabsatzrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Gerrit Müller
aus 243 Bewertungen Meine Erfahrung mit Herrn Dr. jur. Gerrit Müller war ausgezeichnet. Er hat sich wirklich sehr gut um meinen Fall … (29.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fernabsatzrecht

Fragen und Antworten

  • Fernabsatzrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fernabsatzrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fernabsatzrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Fernabsatzrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fernabsatzrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das Fernabsatzrecht beinhaltet Sonderregeln für den Fall, dass ein Unternehmer und ein Verbraucher unter beiderseitiger Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln - z. B. Internet, Telefon oder Fernsehen - einen Vertrag über Waren bzw. Dienstleistungen geschlossen haben. Damit das Fernabsatzrecht greift, muss der betreffende Unternehmer regelmäßig die Waren bzw. Dienstleistungen über den Fernabsatz vertreiben, also dementsprechende Vertriebssysteme bzw. Dienstleistungssysteme eingerichtet haben. Das Fernabsatzrecht ist somit z. B. nicht einschlägig, wenn die Veräußerung von Waren durch den Hersteller grundsätzlich über eine Filiale vor Ort erfolgt und nur ausnahmsweise über eine Online-Auktion. Doch gerade bei einer Online-Versteigerung ist häufig unklar, ob der Verkäufer noch als Verbraucher oder bereits als Unternehmer tätig wird. Das ist im Einzelfall zu beurteilen, wobei unter anderem das Anbieten mehrerer gleichartiger bzw. neuwertiger Produkte, das Eröffnen von einem Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Online-Shop bzw. eBay-Shop, der Umsatz des Verkäufers oder seine Stellung als Powerseller Indizien für eine Unternehmereigenschaft sind.

Welche Verträge unter das Fernabsatzrecht fallen, ist in § 312b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu finden. So wird davon unter anderem der Dienstvertrag, der Mietvertrag, der Kaufvertrag, der Werkvertrag, der DSL-Vertrag und auch der Maklervertrag umfasst. Verträge, auf die das Fernabsatzrecht allerdings keine Anwendung findet, wurden in § 312b III BGB aufgelistet. Dazu gehört etwa der Fernunterrichtsvertrag, der Grundstückskaufvertrag oder der Reisevertrag.

Mit dem Fernabsatzrecht sollen die Verbraucher geschützt werden, die von einem Unternehmer, den sie nicht persönlich kennen, eine Ware kaufen, die sie vor Erhalt z. B. nicht auf einen Mangel untersuchen konnten. Den Unternehmer treffen daher nach § 312c BGB i. V. m. der BGB-Informationspflichten-Verordnung 1 besondere Informations- und Belehrungspflichten, wie z. B. Auskunft über die Identität und Anschrift des Unternehmers oder den Gesamtpreis der Ware bzw. der Dienstleistung. Hervorzuheben ist aber vor allem ein Verbraucherrecht, nämlich das Widerrufsrecht. Der Unternehmer muss den Verbraucher beim Fernabsatzrecht in Textform darüber belehren, dass er den Vertrag in der Regel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung widerrufen kann (Ausnahmen bestehen etwa bei Sonderanfertigungen oder Versteigerungen). Die Folgen eines Widerrufs sind - wie bei einem Rücktritt auch - die Rückgabe der Ware an den Unternehmer sowie die Rückzahlung des entrichteten Betrages an den Verbraucher, mithin die Rückabwicklung des Vertrags. Wurde die Ware - etwa aufgrund von Fahrlässigkeit - beschädigt, muss der Verbraucher ferner Wertersatz leisten. Übrigens: Der Unternehmer kann dem Verbraucher in seinen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder einem Prospekt statt eines Widerrufsrechts auch ein Rückgaberecht einräumen.

Verstößt der Unternehmer gegen seine Informations- und Belehrungspflichten, muss er zunächst mit einer Abmahnung durch einen Mitbewerber oder einen Abmahnverein - z. B. die Wettbewerbszentrale - rechnen. Er wird dann aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die ihn verpflichtet, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Bei einer erfolglosen Abmahnung wird wohl gegen den Unternehmer Unterlassungsklage vor Gericht eingereicht werden, da im Verhalten des Unternehmers unlauterer Wettbewerb nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) bzw. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) zu sehen sein wird. Unter Umständen wird er dazu verurteilt, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen und Schadenersatz zu zahlen.

(VOI)

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