894 Anwälte für Steuerrecht | Seite 38

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Rechtsanwalt Frank Asche
Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft, Erftstr. 78, 41460 Neuss 6645.0521757109 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Steuerrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Asche
(22.03.2022) Ich war von A-Z mit Herrn Asche sehr zufrieden. Zudem ist es ein Anwalt, den man "versteht", wenn er etwas …
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Rechtsanwältin Michaela Cimin
Kanzlei Pöschl, Morgensternstr. 10, 90451 Nürnberg 7012.7444339724 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Steuerrecht bietet Frau Rechtsanwältin Michaela Cimin
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sehr gut
Rechtsanwalt Roland Sprenger
Kanzlei für Erbrecht und Vermögenssorge, Schnellengasse 2, 52249 Eschweiler 6638.3994213881 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Sprenger im Bereich Steuerrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 67 Bewertungen HERR SPRENGER HAT UNS EIN EINEM ERBSTREIT GUT BERATEN, ER WAR SEHR FREUNDLICH UND UNKOMPLEZIERT, SO DAS WIR ZU EINEM … (29.01.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Thomas G. Schem
PSS Rechtsanwälte- Dr. Perabo-Schmidt & Schem, Rathausstraße 60, 65203 Wiesbaden 6802.3517528582 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas G. Schem ist Ihr Ansprechpartner für Steuerrecht
aus 16 Bewertungen Rechtsanwalt Sсhem hat im AOK-Streit gute Arbeit geleistet. Alle meine Rechte wurden geschützt und meine Wünsche … (04.10.2023)
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Rechtsanwältin Susan Beaucamp
Beaucamp&Beaucamp, Dohmenstr. 53, 47807 Krefeld 6633.5993376268 km
Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Juristische Fragen im Bereich Steuerrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Susan Beaucamp
aus 108 Bewertungen Uns drohte nicht nur Feststellung der Gefährlichkeit unseres Hundes mit Leinen und Maulkorbzwang, sondern auch die … (11.03.2024)
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Rechtsanwältin Eva Maria Wilhelmi-Stauffer
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Bei juristischen Problemen im Bereich Steuerrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Eva Maria Wilhelmi-Stauffer

Rechtstipps von Anwälten für Steuerrecht

Fragen und Antworten

  • Steuerrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Steuerrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Steuerrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Steuerrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Steuerrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Steuerrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Steuerrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Steuerrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Im Gegensatz zu der Gebühr, für die der Bürger einen besonderen Vorteil durch die Verwaltung erhält, handelt es sich bei der Steuer um eine Geldleistung, der keine staatliche Gegenleistung gegenübersteht. Sie wird vom öffentlichen Gemeinwesen allen Personen auferlegt, die den Tatbestand der jeweiligen gesetzlichen Leistungspflicht erfüllen (Steuerpflichtige). Die Steuer wird also generell erhoben und zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben verwendet. Da der Staat mit Erhebung von Steuern in Rechte des Bürgers hoheitlich eingreift, gehört das Steuerrecht zum Bereich Öffentliches Recht und innerhalb dessen zum Verwaltungsrecht.

Man unterscheidet zwischen dem Allgemeinen Steuerrecht und dem Besonderen Steuerrecht. Das Allgemeine Steuerrecht beinhaltet die steuerrechtlichen Vorschriften, die für alle Steuerarten gemeinsam gelten. Diese Bestimmungen finden sich in der Abgabenordnung (AO), einem der zentralen Gesetze im Steuerrecht. Dagegen ist das Besondere Steuerrecht in vielen Einzelgesetzen gemäß der unterschiedlichen Steuerarten (Einkommensteuergesetz, ESTG; Umsatzsteuergesetz (UStG), Lohnsteuergesetz (LStG) etc.) geregelt. Die Vorschriften bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Steuer erhoben werden darf und wer sie als Steuerpflichtiger zu entrichten hat.

Die Abgabenordnung regelt dagegen das Besteuerungsverfahren an sich, beispielsweise wann und wie die Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben ist, wie das Finanzamt den Steuerbescheid zu formulieren hat, welche Rechtsmittel man gegen einen Steuerbescheid einlegen kann, wann ein Säumniszuschlag erhoben werden darf und auch welche Fristen zu beachten sind (z.B. Festsetzungsfrist).

Steuern unterscheidet man in verschiedene Steuerarten nach verschiedenen Gesichtspunkten:

  • Entweder danach wer die Steuer erhebt oder erhält (Bundes-, Landes, Gemeinde- oder Kirchensteuern),
  • Nach dem Gegenstand der Besteuerung (bei Personen liegt eine Subjektsteuer vor, bei Objekten eine Objektsteuer oder Realsteuer, Gewinnsteuern, Ertragsteuern, Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, Besitzsteuern oder auch Zölle als besondere Steuerart),
  • In laufende oder einmalige Steuern (eine laufende und somit ordentliche Steuer ist etwa die Einkommensteuer, die regelmäßig und wiederkehrend erhoben wird; eine einmalige und somit außerordentliche Steuer ist die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer, die nur in dem einen Fall von Erbfall oder Schenkung erhoben wird),
  • Nach der Auswirkung beim Steuerschuldner, d.h. ob er direkt oder indirekt die Steuerlast zu tragen hat.
Ein Unterscheidungsmerkmal ist ferner der Besteuerungszweck. So kennt man etwa Steuern, die auf Einkommen und Vermögen erhoben werden z.B. die Einkommensteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag, die Gewerbesteuer, die Erbschaftssteuer und die Grundsteuer. Dagegen basiert die Steuererhebung bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), der Verkehrssteuer (Grundertragsteuer) und der Verbrauchssteuern (Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Ökosteuer) auf der Verwendung von Vermögen und Einkommen.
Darüber hinaus gibt es im Steuerrecht zahlreiche Sondergebiete, wie beispielsweise das Steuersubventionsrecht (Spendenrecht und Gemeinnützigkeitsrecht, das Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht und das internationale und europäische Steuerrecht).

Das Steuerrecht kennt grundsätzlich drei Arten von Steuerrechtsansprüchen:

  • Der Steueranspruch ist auf Zahlung der Steuerschuld gerichtet.
  • Der Haftungsanspruch richtet sich gegen den Haftungsschuldner, der zur Zahlung einer fremden Steuerschuld verpflichtet ist.
  • Der Steuervergütungsanspruch zielt auf die Rückzahlung der durch einen Dritten geleisteten und zu Recht bezahlten Steuer.

Ein Steuererstattungsanspruch schließlich bezweckt die Rückzahlung von ohne Rechtsgrund geleisteten Steuern und schließlich gibt es noch einige Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen.

Die Steuerhoheit obliegt gemäß Artikel 106, 107 Grundgesetz (GG) je nach Steuer dem Bund (Zölle, Verbrauchssteuern, Solidaritätszuschlag u.a.), den Ländern (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Verkehrssteuer, Grunderwerbssteuer u.v.m) und den Kommunen, also den Gemeinden oder Gemeindeverbänden (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer). Die Gemeinschaftssteuern (Lohnsteuer, Zinsabschlagsteuer und Umsatzsteuer) fließen Bund, Ländern und zu einem geringen Anteil auch den Gemeinden zu.

Da der Steuerbescheid rechtlich als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, muss zunächst beim Finanzamt erfolglos ein Widerspruchsverfahren durchlaufen werden, wenn man sich gegen ihn wehren möchte. Erst wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird und es beim bisherigen Steuerbescheid bleibt kann man Klage bei den Finanzgerichten einreichen. Gemäß dem Instanzenzug sind dies zunächst die Finanzgerichte (FG) als oberste Landesgerichte in den einzelnen Bundesländern. Auf Bundesebene ist dies der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München. Fühlt sich jemand durch die Urteile der Finanzgerichte oder des Bundesfinanzhof in seinen Verfassungsrechten verletzt, steht ihm darüber hinaus auch der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Einlegung einer Verfassungsbeschwerde offen.

Einen sehr großen Bereich des Steuerrechts umfasst auch das sogenannte Steuerstrafrecht. Weil die Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren besonderen Pflichten unterliegen, werden ihre Verstöße gegen das Steuerrecht grundsätzlich geahndet. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Steuerrecht droht dem Steuerpflichtigen sogar eine Strafbarkeit im Rahmen des Steuerstrafrechts. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Steuerstraftaten (§§ 369-376 Abgabenordnung) und den Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 377-384 AO).

Steuerstraftaten verjähren in der Regel nach 5 Jahren, Beispiele hierfür sind etwa die Steuerhinterziehung § 370 AO, der gewerbsmäßige, gewaltsame oder bandenmäßige Schmuggel (§ 373 AO), die Steuerhehlerei (§ 374 AO) oder auch der sogenannte Bannbruch. Bannbruch nach § 372 AO liegt vor, wenn jemand verbotswidrig Gegenstände einführt, ausführt oder durchführt.

Die Strafandrohung bei Steuerstraftaten reicht von Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe (z.B. bei besonders schwerem Fall der Steuerhinterziehung).

Steuerordnungswidrigkeiten sind die Verstöße, die nach § 377 AO mit einer Geldbuße geahndet werden. Dazu gehören etwa verschiedene Arten der Steuergefährdung, die leichtfertige Steuerverkürzung oder der unzulässige Erwerb von Steuererstattungsansprüchen oder Steuervergütungsansprüchen.

Für die Ermittlung der Steuerstraftaten bei Vorliegen eines Verdachts sind die Finanzbehörden, d.h. die Finanzämter, die Hauptzollämter, das Bundeszentralamt für Steuern sowie die Familienkasse zuständig.

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