3.913 Anwälte für Testament | Seite 9

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Röhr
Rechtsanwalt Christoph Röhr, Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld 6714.4248238727 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Jagdrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob
sehr gut
Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob
JACOB LAW (ehemals Jacob Associates), Hohenzollernstr. 84, 80801 München 7117.8937211733 km
Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
aus 15 Bewertungen Bei der Abwicklung unserer Erbschaftsangelegenheit in Kanada hat uns Sylvia Jacob, Inhaberin der Kanzlei Jacob … (05.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Katrin Buhr-Bartlakowski
sehr gut
Kanzlei Buhr-Bartlakowski, Lindenstr. 19, 12621 Berlin 6986.6710989744 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Anne Katrin Buhr-Bartlakowski
aus 21 Bewertungen Längerfristig habe ich (wir) um die Freigabe unserer Mietkaution durch eine Hausverwaltung fruchtlos gekämpft. Jetzt … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Friedrich
Rechtsanwältin Christina Friedrich
Kanzlei Christina Friedrich, Schießgraben 9, 55232 Alzey 6810.7273607659 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin Christina Friedrich
aus 6 Bewertungen Frau Friedrich war immerzu erreichbar, erklärte alles verständlich und erzielte des gewünschte Ergebnis. Ih war rundum … (12.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Anders
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Anders
Kanzlei Roland Anders, Westerwaldstr. 66, 65549 Limburg an der Lahn 6772.3119086026 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Anders - Ihr juristischer Beistand im Bereich Testament
aus 12 Bewertungen Sehr gute Beratung (26.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Weides
sehr gut
Rechtsanwältin Rebecca Weides
Kanzlei Rebecca Weides, Metzelstraße 10a, 54290 Trier 6716.9780255888 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Rebecca Weides
aus 225 Bewertungen Beste Anwältin..Ich habe sie seit 2018 in verschiedenen Bereichen Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht. Scheidung, … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Staggenborg
Rechtsanwalt Bernd Staggenborg
Dr. Lohsin & Partner Fachanwälte und Notare, Schlachte 31, 28195 Bremen 6675.0670682279 km
Ihr Anwalt für Steuerrecht und Erb-& Familienrecht in Bremen.
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Unterhaltsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Staggenborg
aus 9 Bewertungen Sehr kompetent, freundlich und hilfsbereit. Auch vom Preis her sehr zu empfehlen. (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Bernhauer
Rechtsanwalt Walter Bernhauer
Miller & Bernhauer | Rechtsanwälte Fachanwälte, Rosengasse 15, 89073 Ulm 7004.0838872805 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Walter Bernhauer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Testament
(03.06.2022) kompetent, klar verständlich, effektiv
Profil-Bild Advocate Irene Nikas-Theisen
Advocate Irene Nikas-Theisen
Nikas & Partners Anwaltsgesellschaft, A.Metaxa Ave 37, Athen 16674, Griechenland 8584.2265069608 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Testament unterstützt Sie Rechtsanwältin Frau Advocate Irene Nikas-Theisen
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Grzimek
Grzimek, Wegelein & Partner Rechtsanwälte, Joachimsthaler Straße 15, 10719 Berlin 6971.7018104703 km
Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Grzimek gerne zur Verfügung
(06.05.2022) Świetny prawnik. Polecam serdecznie.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Immer aufmerksam“
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
aus 17 Bewertungen Ich wurde von Frau Dr. Sonntag wiederholt sehr gut und ausführlich beraten. Alle meine Fragen wurden präzise und … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Avvocato Mario Filtzinger
Rechtsanwalt und Avvocato Mario Filtzinger
DR. KEIL & KOLLEGEN, Königsallee 61, 40215 Düsseldorf 6649.4539850207 km
Fachanwalt Erbrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Testament unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Avvocato Mario Filtzinger
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Cordula Ebeling
Rechtsanwältin und Mediatorin Cordula Ebeling
mep + k rechtsanwälte und notar, Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig 6820.1923296879 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Cordula Ebeling gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen ICH KANN SAGEN DAS FRAU EBELING EINE SEHR GUTE RECHTSANWÄLTIN IST DIE MIR SEHR HILFT BEIM FAMILIEN STREIT UM DAS … (05.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Michling
Kanzlei Michaela Michling, Mühlentor 3, 49186 Bad Iburg 6678.0864494926 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Michling – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Testament
(15.01.2016) Gut und kompetent, unkomplizierte umgängliche Zusammenarbeit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Würtenberger
Rechtsanwalt Markus Würtenberger
Markus Würtenberger Rechtsanwalt, Margaretenstr. 10, 93047 Regensburg 7100.0010120148 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Würtenberger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst J. Hoffmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst J. Hoffmann
Weidemann & Hoffmann Rechtsanwälte, Theodor-Storm-Straße 18, 22941 Bargteheide 6726.3817078926 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst J. Hoffmann gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Ernst Hoffmann ist nicht nur ein sensationeller Anwalt, der sich mir gegenüber immer klar und absolut … (10.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carolin Richter
Rechtsanwältin Carolin Richter, Großenhainer Strasse 32, 01097 Dresden 7078.519349608 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Carolin Richter für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
aus 9 Bewertungen Kurzfristiger Termin, verständnisvolles Eingehen auf die Fragestellung, klare Antworten für den juristischen Laien. (09.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Kirchmann
Rechtsanwalt Holger Kirchmann
Rechtsanwälte Matyssek Kirchmann Freund, Düsseldorfer Str. 21, 40878 Ratingen 6649.7557694796 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pferderecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Holger Kirchmann für Rechtsfragen rund um den Bereich Testament
(28.09.2023) Kompetente erste Information
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
Teichmann International (Schweiz) AG, Bahnhofstr. 82, 8001 Zürich, Schweiz 6968.9863285014 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Testament bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann
(20.11.2018) Ich fand einige Probleme, um mein Erbe im Ausland zu erhalten, aber dank der grossartige Arbeit von Herrn Teichmann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Haas
Rechtsanwaltskanzlei Haas, Güntzelstraße 54, 10717 Berlin 6972.2854027673 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Pflegerecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Haas
aus 5 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Michael Haas im Verkehrsrechtverfahren (Überschreitung der zul.Geschwindigkeit) war sehr … (04.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Klaus Huttenlocher Ass. jur.
Kanzlei Klaus Huttenlocher, Gotenstr. 4, 86343 Königsbrunn 7067.4434821346 km
Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Klaus Huttenlocher Ass. jur. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Testament
(06.07.2022) Kompetente Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Teubner
Rechtsanwalt Ralph Teubner
Kanzlei Teubner, Am Malzhaus 2, 95615 Marktredwitz 7041.8925095945 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralph Teubner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Testament
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk
Bayer Jesse Jakubaschk Rechtsanwälte, Lützenkirchener Str. 316, 51381 Leverkusen 6673.7612786958 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Datenschutzrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk
aus 119 Bewertungen Herr Jakubaschk hat mich zeitnah zurückgerufen und konnte mich augenblicklich durch seine souveräne, verständnisvolle … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armand Fuhrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Armand Fuhrmann
Bosslet & Spiegel Rechtsanwälte GbR, Multiring 48, 69469 Weinheim 6856.1359643074 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Armand Fuhrmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 14 Bewertungen Herr Fuhrmann und das Team der Kanzlei haben uns bei all unseren Fragen allumfassend informiert. Bei weiteren Terminen … (22.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
ᐅ Rechtsanwalt Testament ᐅ Jetzt vergleichen & finden

Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Testament umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Testament besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.