4.232 Anwälte für Wohnungsnachbar | Seite 177

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Ingwerth
sehr gut
Rechtsanwalt Tino Ingwerth
Kanzlei Frank, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz 7043.7148660623 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wohnungsnachbar hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tino Ingwerth
aus 26 Bewertungen Zum wiederholten Male die Kanzlei Frank in Anspruch genommen diesmal Arbeitsrecht. Kompetent vertreten und beraten (21.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lubda
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Lubda
L|E|G|S Rechtsanwälte, Cecilienallee 46, 40474 Düsseldorf 6647.333881906 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Wohnungsnachbar bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Martin Lubda
aus 48 Bewertungen er wird sofort antworten!! (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Maurer
Kanzlei Stefan Maurer, Kölnstr. 46, 52428 Jülich 6638.9550927191 km
Allgemeines Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arbeitsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wohnungsnachbar bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Maurer
aus 7 Bewertungen Sichere Darstellung der Rechtslage, qualifizierte Empfehlungen und kompetente Umsetzung. (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Immobilienkanzlei Ramm, Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg 6707.9154604808 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wohnungsnachbar gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Frau Dr. Ramm und ihr Team haben meine Frau und mich bisher super unterstützt. Die Situation in unserer WEG ist … (28.03.2024)
Profil-Bild Avocat Florin E. Popovici
Avocat Florin E. Popovici
Cabinet Individual de Avocat Florin E. Popovici, str. Mihail Kogalniceanu nr. 14, 500173 Kronstadt, Rumänien 8140.974608608 km
Arbeitsrecht • Internationales Recht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsanwalt Herr Avocat Florin E. Popovici bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wohnungsnachbar
(01.06.2023) Schneller Kontakt,, ausführliche Informationen
Profil-Bild Rechtsanwalt Yassine Yamoun
Maitre Yassine Yamoun, Avenue Sidi Abbes Djerba Büro Nr C Houmt Souk 4180, Tunesien 7964.5838261663 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Yassine Yamoun bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wohnungsnachbar
aus 8 Bewertungen Bisher zeigt er sich, kompetent, freundlich, pünktlich und motiviert. Wir werden sehen ob es zu einem erfolgreichen … (26.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Vincent Wagner
Rechtsanwälte Wagner & Ames-Wagner, Parkstraße 31, 66606 Sankt Wendel 6766.0836817715 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wohnungsnachbar unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Vincent Wagner
aus 16 Bewertungen Sehr gute Beratung, viel Zeit für das Anliegen genommen, hier sind sie sehr gut aufgehoben. (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Stetter geb. Schmidt
Anwaltskanzlei Stetter, Klosterhof 1, 89597 Munderkingen 6991.1480711893 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • IT-Recht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Stetter geb. Schmidt - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wohnungsnachbar
(16.07.2021) Ich habe Frau Stetter nach mehreren erfolglosen eigenen Anschreiben an Reisevermittler und Airline beauftragt. Frau …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wohnungsnachbar

Fragen und Antworten

  • Wohnungsnachbar: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wohnungsnachbar sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wohnungsnachbar: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wohnungsnachbar umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wohnungsnachbar und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Den Wohnungsnachbarn kann man sich (leider) nicht aussuchen. Weil somit die verschiedensten Charaktere in einem Haus mit vielen Wohnparteien „zusammengewürfelt" werden, ist ein Nachbarschaftsstreit häufig vorprogrammiert. Dabei gilt im Nachbarrecht eigentlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn sich ein Nachbar jedoch nicht daran hält, stellt sich die Frage, ob z. B. eine Mietminderung nach § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) möglich ist. Dabei gilt: Normale Geräusche, die beim Zusammenleben vieler Menschen entstehen, müssen geduldet werden, stellen keinen Mangel dar und berechtigen den genervten Wohnungsnachbarn somit nicht dazu, die Miete zu mindern.

Laute Musik bzw. lauter Fernseher

Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung ständig Musik zu hören bzw. fernzusehen. Dabei müssen sie aber stets Zimmerlautstärke einhalten - und zwar auch außerhalb der Ruhezeiten. Das gilt zumindest dann, wenn die Lautstärke am Gerät regulierbar ist. Kann der Wohnungsnachbar Geräusche aus der Nachbarwohnung hören, liegt grundsätzlich eine unzumutbare Lärmbelästigung bzw. Störung der Nachtruhe vor, die zur Mietminderung berechtigen kann. Der Nachweis, dass die Musik tatsächlich zu laut ist, kann z. B. durch einen Zeugen erbracht werden.

Musizieren muss der Wohnungsnachbar in der Regel dulden. Ein vollständiger Ausschluss in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vom Mietvertrag oder in der Hausordnung ist daher nicht erlaubt. Die Nutzung des Instruments kann aber eingeschränkt werden - z. B.: „Musizieren ist nur zwei Stunden am Tag zwischen 9 und 13 Uhr bzw. 15 bis 17 Uhr erlaubt". Bei der Spieldauer ist unter anderem entscheidend, um welches Instrument es sich handelt und ob die betroffenen Immobilien besonders hellhörig sind.

Kinderlärm

Der Wohnungsnachbar muss Kinderlärm und auch das Geschrei von Säuglingen dulden. Schließlich gehört das Geschrei zur Entwicklung eines Kindes. Anderes gilt nur, wenn es sich nicht mehr um alterstypisches Verhalten, sondern um mutwillige Ruhestörung handelt. Unterbinden die Eltern dieses Benehmen nicht, ist eine Mietminderung möglich.

Nervige Haushaltsgeräte

Manche Haushaltsgeräte - wie ein Staubsauger oder die Wasserspülung - können extrem laut sein und vom Wohnungsnachbarn gehört werden. Ihre Nutzung gehört aber zum vertraglichen Gebrauch einer Wohnung und darf nicht unterbunden werden. Somit ist es im Mietrecht z. B. auch zulässig, nachts zu duschen oder Wäsche zu waschen. Es darf nur kein anderer Mieter dadurch belästigt werden. Ist das Haus besonders hellhörig, kann im Vertrag vereinbart werden, dass nächtliches Duschen nicht länger als eine halbe Stunde dauern darf. Auch das Grillen auf dem Balkon oder im Garten darf dem Wohnungsnachbarn grundsätzlich nicht verboten werden. Andererseits liegt aber ein Verstoß gegen den Immissionsschutz vor, wenn z. B. ständig gegrillt wird oder der Grillqualm konzentriert in die Wohnung eines Anwohners eindringt. Dieser kann dann Unterlassung verlangen.

Tierhaltung

Ist das Haustier allein in der Wohnung, drückt es manchmal seine Einsamkeit durch Geschrei oder Geheul aus. Für den Wohnungsnachbarn darf die Tierhaltung aber keine Belästigung darstellen. Kann der Tierbesitzer nicht für Ruhe sorgen, ist eine Mietminderung möglich. Auch kann das zuständige Ordnungsamt ein Bußgeld verhängen. Tiertypisches Verhalten - z. B. das kurze Hundegebell, nachdem die Türklingel betätigt wurde - muss dagegen hingenommen werden.

Rauchen

In der eigenen Wohnung und auf dem Balkon darf geraucht werden. Allerdings kann im Mietvertrag individuell ein Rauchverbot vereinbart werden. Kann der Wohnungsnachbar aber seine eigene Wohnung nicht mehr lüften, weil der Zigarettenqualm sonst sofort in seine Wohnung zieht, ist eine Mietminderung unter Umständen möglich. Auch darf die verqualmte Wohnung nicht in den Hausflur entlüftet werden. Bei erheblicher Belästigung durch einen Raucher oder wenn der direkte Wohnungsnachbar etwa ein Allergiker ist, muss der betroffene Bewohner das Rauchen des neben ihm wohnenden Rauchers nicht mehr hinnehmen.

(VOI)

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