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Geistiges Eigentum - was Sie wissen und beachten müssen!

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Geistiges Eigentum - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Immaterielle Werke, die von Erfindern, Künstlern oder von Programmierern erschaffen wurden, werden als geistiges Eigentum bezeichnet.
  • Geistiges Eigentum kann von unerlaubter Nachahmung, Diebstahl oder von Fremdnutzung betroffen sein.
  • Aus diesem Grund obliegt es dem Schutz durch Markenrechte, Urheberrechte oder durch Patentrechte. Es existiert jedoch in Deutschland kein allgemeines Schutzgesetz für geistiges Eigentum.
  • Geistiges Eigentum kann an andere Personen zu Lebzeiten des Schöpfers übertragen werden, beispielsweise in Form von Lizenzverträgen.
  • Kommt es zum Diebstahl oder zum unerlaubten Nachahmen geistigen Eigentums, kann der Geschädigte eine Abmahnung gegenüber dem Schädiger aussprechen. Außerdem können gerichtliche Schritte eingeleitet werden, infolgedessen eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung und/oder Schadensersatz droht.

Was bedeutet geistiges Eigentum?

Als geistiges Eigentum zählen alle immateriellen Werke, die von Erfindern, Künstlern oder von Programmierern erschaffen wurden. Geistige Schöpfungen sind sowohl von Diebstahl als auch von unerlaubtem Nachahmen sowie von Fremdnutzung betroffen. Daher kann es durch Markenrechte, Patentrechte sowie durch Urheberrechte geschützt werden.

Wie kann geistiges Eigentum geschützt werden?

Ein allgemeines Schutzgesetz für geistiges Eigentum existiert in Deutschland nicht. Abhängig vom jeweiligen geistigen Eigentum fällt der Schutz entweder unter das Urheberrecht oder in den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Das Urheberrecht schützt Werke aus Literatur, Kunst und Wissenschaft, wie zum Beispiel Bücher, Reden, Videos, Filme, Fotografien, Songtexte, Bilder, Zeichnungen, Tanz und Schauspiel sowie technische und wissenschaftliche Darstellungen wie Karten.

Unter den gewerblichen Rechtsschutz fallen verschiedene Rechte, die geistiges Eigentum schützen. Dazu zählt:

  • Markenrecht: Vorrangig werden in diesem Bereich Namen von Marken geschützt.
  • Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht: Sie schützen neue (technische) Erfindungen, die gewerblich genutzt werden.
  • Designrecht: Die äußere Farb- und Formgestaltung von Gegenständen wird geschützt.
  • Sortenschutzrecht: Hier geht es insbesondere um den Schutz von neuen Pflanzenzüchtungen.
  • Halbleiterschutzrecht: Es schützt dreidimensionale Strukturen von Halbleitererzeugnissen wie Speicherchips.

Wissenswertes zur Übertragung geistigen Eigentums

Geistiges Eigentum kann auf verschiedene Art und Weise auf andere Personen übertragen werden. Die Übertragung hängt davon ab, ob der gewerbliche Rechtsschutz oder das Urheberrecht greift.

Das Urheberrecht kann vererbt werden. Jedoch kann es nicht zu Lebzeiten des Schöpfers auf andere Personen übertragen werden. Dennoch gibt es die Möglichkeit der Übertragung sogenannter Nutzungsrechte. Im Rahmen des Abschlusses eines Lizenzvertrags können einzelne Nutzungsrechte übertragen werden.

Ebenso wie das Urheberrecht können auch Marken, Designs, Gebrauchsmuster sowie Patente vererbt werden. Außerdem ist eine Übertragung bereits zu Lebzeiten des Schöpfers möglich. Diese kann in Form von Übertragungs-, Nutzungs- oder Lizenzverträgen erfolgen. In dieser Art von Verträgen sollte unter anderem der bisherige und der neue Eigentümer sowie die Art und genaueste Beschreibung des Lizenzgegenstandes angegeben werden.

Welche Schritte sind bei Diebstahl bzw. unerlaubter Nachahmung von geistigem Eigentum zu unternehmen?

Ist geistiges Eigentum von Diebstahl, Fremdnutzung oder unerlaubter Nachahmung betroffen, können unterschiedliche Schritte dagegen getätigt werden.

Eine Möglichkeit besteht darin, dem Schädiger eine Abmahnung auszusprechen. Diese fordert vorrangig zur Unterlassung des entsprechenden rechtsverletzenden Verhaltens auf. Darüber hinaus wird im Zuge einer Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, also einer verbindlichen Bestätigung, das schädigende Verhalten auch in Zukunft nicht wieder aufzunehmen. Ferner kann es gegebenenfalls zu einer Schadensersatzforderung gegenüber dem Schädiger kommen.

Eine Abmahnung sollte – neben dem Namen des Empfängers – das geistige Eigentum nennen, das verletzt wurde. Außerdem ist die Unterlassungserklärung der Abmahnung beizulegen. Es sollte darüber hinaus eine Frist zur Rücksendung der Unterlassungsaufforderung angegeben werden.

Wiederholt sich die Fremdnutzung jedoch und es erfolgt keine Reaktion auf die Abmahnung, können gerichtliche Schritte die Folge sein. Dem Schädiger droht eine zivilrechtliche Klage. Folglich kann er dazu verurteilt werden, Schadensersatz an den Geschädigten zu zahlen oder eventuell bereits angefertigte Duplikate des Gegenstandes zu vernichten.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass gegen den Schädiger eine Anzeige wegen Betrugs bzw. Diebstahls gestellt wird. Damit ist häufig eine Haft- oder Geldstrafe verbunden.

Foto(s): ©Adobe Stock/Prostock-studio

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