Geschmacksmuster: So schützen Sie Ihr Design!
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Geschmacksmuster?
- Registrierung eines Geschmacksmusters: Voraussetzungen
- Wo werden Geschmacksmuster registriert?
- Wie funktioniert die Anmeldung eines Geschmacksmusters?
- Was kostet die Anmeldung eines Geschmacksmusters?
- Verstoß gegen das Geschmacksmusterrecht: Diese Ansprüche haben Sie
- Unterschied: Patent – Gebrauchsmuster – Geschmacksmuster
Was ist ein Geschmacksmuster?
Mithilfe eines Geschmackmusters wird die zwei- oder dreidimensionale Form eines Erzeugnisses oder eines Teils davon geschützt. Als Formen gelten Linien, Konturen, Gestalt, Farbe, Oberflächenstruktur oder der Werkstoff eines Produkts. Sowohl industrielle als auch handwerkliche Erzeugnisse, ihre Einzelteile, Verpackung, Ausstattung, grafische Symbole und typografische Schriftzeichen stehen unter dem Schutz des Geschmacksmusterrechts.
Ausgenommen sind aber Computerprogramme. Für sie gilt das Urheberrecht, wie übrigens ebenfalls für Musik, Film und Literatur.
Ein Erfinder bzw. der Entwerfende kann so also sein geistiges Eigentum hinsichtlich des Produktdesigns vor Nachahmung schützen lassen.
Durch eine Gesetzesreform im Jahr 2004 wurden die Rechte für das Geschmacksmuster enorm erweitert. Zuvor nur eine Form des Urheberrechtes, verleiht es nun als gewerbliches Schutzrecht seinem Inhaber weitaus mehr Rechte als zuvor. Dem Rechteinhaber allein ist es gestattet, das Geschmacksmuster zu benutzen und kann Dritten die Benutzung, Herstellung oder Verbreitung verbieten, wenn er ihr nicht zugestimmt hat.
Seit Inkrafttreten des Designgesetzes Ende 2013 spricht man offiziell nicht mehr vom „Geschmacksmuster“. Das Schutzrecht wurde begrifflich durch das „eingetragene Design“ ersetzt.
Registrierung eines Geschmacksmusters: Voraussetzungen
Für die Registrierung eines Geschmacksmusters müssen gewisse Kriterien erfüllt sein. Damit ein Design schutzfähig ist, muss
es sich im Wesentlichen um eine Neuheit handeln. Es darf also nicht schon vor der Eintragung ein identisches Muster veröffentlicht worden sein. Wie bei dem anderen Schutzrecht Gebrauchsmuster sieht das Gesetz auch beim Geschmacksmuster eine sogenannte Neuschonfrist vor: Eine Veröffentlichung des Musters schadet nicht der Eintragung, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten vor der Anmeldung als Geschmacksmuster stattfindet.
es eine Eigenart aufweisen: Hiermit ist die Unterscheidung zu einem anderen, vor dem Eintragungstag veröffentlichten Muster gemeint. Maßstab ist die Beurteilung eines informierten Benutzers. Gibt es bereits viele eingetragene Geschmacksmuster werden an die Eigenart geringere Anforderungen gestellt.
Wo werden Geschmacksmuster registriert?
Schutzfähige Designs kann man in das Register für Geschmacksmuster eintragen lassen. Dieses führt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).
Wenn ein Geschmacksmuster auch EU-weit geschützt werden soll, muss zusätzlich eine Registrierung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgenommen werden. Man spricht in diesem Fall von einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
In seiner Schutzwirkung entspricht das Gemeinschaftsgeschmacksmuster dem eingetragenen Design in Deutschland. Die Höchstschutzdauer liegt auch hier bei 25 Jahren.
Auf EU-Ebene gibt es noch eine Eigenart bei einem nicht eingetragenen Muster: Hier entsteht bereits durch die Veröffentlichung Schutz. Dieser Schutz ist aber auf die Nachahmung begrenzt und höchstens für 3 Jahre gültig. Es ist empfehlenswert, die Veröffentlichung unbedingt zu dokumentieren, da diese in einem möglichen Verletzungsprozess belegt werden muss.
Wie funktioniert die Anmeldung eines Geschmacksmusters?
Für jedes Geschmacksmuster muss man im Zuge der Anmeldung (mindestens) einen Gegenstand angeben, für den das jeweilige Design genutzt wird. Beim Anmeldevorgang reicht man eine Abbildung, auf der ausschließlich das zu schützende Erzeugnis zu sehen ist, als Foto mit verschiedenen Ansichten ein.
Anmeldeformulare bekommt man beim Deutschen Patent- und Markenamt oder einem der über 20 regionalen Patentinformationszentren. Jeder, der den Nachweis führen kann, dass er das Design schon zuvor entwickelt hat, kann bis maximal drei Monate nach der Eintragung Widerspruch einlegen.
Was kostet die Anmeldung eines Geschmacksmusters?
Die Anmeldung bzw. Eintragung eines Geschmacksmusters verursacht Kosten, die der Erfinder tragen muss. Diese Anmeldegebühr beträgt bei einer Anmeldung in Papierform 70 Euro. Die Online-Registrierung des eingetragenen Designs ist mit 60 Euro ein wenig günstiger.
Damit die Eintragung ins Geschmacksmusterregister vorgenommen werden kann, muss die Gebühr binnen drei Monaten nach dem Anmeldetag beglichen werden. Wird die Anmeldegebühr nicht binnen des dreimonatigen Zeitraums bezahlt, wird die Anmeldung als zurückgenommen betrachtet.
Gebühren für die Aufrechterhaltung des Schutzes
Bei einem eingetragenen Design liegt die maximale Schutzdauer bei 25 Jahren. Jedoch stellt die Zahlung der Anmeldegebühr nur einen Gebrauchsmusterschutz für fünf Jahre sicher. Wenn der Schutz darüber hinaus bundesweit bestehen bleiben soll, entstehen Aufrechterhaltungsgebühren. Diese sind folgendermaßen gestaffelt:
6. bis 10. Schutzjahr: 90 Euro
11. bis 15. Schutzjahr: 120 Euro
16. bis 20. Schutzjahr: 150 Euro
21. bis 25. Schutzjahr: 180 Euro
Wird die Aufrechterhaltungsgebühr nicht bezahlt, heißt das für das Deutsche Patent- und Markenamt, dass der Erfinder das Geschmacksmuster aufgibt. Daher wird in diesem Fall die Eintragung aus dem Geschmacksmusterregister gelöscht.
Verstoß gegen das Geschmacksmusterrecht: Diese Ansprüche haben Sie
Bei der verbotenen Nutzung eines eingetragenen Designs können sich Erfinder gegen die Verletzer ihrer Rechte juristisch wehren. Das Geschmacksmusterrecht bietet ihnen dafür unterschiedliche Möglichkeiten, mit deren Hilfe sie ihre Ansprüche durchsetzen können.
Zu den gesetzlich garantierten Ansprüchen gehört beispielsweise:
Beseitigungsanspruch: Der Anspruch auf Beseitigung soll gewährleisten, dass der rechtswidrige Zustand abgestellt wird.
Unterlassungsanspruch: Wenn nach einer Rechtsverletzung mit einer Wiederholung zu rechnen ist, kann man mit dem Anspruch auf Unterlassung den Rechteverletzer dazu verpflichten, zukünftig vom rechtsverletzenden Verhalten abzusehen.
Schadensersatzanspruch: Mithilfe des Anspruchs auf Schadensersatz kann der Rechteinhaber einen Ausgleich für den ihm entstandenen finanziellen Schaden fordern.
Vernichtungsanspruch: Mit dem Anspruch auf Vernichtung kann der Erfinder erreichen, dass die widerrechtlich produzierten und in den Verkauf gebrachten Erzeugnisse nicht länger erhältlich sind.
Auskunftsanspruch: Durch den Anspruch auf Auskunft kann man nachvollziehen, wer die Rechtsverletzung begangen hat.
Im Regelfall werden diese Ansprüche mithilfe einer Abmahnung geltend gemacht. Häufig kommt zusätzlich zur Abmahnung eine Unterlassungserklärung zum Einsatz. Mit deren Hilfe soll der Unterlassungsanspruch durchgesetzt und weitere Rechtsverletzungen verhindert werden.
Unterschied: Patent – Gebrauchsmuster – Geschmacksmuster
Zum Schluss kann man die vier gewerblichen Schutzrechte wie folgt zusammenfassen:
Für technische Erfindungen steht einerseits das sehr umfangreiche Patent zur Verfügung und andererseits die kostengünstigere Variante des Gebrauchsmusters. Wer sich rundum absichern will, sollte mit einer Doppelanmeldung beide Schutzrechte anmelden. Das Patent läuft für die Dauer von maximal 25 Jahren, beim Gebrauchsmuster dauert der Schutz 10 Jahre ab der Anmeldung. Bei beiden muss es sich um eine neue, erfinderische Tätigkeit handeln, die gewerblich anwendbar ist.
Firmenbezeichnungen und Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen können mithilfe einer Marke geschützt werden, wobei der Schutz für 10 Jahre gilt und bei entsprechender Benutzung beliebig oft verlängert werden kann.
Ästhetische Formschöpfungen und Muster lassen sich über das Geschmacksmuster für insgesamt 20 Jahre unter den Schutz des Gesetzes stellen. Auch Designer haben gegenüber dem Musterinhaber den Anspruch sich namentlich als Mustergestalter mit eintragen zulassen.
Zu den gewerblichen Schutzrechten bestehen viele umfangreiche gesetzliche Regelungen. Es obliegt allerdings dem Inhaber eines Schutzrechtes selbst, beispielsweise mithilfe einer Registerrecherche zu überwachen, ob sein Recht verletzt wird. Zudem werden bei ihm umfangreiche Kenntnisse über den aktuellen technischen Stand vorausgesetzt. Weil die gewerblichen Schutzrechte sehr umfangreiche Rechtsgebiete betreffen und bereits vor der Anmeldung sehr spezielles Wissen erforderlich ist, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechts- oder Patentanwalt einzuschalten.
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Rechtstipps zu "Geschmacksmuster" | Seite 5
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26.05.2023 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… . Zu den wichtigsten Schutzgesetzen zählen: 1. Patent 2. Gebrauchsmuster 3. Geschmacksmuster 4. Markengesetz 5. Urheberrechtsgesetz Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern …“ Weiterlesen
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26.07.2013 Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.„Ein neues Design wird gegen Nachahmung in der Regel durch Anmeldung und Eintragung eines Geschmacksmusters geschützt. Der Anmelder hat die Wahl zwischen einem deutschen oder europäischen …“ Weiterlesen
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18.07.2013 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Geschmacksmuster mit ähnlichem Design. Darüber hinaus wird durch die Abmahnerin moniert, dass der Abmahnadressat in seinen Angeboten das Wort Luminaria zur Bewerbung benutzt. Von unserer Mandantschaft …“ Weiterlesen
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30.04.2013 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… eine Eintragung als Geschmacksmuster beim Geschmacksmusterregister des Deutschen Patent- und Markenamtes. Dort können neue Designs mit einer Eigenart für eine Dauer von maximal 25 Jahren geschützt werden …“ Weiterlesen
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05.03.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… sein Galaxy Tab in Europa erst nach einer Designänderung wieder vertreiben. Grund war eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Düsseldorf, das das Geschmacksmuster auf Apples iPad verletzt sah …“ Weiterlesen
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21.09.2012 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… , Geografische Herkunftsangaben, Geschmacksmuster und geschäftliche Bezeichnungen. Ideenklau betrifft dabei vorrangig Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster. Letzteres soll hier im Vordergrund …“ Weiterlesen
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23.07.2012 Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.„Ein Geschmacksmuster hat die erforderliche Neuheit und Eigenart, auch wenn der Inhaber eine sachlich identische Gestaltung zuvor schon innerhalb der Neuheitsschonfrist selbst angemeldet hat …“ Weiterlesen
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21.03.2012 VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten„… , die aber nicht für die Annahme einer Rufausbeutung oder -schädigung i.S.v. § 4 Nr. 9b) UWG ausreiche. Ein Geschmacksmuster besaß die Klägerin auch nicht. Sie ist daraufhin in die Berufung gegangen und zwar …“ Weiterlesen
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12.03.2012 VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten„… eingetragenen Geschmacksmuster verletze. Es ergebe sich aus der Gestaltung und dem Geschmacksmuster kein übereinstimmender Gesamteindruck. Das Gericht hat zwar angemerkt, dass in der Seitenansicht „Flecki …“ Weiterlesen
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21.11.2011 Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB„… genau. In aller Regel sind ihre Produkte und Designs marken- und geschmacksmusterrechtlich geschützt. Verletzungen dieser eingetragenen Marken und Geschmacksmuster lassen alle bekannten Mode-Labels …“ Weiterlesen
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11.11.2011 Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.„… Nachahmer, die von dem Verkaufserfolg des Produktes profitieren wollen. Das Design von Gebrauchsgegenständen kann durch ein Geschmacksmuster geschützt werden. Ist jedoch der Geschmacksmusterschutz versäumt …“ Weiterlesen
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07.10.2011 Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.„… dieses Zeitraums und 90 % aller Geschmacksmusteranmeldungen sind nach spätestens sieben Arbeitstagen eingetragen. Schutzvoraussetzungen sind die Neuheit und Eigenart des angemeldeten Geschmacksmusters …“ Weiterlesen
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02.09.2011 Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.„Das einstweilige Verfügungsverfahren von Apple gegen Samsungs Tablet Computer „Galaxy Tab 10.1" wegen der Verletzung eines Geschmacksmusters betreffend das Design des iPads hat für viel Aufsehen …“ Weiterlesen
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15.08.2011 Rechtsanwalt Christoph Birk„… in ursächlichem Zusammenhang mit Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Patent-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum aus dem Wettbewerbsrecht zur Abwehr …“ Weiterlesen
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28.04.2011 Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.„… unvermeidlich auf den Markt drängende Plagiate vorgehen. Vor diesem Hintergrund soll erläutert werden, welche Schutzmöglichkeiten für ein Produktdesign bestehen. I. Geschmacksmuster Das wichtigste …“ Weiterlesen
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10.02.2011 Kanzlei Recht und Recht„… . Da die Gestaltung des „iPhone” als nationales und europäisches Geschmacksmuster eingetragen ist, verfügt ausschließlich der Rechteinhaber, namentlich die Apple Inc. über die Nutzungsbefugnis …“ Weiterlesen
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11.01.2011 Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke LL.M.„… die Abmahnung im Bereich des sog. Gewerblichen Rechtsschutzes sowie im Wettbewerbsrecht und im Urheberrecht. Gewerbliche Schutzrechte sind etwa Marken, Patente und Geschmacksmuster (Designs …“ Weiterlesen
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21.12.2010 Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.„… , nicht dagegen auf ein Gebrauchsmuster oder gar Geschmacksmuster. Diese werden zwar auch beim Patentamt eingetragen. Beim Gebrauchsmuster handelt es sich ebenfalls um ein Schutzrecht, das eine technische …“ Weiterlesen
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09.04.2010 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… Geschmacksmuster, die neu sind und Eigenart aufweisen. Bei der Beurteilung des Schutzumfangs ist dabei maßgeblich der Grad der Gestaltungsfreiheit bei der Entwicklung zu berücksichtigen. Eine Kollision …“ Weiterlesen
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03.02.2010 Kanzlei Recht und Recht„… . Auch die Nachahmung eines geschützten Designs kann jedoch eine Rechtsverletzung darstellen. Da die Gestaltung des iPhone als nationales und europäisches Geschmacksmuster eingetragen ist, verfügt …“ Weiterlesen
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14.07.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch: Recht an Geschmacksmuster bei Auftragsarbeiten Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Fall entschieden …“ Weiterlesen