Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Testamentsvollstrecker!

Testamentsvollstrecker - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 5 Minuten Lesezeit
Testamentsvollstrecker - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Ein Testamentsvollstrecker führt ihm vom Erblasser übertragene Aufgaben aus.
  • Testamentsvollstrecker haften für schuldhafte Pflichtverletzungen.
  • Bei einer groben Pflichtverletzung ist eine Entlassung möglich.
  • Der Testamentsvollstrecker kann eine angemessene Vergütung verlangen.

Warum wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt?

Jeder kann per Testament oder per Erbvertrag einen oder mehrere Testamentsvollstrecker bestimmen und ihnen Aufgaben übertragen, wenn man stirbt, wie z. B.:

  • die Verteilung des Nachlasses an die Erben
  • die Erfüllung von Vermächtnissen
  • die Vollziehung von Auflagen

Gerade bei einem umfangreichen Nachlass oder vielen Erben empfiehlt sich ein Testamentsvollstrecker. Er kann dafür sorgen, dass der Nachlass wie vorgesehen verteilt oder verwaltet wird. Die Vorgaben vermeiden Streit, der gerade in einer größeren Erbengemeinschaft gerne entsteht.

Die Testamentsvollstreckung kann sowohl für den gesamten Nachlass als auch nur für bestimmte Nachlassgegenstände gelten. Ebenso kann sie für alle Erben oder nur für einzelne Erben angeordnet sein. Die Testamentsvollstreckung lässt sich zudem zeitlich befristen.

Ein Erblasser kann die Testamentsvollstreckung im Falle einer Erbengemeinschaft nur für den Erbteil eines Miterben anordnen. In diesem Fall übernimmt der Testamentsvollstrecker alle Rechte und Pflichten des Miterben. Die Erbteilsvollstreckung kann vor allem sinnvoll sein, wenn Miterben noch minderjährig sind.

Falls der Erblasser seinen Nachlass zunächst einem Erben (Vorerben) vermachen und nach dessen Tod einen anderen Erben (Nacherben) einsetzen möchte, kann er bei der Anordnung einer Nacherbenvollstreckung dafür sorgen, dass auch für den Nacherben vom Nachlassvermögen genügend übrig bleibt. In diesem Fall handelt der Testamentsvollstrecker im Sinne des Nacherben, in dem er dafür sorgt, dass das Nachlassvermögen nicht vollständig aufgebraucht wird. Diese Nacherbenvollstreckung wird häufig angeordnet, wenn es um minderjährige Kinder geht, die ihre Rechte noch nicht wahrnehmen können.

Die Testamentsvollstreckerernennung erfolgt entweder durch den Erblasser selbst oder auf Wunsch des Erblassers erst durch das Nachlassgericht.

Zu Testamentsvollstreckern ernannt werden können geschäftsfähige Menschen aber auch juristische Personen, z. B. ein Verein. Auch Miterben können Testamentsvollstrecker sein. Statt einem können auch mehrere Testamentsvollstrecker berufen werden. Diese können gleichzeitig tätig sein. Es können jedoch auch Ersatztestamentsvollstrecker bestimmt werden, falls ein Testamentsvollstrecker wegfällt.

Wichtig: Je nach den ihm übertragenen Aufgaben verfügt ein Testamentsvollstrecker über umfangreiche Befugnisse bezüglich des Nachlasses. Deshalb sollten Personen, die Sie zum Testamentsvollstrecker berufen, Ihr besonderes Vertrauen genießen. Außerdem müssen sie das Amt annehmen wollen.

Welche Arten der Testamentsvollstreckung gibt es?

Die Testamentsvollstreckung ist umfangreich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Abwicklungsvollstreckung (§§ 2203, 2204 BGB)

Die häufigste Art der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass der Testamentsvollstrecker dafür sorgt, dass die letztwilligen Verfügungen des Erblassers entsprechend ausgeführt werden. Er wickelt den Nachlass entsprechend ab. Ist eine Erbengemeinschaft vorhanden, sorgt er für deren Auseinandersetzung.

Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 1. S. 1 BGB)

Der Testamentsvollstrecker hat lediglich die Pflicht, den Nachlass zu verwalten und darf ihn nicht abwickeln. Diese Art der Testamentsvollstreckung findet oft Anwendung, wenn die Erben noch minderjährig sind oder verhindert werden soll, dass überschuldete Erben Zugriff auf den Nachlass erhalten.

Dauervollstreckung (§ 2209 1, S. 2 BGB)

In diesem Fall ist der Testamentsvollstrecker dazu verpflichtet, den Nachlass zu verwalten. Diese Art der Testamentsvollstreckung kann bis zu 30 Jahre nach dem Erbfall dauern. Unter bestimmten Bedingungen kann die Dauervollstreckung länger als 30 Jahre andauern, wenn sie z. B. bis zum Tod des Erben oder des Testamentsvollstreckers erfolgen soll.

Welche Pflichten hat ein Testamentsvollstrecker?

Ein Testamentsvollstrecker hat außer den vom Erblasser übertragenen Aufgaben gesetzliche Pflichten.

  • Er ist zuständig für die Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§ 2204 BGB), wenn er den Nachlass abwickeln soll.
  • Er muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten.
  • Er muss auf Verlangen Auskunft über die Testamentsvollstreckung geben.
  • Er muss dem oder den Erben für sie bedeutsame Vorgänge von sich aus mitteilen.
  • Er muss über von ihm ausgeführte Aufträge auf Verlangen Rechenschaft ablegen.
  • Er ist verpflichtet, dem Erben Nachlassgegenstände zu übergeben, die er zur Testamentsvollstreckung nicht benötigt (§ 2217 I BGB).

Von folgenden Verpflichtungen kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien:

  • Der Testamentsvollstrecker muss letztwillige Verfügungen des Erblassers befolgen (§ 2203 BGB). Dazu gehören alle Anordnungen des Erblassers. Gefährden diese den Nachlass erheblich, kann nur das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker von den Pflichten befreien.
  • Außerdem muss der Testamentsvollstrecker unverzüglich, nachdem er das Amt angenommen hat, ein Nachlassverzeichnis für die Erben erstellen (§ 2215 I BGB).
  • Auf Verlangen der Erben muss der Testamentsvollstrecker jährlich Rechnung ablegen.
  • Der Testamentsvollstrecker muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten. Das bedeutet, er muss das Vermögen sichern und erhalten.

Welche Rechte hat der Testamentsvollstrecker?

Testamentsvollstrecker haben verschiedene Rechte aufgrund des Gesetzes. Der Erblasser kann diese jedoch einschränken oder erweitern.

  • Der Testamentsvollstrecker hat das Recht, eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen und damit zu beenden.
  • Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass. Er darf ihn insbesondere in Besitz nehmen und über die Nachlassgegenstände verfügen, nicht dagegen der Erbe. Teile des Nachlasses verschenken darf er jedoch nur in Ausnahmefällen.
  • Der Testamentsvollstrecker darf Schulden machen, wenn es dem Erhalt des Nachlasses dient. Der oder die Erben müssen einwilligen.
  • Der Testamentsvollstrecker kann das Nachlassverzeichnis durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufnehmen lassen.
  • Der Testamentsvollstrecker muss keinen Weisungen der Erben folgen.
  • Der Testamentsvollstrecker kann das Amt jederzeit kündigen.
  • Der Testamentsvollstrecker hat das Recht auf eine angemessene Vergütung für seine Arbeit.

Wie sieht es mit der Haftung des Testamentsvollstreckers aus?

Wenn aufgrund einer Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist, haftet der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer (§ 2219 BGB). Bei mehreren Testamentsvollstreckern erstreckt sich die Haftung auf diejenigen, die eine Pflichtverletzung begangen haben.

Eine Pflichtverletzung liegt beispielsweise vor, wenn

  • die Abwicklung des Nachlasses verzögert wird,
  • der Verkauf eines Nachlassgegenstandes bei der Versteigerung weniger erzielt als beim Verkauf,
  • Nachlassforderungen verspätet oder gar nicht geltend gemacht werden,
  • der Testamentsvollstrecker nach seinen eigenen Interessen handelt.

Wann endet die Testamentsvollstreckung?

Für das Ende der Testamentsvollstreckung gibt es unterschiedliche Gründe.

  • Wenn der Testamentsvollstrecker alle Aufgaben des Erblassers erfüllt hat.
  • Falls im Testament oder im Erbvertrag ein Fristablauf festgelegt wurde, mit dem Ende der Frist, ansonsten in der Regel 30 Jahre nach dem Erbfall.
  • Der Testamentsvollstrecker kann sein Amt niederlegen (§ 2226 BGB). Falls er dies allerdings zu einem ungünstigen Zeitpunkt macht, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
  • Im Falle einer groben Pflichtverletzung seitens des Testamentsvollstreckers kann dieser vom Nachlassgericht gegen seinen Willen entlassen werden (§ 2227 BGB). Eine vorläufige Entlassung ist jedoch nicht möglich. Erben und Pflichtteilsberechtigte sowie jeder, zu dessen Gunsten beispielsweise ein Vermächtnis errichtet wurde, können dies beim Nachlassgericht beantragen.
  • Unfähigkeit zur Amtsführung, z. B. aufgrund längerer Krankheit oder Abwesenheit.
  • Tod des Testamentsvollstreckers.
  • Unwirksame Ernennung des Testamentsvollstreckers.

Was kostet der Testamentsvollstrecker?

  • Wenn ein Erblasser keine Kosten für die Testamentsvollstreckung festgelegt hat, kann der Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung (§ 2221 BGB) für seine Dienste erwarten. In diesem Fall ist er berechtigt, einen Teil des Nachlasses für sich zu beanspruchen. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei an den Nachlasswert.
  • In diesem Zusammenhang wird für die Festsetzung der Kosten für die Testamentsvollstreckung eine Tabelle des Deutschen Notarvereins herangezogen:
Nachlasswert am Todestagbis 250.000 €4,0 %
bis 500.000 €3,0 %
bis 2.500.000 €2,5 %
bis 5.000.000 €2,0 %
über 5.000.000 €1,5 %, mindestens der Höchstbetrag der Vorstufe
Foto(s): ©Pexels/Ekaterina Bolovtsova

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Testamentsvollstrecker?

Rechtstipps zu "Testamentsvollstrecker" | Seite 17

  • 01.04.2015 Rechtsanwalt Torben Swane
    „… , wenn er nicht vom Erblasser, sondern vom Staat ernannt wird, kommt im angelsächsischen Recht eine weitaus größere Bedeutung zu als dem (optionalen) Testamentsvollstrecker nach deutschen Recht …“ Weiterlesen
  • 19.03.2015 Rechtsanwalt Markus Sebastian Rainer
    „Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Willen des Erblassers nach dessen Tod durchzusetzen. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Testament bewirkt ferner, dass das Vermögen …“ Weiterlesen
  • 05.03.2015 Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel
    „… soll es Erben und Testamentsvollstreckern erleichtern, ihre Rechtsstellung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer Dänemark, Irland und Großbritannien) nachzuweisen. Insbesondere ausländische …“ Weiterlesen
  • 05.03.2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Papenmeier
    „… beherrschbar. Schlechter ist es, wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind. Ein Testament mit Vermächtnissen, Auflagen, Testamentsvollstreckung oder Vor- und Nacherbschaft kann Sie Ihren Pflichtteil kosten …“ Weiterlesen
  • 04.03.2015 Rechtsanwalt Markus Sebastian Rainer
    „… sein Testamentsvollstrecker: sorgt dafür, dass die Verfügungen des Erblassers korrekt durchgeführt werden Vermächtnis: Zuwendung eines bestimmten Gegenstands im Testament oder Erbvertrag Vorerbe: siehe …“ Weiterlesen
  • 03.03.2015 Rechtsanwalt Markus Sebastian Rainer
    „… es sich, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen? soll bereits über das Schicksal des Vermögens über mehrere Generationen hinweg bestimmt werden? ist es wichtig, dass das Vermögen in der Familie bleibt, also z.B …“ Weiterlesen
  • 20.02.2015 Kanzlei Ruskov & Kollegen
    „… nicht später als zehn Jahre nach Bekanntgabe. Für Fälle, in denen die Kenntniserlangung der Bekanntgabe der Erbe vorangeht, läuft die Frist drei Jahre ab Bekanntgabe. Testamentsvollstrecker Ziel …“ Weiterlesen
  • 04.02.2015 Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig LL. M.
    „… auch eine Testamentsvollstreckung geboten sein. Auch hier unterscheiden sich die Möglichkeiten je nach Gesellschaftsform (GbR, KG, GmbH etc.).“ Weiterlesen
  • 23.01.2015 Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel
    „In seinem Urteil vom 5. November 2014, IV ZR 1014, bestätigt der Bundesgerichtshof , dass der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung …“ Weiterlesen
  • 19.11.2014 Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer
    „… wir und unsere Rechtsanwälte Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und andere an einem Erbfall Beteiligte. Aufgrund unserer Erfahrung im Erbrecht kennen wir die wichtigsten …“ Weiterlesen
  • 27.10.2014 Rechtsanwalt Dr. jur. Fatih Dogan LL.M
    „… möglich, wie die Regelung einer Vor- und Nacherbschaft und ebenso zulässig ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. 5. Pflichtteilsberechtigte Pflichtteilsberechtigte sind der Ehegatte …“ Weiterlesen
  • 16.09.2014 Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar
    „… durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht sowie die Gestaltung letztwilliger Verfügungen. Sind die infrage kommenden Nachfolger noch minderjährig, so kann sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers …“ Weiterlesen
  • 19.07.2014 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… als Mediator, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Vormund, Betreuer, Schiedsrichter und Notarvertreter für 60 Tage pro Versicherungsjahr. Zudem ist für die Berufshaftpflichtversicherung …“ Weiterlesen
  • 28.02.2014 Rechtsanwältin Dr. Barbara Ackermann-Sprenger
    „… dauerhaft entzogen. Regressfähig für den Sozialhilfeträger war lediglich der Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker auf Freigabe von Erträgen bzw. Nachlassgegenständen. Nach vermutetem …“ Weiterlesen
  • 13.02.2014 Rechtsanwalt Henning Schröder
    „… eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden soll. In diesem Fall wird eine Person beauftragt, die Abwicklung des Nachlasses im Sinne des Erblassers zu übernehmen. In jedem Fall sollten letztwillige …“ Weiterlesen
  • 13.01.2014 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.
    „… , wenn der Erblasser einen Nacherben eingesetzt, einen Testamentsvollstrecker bestimmt oder den Erben in der Teilung des Nachlasses beschränkt hat oder der Nachlass mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert …“ Weiterlesen
  • 07.01.2014 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Testamentsvollstreckung eine Alternative: Die Testamentsvollstreckung bietet eine Möglichkeit zur Durchsetzung des letzten Willens und kann im Testament …“ Weiterlesen
  • 06.11.2013 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.
    „… . Ein qualifizierter Testamentsvollstrecker oder Abwicklungsvollstrecker bzw. Fortführungsverwalter kann auch in besonders schwierigen Fällen Konflikte klären bzw. vermeiden und die Nachlasswerte …“ Weiterlesen
  • 13.08.2013 Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler
    „… lediglich Vorerbin sein solle und ordnete ferner Testamentsvollstreckung an. Andreas Keßler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht aus Bad Vilbel bei Frankfurt am Main, www.Kanzlei …“ Weiterlesen
  • 23.05.2013 Rechtsanwaltskanzlei Pommerening & Breitenbach
    Testamentsvollstreckung - ein wirkungsvolles Instrument im Erbrecht Bei der Abfassung eines Testaments oder auch eines Erbvertrages gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, die viel zu selten genutzt …“ Weiterlesen
  • Testamente
    22.05.2013 Rechtsanwaltskanzlei Pommerening & Breitenbach
    „… Testamentsvollstrecker ein, den er namentlich benannte, und zwar „zur Verwaltung". Außerdem verbot er die zwangsweise Auseinander­setzung, solange einer der nament­lich benannten Erben noch lebte …“ Weiterlesen
  • 12.04.2013 steuerwerk PartG mbB
    „… Kinder oder keine nahen Verwandten vorhanden sind? Diese Sorgen können durch eine Testamentsvollstreckung ausgeräumt werden. Eine Testamentsvollstreckung kann jeder in seinem Testament anordnen …“ Weiterlesen
  • 15.03.2013 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
    „… . In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Erblasser in einem notariellen Testament einen Alleinerben eingesetzt und darüber hinaus einen Testamentsvollstrecker bestimmt. Die Klausel bezüglich …“ Weiterlesen
  • 04.03.2013 K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz
    „… will, sollte mit Auflagen arbeiten und gegebenenfalls einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Erfüllung der Auflagen überwacht. Das geht leider auch nicht: „Falls meine Tochter einmal …“ Weiterlesen