7 Fragen und Antworten zu Versammlungen: Der Zweck ist entscheidend
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Versammlung?
- Was regelt das Versammlungsrecht und das Versammlungsgesetz?
- Welche Arten von Versammlungen gibt es?
- Wie viele Personen sind eine Versammlung?
- Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Versammlung anmelden?
- Was prüft die Versammlungsbehörde nach der Anmeldung?
- Was gilt während der Durchführung einer Versammlung?
- Fazit: Vor einer Versammlung gut informieren!
Experten-Autorin dieses Themas
Versammlungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer freien und demokratisch strukturierten Gesellschaft. Eine Versammlung dient Bürgern vor allem dazu, ihre Meinungen zu äußern, Ideen auszutauschen und politischen Druck auszuüben.
Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick darüber, unter welchen Voraussetzungen man von einer Versammlung spricht, welche Arten von Versammlungen unterschieden werden und wie viele Personen für eine Versammlung anwesend sein müssen. Zudem wird erläutert, wann und von wem eine Versammlung angemeldet werden muss und was dabei zwingend zu berücksichtigen ist.
Was ist eine Versammlung?
Nach deutschem Recht ist eine Versammlung eine Zusammenkunft von einer bestimmten Anzahl an Personen, die sich zu einem gemeinsamen Zweck unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen treffen. Der Begriff Versammlung umfasst somit alle Arten von öffentlichen Kundgebungen und Zusammenkünften, die dazu dienen, Meinungen und Interessen kundzutun oder politischen Druck auszuüben.
Eine Versammlung kann beispielsweise eine Demonstration, eine Kundgebung, eine Mahnwache oder eine Protestaktion sein. Wichtig ist, dass es sich um eine geplante und organisierte Veranstaltung handelt, bei der sich die Teilnehmer zu einem bestimmten Zweck versammeln. Eine bloße Ansammlung von Menschen auf einer öffentlichen Straße, wie sie zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall oder bei dem Auftritt eines Straßenmusikkünstlers entstehen kann, zählt daher nicht als Versammlung.
Das Versammlungsrecht definiert eine Versammlung zudem als eine öffentliche Veranstaltung, die jedermann zugänglich ist. Eine private Zusammenkunft wie zum Beispiel eine Familienfeier anlässlich einer Hochzeit, bei der eine geschlossene Gesellschaft zusammenkommt, fällt nicht unter den Begriff Versammlung.
Was regelt das Versammlungsrecht und das Versammlungsgesetz?
Das Versammlungsrecht umfasst die wesentlichen gesetzlichen Regelungen über die Durchführung von Versammlungen. Das Versammlungsrecht gilt für alle Arten von Versammlungen, die öffentlich zugänglich sind und einen politischen, weltanschaulichen oder kulturellen Inhalt haben. Es gibt ein Versammlungsgesetz auf Bundesebene (VersammlG), das die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Versammlungen im öffentlichen Raum sowie in geschlossenen Räumen regelt und für ganz Deutschland gilt.
Daneben gibt es in den meisten Bundesländern auch noch landesrechtliche Versammlungsgesetze, zum Beispiel das Landesversammlungsgesetz Baden-Württemberg (BW VersammlG) oder das Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VersG NRW). Das Bundesversammlungsgesetz berechtigt die einzelnen Bundesländer dazu, jeweils landesrechtlich eigene Versammlungsgesetze zu erlassen.
Welche Arten von Versammlungen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Versammlungen, die sich in ihrem Zweck, ihrer Form und ihren Teilnehmern unterscheiden können. Zu den typischen Arten einer Versammlung gehören:
Demonstrationen
Hierbei handelt es sich um öffentliche Aufzüge, bei denen eine Gruppe von Personen durch Straßen oder Plätze zieht, um ihre Meinung kundzutun oder um auf ein bestimmtes gesellschaftliches oder politisches Anliegen aufmerksam zu machen. Häufig führen die Versammlungsteilnehmer bei Demonstrationen Transparente mit Slogans oder Aufrufen oder Stofffahnen bei sich.
Kundgebungen
Bei einer Kundgebung versammeln sich Menschen an einem öffentlichen Ort, um ihre Meinung zu äußern oder auf ein bestimmtes Anliegen aufmerksam zu machen. Im Gegensatz zu einer Demonstration bewegen sich die Teilnehmer nicht auf einer bestimmten Route, sondern versammeln sich lediglich an einem Ort. Dabei stehen die Teilnehmer in der Regel zusammen und halten Plakate oder Banner hoch. Oftmals gibt es eine Bühne oder zentrale Erhebung, auf der einzelne Teilnehmer zu der Menge mit einem Mikrofon oder einem Megafon sprechen. Dadurch soll die Aufmerksamkeit von möglichst vielen Anwesenden erlangt und zum Zuhören oder Beteiligen angeregt werden.
Mahnwachen
Eine Mahnwache ist eine stille Versammlung, bei der sich Menschen an einem öffentlichen Ort versammeln, um ein politisches oder gesellschaftliches Anliegen zu unterstützen. Dabei wird jedoch in der Regel geschwiegen oder es werden Kerzen angezündet. Im Gegensatz zu Demonstrationen oder Kundgebungen steht bei Mahnwachen also die stille Meinungsäußerung im Vordergrund und soll zum Nachdenken über das relevante Thema anregen.
Veranstaltungen
Unter Veranstaltungen fallen politische Diskussionen, Vorträge, Konzerte oder Theateraufführungen. Diese können in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfinden.
Wie viele Personen sind eine Versammlung?
Eine Versammlung liegt bereits dann vor, wenn sich zwei oder mehr Personen zusammenfinden und einen gemeinsamen Zweck oder eine gemeinsame Gesinnung verfolgen. Es gibt keine Mindestzahl an Teilnehmern, die für eine Versammlung erforderlich ist. Es kann also nur nicht eine Einzelperson, die beispielsweise ein Plakat mit einer politischen Botschaft auf der Straße hochhält, eine Versammlung sein. Allerdings können die Anforderungen an die Anmeldung und Durchführung einer Versammlung von der Größe der Veranstaltung abhängen.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Versammlung anmelden?
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Anmeldepflicht für Versammlungen im öffentlichen Raum. Die Anmeldung muss bei der zuständigen Behörde erfolgen und sollte spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Eine Ausnahme von der Anmeldepflicht besteht nur dann, wenn es sich um eine spontane Versammlung handelt, die aufgrund eines aktuellen Ereignisses unmittelbar stattfinden muss.
Die Frage, ob eine Versammlung zuvor angemeldet werden muss oder nicht, ist also immer eine Einzelfallentscheidung und kann nicht für jede Konstellation einheitlich beantwortet werden. Folgende Angaben muss die Anmeldung einer Versammlung zwingend enthalten:
- den Zweck der Versammlung
- den Ort und die geplante Route
- die voraussichtliche Teilnehmerzahl
- den Zeitpunkt und die Dauer der Veranstaltung
- den Namen und die Anschrift des Veranstalters
Was prüft die Versammlungsbehörde nach der Anmeldung?
Die zuständige Behörde prüft die Anmeldung und entscheidet nach der Bewertung der Einzelumstände darüber, ob für die angemeldete Versammlung bestimmte Auflagen oder sogar Verbote erforderlich sind. Bei der rechtlichen Bewertung durch die Versammlungsbehörde müssen die Rechte der Teilnehmer und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Einklang gebracht werden. Mögliche Auflagen der zuständigen Versammlungsbehörde können sein:
- die zeitliche oder örtliche Einschränkung der Versammlung
- die Beschränkung der Lautstärke oder der Sichtbarkeit der Versammlung
- die Anordnung von Sicherheitsvorkehrungen wie Absperrungen oder Polizeipräsenz
Das Verbot einer Versammlung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und stellt immer das letzte Mittel dar, sofern entsprechende Auflagen für die Durchführung der Versammlung nicht ausreichen. Mildere Maßnahmen sind stets vorzuziehen, wenn sie den Schutzzweck gleich effektiv gewährleisten.
Ein Verbot kommt zum Beispiel in solchen Fällen in Betracht, in denen die Versammlung aufgrund der Umstände eine unmittelbare erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Dies können zum Beispiel erhebliche gewalttätige Ausschreitungen sein, die sich aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit bei ähnlichen Zusammenkünften zu wiederholen drohen und schwer zu kontrollieren sind. Auch wenn der Zweck der Versammlung gegen Strafgesetze oder gegen die guten Sitten verstößt, kann die Versammlung ausnahmsweise verboten werden.
Was gilt während der Durchführung einer Versammlung?
Während der Versammlung müssen sich alle Teilnehmer an bestimmte Regeln halten. Diese dienen dem Schutz der Teilnehmer und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zu den wichtigsten Regeln gehören:
- Eine Gewaltanwendung ist untersagt.
- Es dürfen keine Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mitgeführt werden.
- Der Straßenverkehr oder andere Veranstaltungen dürfen nicht gestört werden.
- Es dürfen keine Hassbotschaften oder diskriminierende Äußerungen von Teilnehmern verbreitet werden.
Verstöße gegen diese Regeln können zum einen strafrechtlich verfolgt werden und zu empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen. Zum anderen können Verstöße gegen diese Regeln unter Umständen zum Ausschluss einzelner Teilnehmer von der Versammlung oder sogar zum Abbruch der gesamten Versammlung führen, denn das Versammlungsrecht schützt nur friedliche Versammlungen und Versammlungsteilnehmer.
Fazit: Vor einer Versammlung gut informieren!
Wenn Sie eine Versammlung planen oder daran teilnehmen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig über die möglicherweise bestehende Anmeldepflicht und etwaige Auflagen informieren. In der Regel ist es ratsam, sich mit der zuständigen Versammlungsbehörde eng abzustimmen und einen offenen Austausch zu pflegen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Versammlung friedlich durchgeführt werden kann und das eigentliche Anliegen der Versammlung nicht von Störungen überschattet wird.
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Rechtstipps zu "Versammlung" | Seite 23
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23.01.2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… oder bei Bilder von Versammlungen (z. B. PEGIDA). Bilder von Promis Für prominente Personen gilt hier eine Drei-Stufen-Lehre: Bewegt sich der Prominente selbst in der Öffentlichkeit, so geht …“ Weiterlesen
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22.01.2015 Rechtsanwalt Klaus Nieding„… . In der seit Dienstag, dem 20. Januar 2015, 0:00 Uhr, bis Donnerstag, dem 22. Januar 2014, 24:00 Uhr stattfindenden Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der DF Deutsche Forfait AG …“ Weiterlesen
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19.01.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… , damit ein tragfähiges und transparentes Konzept erarbeitet werden kann. Die Anleger werden nun aufgefordert, über diese Fristverlängerung abzustimmen. Eine Versammlung wird es für die Abstimmung …“ Weiterlesen
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02.12.2014 Rechtsanwalt Klaus Nieding„… wird, nicht erneut passiert, sollten alle Anleihegläubiger teilnehmen oder sich vertreten lassen. Auf dieser zweiten Versammlung wird für die Beschlussfähigkeit eine Präsenz von 25 Prozent …“ Weiterlesen
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28.11.2014 Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak LL.M.„… nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt David Geßner LL.M.„… von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung …“ Weiterlesen
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18.11.2014 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… die Unfallversicherung eine Einstandspflicht ab. Da derartige Versammlungen in der Regel zwei bis drei Stunden dauern, habe die Pflegerin gewusst, dass sie es nicht mehr rechtzeitig in die Arbeit schaffe. Sie habe …“ Weiterlesen
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17.11.2014 Rechtsanwalt Michael Röcken„… oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung …“ Weiterlesen
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17.11.2014 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… Betriebs sicherzustellen. Hierzu wäre die Aufnahme eines Massedarlehens nötig, über die aber wegen des unzureichenden Quorums auf der Versammlung nicht entschieden werden konnte. Hinzu kommen weitere …“ Weiterlesen
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30.10.2014 Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum„… %-Quorum erreicht hatte, müssen nun die Gläubiger in einer 2. Versammlung am 12. November nachsitzen und mit noch deutlich weitergehenden Forderungen nach signifikanten Einschnitten in ihre Anleiherechte …“ Weiterlesen
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30.10.2014 Rechtsanwalt Klaus Nieding„… nicht beschlussfähig. Der Grund: Es war weniger als die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen anwesend. Das hat nicht gereicht. Auf der kommenden Versammlung ist ein solches Quorum nicht mehr …“ Weiterlesen
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29.10.2014 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… -Beteiligungsgesellschaft mbH) zur Zahlung von 80.000,00 Euro verurteilt. Gleichzeitig hat das Landgericht München I festgestellt, dass der in der Versammlung der Gläubiger der von der MM Münchner Maklerservice GmbH …“ Weiterlesen
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27.10.2014 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… 2009 auf der Versammlung vom 08.10.2014 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KGaA (FuBus) in Dresden gewählt. In diesem Fall hatten die gemeinsamen Vertreter …“ Weiterlesen
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23.09.2014 Rechtsanwalt Jan Finke„… ein. Gegenstand der Versammlung soll u.a. die Vorstellung eines neuen Restrukturierungskonzepts sein. Dabei soll wohl insbesondere auf die Themen Stundung der im Dezember fälligen Zinszahlungen sowie …“ Weiterlesen
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29.08.2014 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… und von Prof. Dr. Horn. Nach diesen Ausführungen sprach sich die Versammlung mit überwiegender Mehrheit für das Institut des gemeinsamen Vertreters aus. Auch solle auch die Zweifelfrage gerichtlich geklärt …“ Weiterlesen
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04.08.2021 Rechtsanwalt Christian Weber„… - und Intimsphäre. Ist man erkennbar auf einem Foto abgebildet und nicht lediglich Beiwerk einer Landschaftsfotografie oder nur einer unter Vielen inmitten einer Versammlung, eines Aufzuges oder einer ähnlichen …“ Weiterlesen
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13.08.2014 Rechtsanwalt Klaus Nieding„… springen und einer Änderung der Bedingungen und Konditionen der Anleihe zustimmen. Vor diesem Hintergrund ist mit der baldigen Einberufung einer Versammlung der Anleihegläubiger zu rechnen …“ Weiterlesen
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18.07.2014 Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig LL. M.„… zu Fall bringen. Auch bei der Durchführung der Gesellschafterversammlung schleichen sich ganz schnell Fehler ein. Allein die falsche Art und Weise der Abstimmung, die Leitung der Versammlung …“ Weiterlesen
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16.07.2014 Rechtsanwalt Klaus Nieding„… an. Emittiert worden war die Anleihe im zweiten Quartal 2013. Grundsätzlich ist eine „echte“ Versammlung sicher der bessere Weg, da die Gläubiger sich so ein Bild von den zur Wahl stehenden …“ Weiterlesen
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09.07.2014 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… von den Genussrechte-Inhabern in einer weiteren Versammlung angenommen werden. Denn ein Insolvenzplans ist eine von verschiedenen Optionen im flexibel gestaltbaren Insolvenzverfahren und kein zwingendes …“ Weiterlesen
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08.07.2014 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… , muss der fertige Plan später von den Genussrechte-Inhabern in einer weiteren Versammlung angenommen werden. Denn ein Insolvenzplan muss nicht zwingend erstellt werden - es handelt sich um …“ Weiterlesen
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04.07.2014 Rechtsanwalt Rainer Kositzki„… sollten bei allen Gesellschaften entsprechende Versammlungen durchgeführt werden in denen die Gesellschafter die Möglichkeit erhalten, die Tagesordnungspunkte ausführlich zu diskutieren und entsprechende …“ Weiterlesen
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25.06.2014 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… erst am nächsten Montag und damit außerhalb der Frist zu rechnen. Da mangelhafte Ladungen „normalerweise“ zu einem Mangel der Versammlung führen, sofern nicht alle Gesellschafter der Durchführung …“ Weiterlesen
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16.06.2014 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„Für die Wahl des Gemeinsamen Vertreters auf der Versammlung der Orderschuldverschreibungsgläubiger für die jeweiligen Emissionen der Anleiheserien (43 Tranchen) aus dem Infinus-Komplex hat …“ Weiterlesen