Rechtstipps von Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M. 28

Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.
(2)13.02.2024 von Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.
Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven (Urteile vom 14.12.2023 – 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23)Die (wirksame) Kündigung von „Low Performern“ gestaltet sich in der Regel sehr schwierig. Kündigungen

1. AusgangssituationArbeitnehmer können eine Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber häufig per Kündigungsschutzklage durchsetzen. Die richtige Taktik entscheidet.Grundsätzlich gibt es im deutschen

Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.01.2024 (Az. 3 Sa 529/23)Der Arbeitgeber darf bei einer etappenweisen Betriebsstillegung nicht frei darüber entscheiden, wem er früher oder später

Die oben genannte Fragestellung ergibt sich immer dann, wenn der Arbeitnehmer sich als Konkurrent des Arbeitgebers selbständig macht oder für einen Konkurrenten im Rahmen eines  

OLG München Beschl. 25.05.2023, 33 WX 36/23I. SachverhaltDas OLG München hatte sich im Mai mit der Frage zu befassen, ob die vom Erblasser als Testamentsvollstreckerin eingesetzte Ehefrau im Rahmen

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Auftragsverlagerung von Aufgaben im Konzern und bei internationalen Matrixstrukturen - Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem anderen

1. AusgangssituationWann verjährt der Pflichtteilsanspruch?Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen mit dem Erbfall. Sie müssen allerdings gefordert werden, ansonsten verjähren sie

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(1)11.12.2022 von Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.
Arbeitsrecht

Befristet bis zum 19.3.2022 sah das Infektionsschutzgesetz eine weitgehende gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber zur Gewährung von Home Office vor.Wenige Arbeitgeber haben die gesamte

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(2)28.11.2022 von Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.
Arbeitsrecht

Datenschutzbeauftragte werden durch die deutsche und die europäische Rechtsordnung besonders geschützt. Als bedeutender Teil des Datenschutzkontrollsystems sollen sie sich möglichst unabhängig der

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(3)03.07.2022 von Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.
Arbeitsrecht

1. Die gesetzliche Vorschrift des § 626 BGB lautet wie folgt:(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn