AktG - Aktiengesetz

Die wichtigsten Fragen zum AktG

  • Was ist das Aktiengesetz (AktG)?
    Das Aktiengesetz (AktG) ist in Deutschland die gesetzliche Grundlage für die Gründung und Führung einer Aktiengesellschaft.
  • Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?
    Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform der sog. Kapitalgesellschaften, d. h., die Rechte und Pflichten der Vereinigung bestehen unabhängig von den Eigentümern.
  • Wie ist das Aktiengesetz (AktG) aufgeteilt?
    Insgesamt besteht das AktG aus vier Büchern mit 410 Paragrafen (z. B. Wesen der Aktiengesellschaft, Gründerzahl, Gründerkapital, Stimmrecht).

Über das AktG

Was regelt das Aktiengesetz?

Das Aktiengesetz (AktG) ist in Deutschland die gesetzliche Grundlage für die Gründung und Führung einer Aktiengesellschaft.

So regelt es das Zustandekommen von Aktiengesellschaften, schreibt Richtlinien für die Durchführung von Hauptversammlungen vor und befasst sich mit der Rechnungslegung von Aktiengesellschaften. Auch definiert das AktG die Organe wie z. B. den Vorstand einer Aktiengesellschaft.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Aktiengesetz sämtliche Rechte und Pflichten für auf Aktien basierende Kapitalgesellschaften regelt.

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform der sog. Kapitalgesellschaften, d. h., die Rechte und Pflichten der Vereinigung bestehen unabhängig von den Eigentümern. Das unterscheidet sie von den Personengesellschaften, hinter denen immer natürliche Personen stehen.

Daher hat die Aktiengesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies ist unter anderem in § 1 AktG festgehalten. Eine AG eignet sich insbesondere für Unternehmen, die über viel Kapital verfügen. Das Grundkapital einer AG wird dabei in Aktien zerlegt. Damit sind Aktionäre Miteigentümer des Unternehmens und haben Mitbestimmungsrechte.

Zur Gründung einer AG muss mindestens eine Person beteiligt sein, selbstverständlich können aber auch mehrere Personen zusammen eine AG gründen. Weiterhin benötigen die Gründer mindestens 50.000 € Grundkapital. Dieser Betrag ist nach § 7 AktG per Gesetz verpflichtend. Für die Eintragung ins Handelsregister müssen die Aktionäre vorab ein Viertel des Grundkapitals, also mindestens 12.500 €, bereitstellen.

Wie ist das Aktiengesetz aufgeteilt?

Insgesamt besteht das AktG aus vier Büchern mit 410 Paragrafen. Diese sind weiter untergliedert in Abschnitte und Unterabschnitte.

Im ersten Abschnitt finden sich allgemeine Vorschriften wie z. B.

  • § 1 AktG Wesen der Aktiengesellschaft
  • § 2 AktG Gründerzahl
  • § 6 AktG Grundkapital
  • § 7 AktG Mindestnennbetrag des Grundkapitals
  • § 12 AktG Stimmrecht. Keine Mehrstimmrechte
Genauere Informationen zur Gründung einer Aktiengesellschaft sind in den §§ 23–53 AktG geregelt. Möchte man hingegen die Gesellschaft auflösen, wirft man besser einen Blick auf die §§ 262–277 AktG.