4,9
Sehr gut
137 Bewertungen
5
(124)
4
(13)
3
(0)
2
(0)
1
(0)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

IR

von I. R. am 11.12.2017 um 18:47 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Herr Zimmermann ist ein sehr erfahrener RA, der durch seine ruhige Ausstrahlung und Fachkompetenz,in jedem Fall, zur Lösung meiner Anliegen beigetragen hat. Er ist jederzeit erreichbar oder meldet sich unverzüglich zurück. Ich kann RA Zimmermann nur weiterempfehlen und nehme seine Leistungen bei Problemen selbstverständlich wieder in Anspruch. Er ist ein Top Anwalt. Für ihn und seine Familie wünsche ich alles Gute und viel Gesundheit.
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Der gerichtliche Versorgungsausgleich ist für die meisten ein "Buch mit 7 Siegeln". Als Anwalt kann man zwar die Berechnungen der Versorgungsträger selbst nur sehr begrenzt erhellen, wohl aber die Berechnung des Gerichts. Insbesondere wenn es darum geht, ob ein Versorgungsausgleich bei einzelnen Anrechten unterbleibt oder nicht oder ob der Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausgeschlossen werden sollte.
UB

von U. B. am 09.12.2017 um 10:32 Uhr

Verkehrsunfall Schadensregulierung ohne Personenschaden mit merkantilem Minderwert
Zivilrecht
RA Herr Zimmermann ist ein sehr angenehmer Mensch, der sich mit viel Sachkompetenz in die Belange seiner Mandanten einarbeitet und zielstrebig an der Lösung der bestehenden Differenzen arbeitet. Ich empfehle Herrn Zimmermann gern weiter und werde ihn auch zukünftig für meine Rechtsstreitigkeiten zu Rate ziehen und beauftragen.
Ich wünsche Herrn Zimmermann weiter viel Erfolg und Gesundheit im Kreise seiner Familie.
Herzlichen Dank - ich freue mich über die sehr gute Bewertung! - Ein Verkehrsunfall mit relativ klarer Sachlage. Nach Reparatur hatte die gegnerische Haftpflichtversicherung die Regulierung etwas gekürzt wegen Beilackierung an den Übergangsstellen. Argument: selbst bei einem Neuwagen müssten an Fahrzeugteilen unterschiedlichen Materials geringe Farbweichungen hingenommen werden. Aus taktischen Gründen wurde dieses Schreiben sofort an die Lackierwerkstatt weiter gegeben und der Versicherung mit weiteren Forderungspositionen signalisiert, dass auf umfassender Schadensregulierung bestanden wird. Letztlich hat sie sämtliche Positionen einschließlich Anwaltskosten umfassend zu 100% reguliert, ohne dass es zu einem Prozess kommen musste.
WL

von W. L. am 05.12.2017 um 18:57 Uhr

hoch streitige Einschulung eines Kindes
Familienrecht
Bin dank meiner "tollen" Exfrau "Stammklient" in der Kanzlei Zimmermann...
Muss sagen, er ist in allen! Bereichen ein verdammt ruhiger und erfahrener sicherer Anwalt.
Auch in diese Sache hat er meinen Sohn und mich zum Kindeswohl vertreten und gewonnen.
Ich kann ihn nur empfehlen, da er überlegt und (für mich) mitdenken kann um wirklich vor Gericht das Ziel zu erreichen.
Er ist auf keinen Fall emotional jedoch sehr strukturiert und handelt strategisch.
Sollte man also jmd. benötigen um "dreckige" Wäsche zu waschen wäre man bei ihm falsch- und das zeichnet ihn aus.
Er ist ein Vertreter des Rechts- hier ganz zum Wohle des Kindes.
Herzlichen Dank, solch eine super Bewertung tut auch einem "ruhigen" Anwalt gut! - In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kindesvater das bessere Gespür für die richtige Schule. Die Kindesmutter wollte das Kind wohnortsnah einschulen und argumentierte, es könne dann wenigstens während der Umgangszeiten bei ihr (Wechselmodell) selbständig die Schulwege zurücklegen, ohne auf Busfahrten angewiesen zu sein. Der Kindesvater favorisierte eine Schule, welche das Kind nur mit dem Bus erreichen konnte, dafür aber von beiden Elternteilen aus mit gleichem vertretbaren Aufwand. Das Familiengericht übertrug den Aufgabenbereich Einschulung als Teil der elterlichen Sorge dem Vater, weil nur so gewährleistet war, dass das Kind zu beiden Eltern gleichmäßigen Kontakt hält. Die Beschwerde der Mutter hatte vor dem OLG keine Chance; letztlich nahm sie das Rechtsmittel auf Anraten des OLG zurück. Nachvollziehbare Bedenken der Kindesmutter mussten hinter das Kindeswohl zurücktreten (!).
TH

von T. H. am 30.11.2017 um 22:16 Uhr

erbrechtliche Gestaltung bei Verbraucherinsolvenz eines Kindes - Pflichtteilsrecht
Erbrecht
Die Beratung war für uns aufschlussreich und eine Hilfe für anstehende Entscheidungen. Wir können Herrn RA Zimmermann uneingeschränkt weiterempfehlen.
Ich freue mich über die sehr gute Bewertung, herzlichen Dank! - Der gesetzliche Pflichtteil führt nicht selten zu unangemessenen oder ungewollten Ergebnisssen. Bei einer Verbraucherinsolvenz sogar dazu, dass die Gläubiger durch Vermögen der Eltern begünstigt werden. Ein ungewollter Pflichtteil kann zB. bereits bei Testamentsgestaltung oder durch Erbvertrag, durch lebzeitige Schenkungen oder sonstige Schmälerungen des Nachlasses vermieden werden.
MP

von M. P. am 30.11.2017 um 13:37 Uhr

Berechnung von Kindesunterhalt bei Unterhaltsvorschuss
Familienrecht
Sehr geehrter Herr Zimmermann. Ich habe mich in sämtlichen Sitzungen bei Ihnen immer sehr gut beraten und verstanden gefühlt. Egal, welches Problem man hatte, es wurde immer eine Lösung gefunden. Mir hat das in meiner jetzigen Situation sehr weitergeholfen. Ich kann Sie uneingeschränkt als einen sehr guten Anwalt weiter empfehlen.

Freundliche Grüße

Mario Petermann
Herzlichen Dank für die freundliche Bewertung! - Es ging um Unterhaltsberechnung im Mangelfall. Die Übermittlung der Unterhaltsberechnung an die Unterhaltsvorschusskasse hat zu deren Mitteilung geführt, dass kein Rückgriff von der Kasse erfolgen wird.
MN

von M. N. am 02.11.2017 um 16:18 Uhr

Auslegung fehlerhaft datierter Kündigung des Arbeitnehmers
Arbeitsrecht
Herr Zimmermann hat mir, trotz seines Urlaubs, beratend und äußerst freundlich zur Seite gestanden. Dank ihm konnte ich mich selbstbewusst meinem Arbeitgeber stellen und hatte Erfolg damit. Gerne wieder, wenn ich ein rechtliches Problem habe.
Herzlichen Dank für diese sehr gute Bewertung! - Die Eigenkündigung war durch den Arbeitnehmer einerseits "innerhalb der gesetzlichen Frist", andererseits aber um einen Monat zu früh ausgesprochen worden. Der Arbeitgeber hatte das frühere Beendigungsdatum "dankend angenommen", ein Anschlussarbeitsverhältnis hatte der Arbeitnehmer aber erst einen Monat später. Dem Arbeitgeber wurde vor Augen geführt, dass die Auslegung der Kündigungserklärung äußerst wahrscheinlich zu seinen Ungunsten ausgefallen wäre. Ein Auslegungsbedürfnis war gegeben, weil die Erklärung in sich widersprüchlich war. Auch wenn der Arbeitgeber von der Einschaltung eines Anwalts "not amused" war, kam die Sache schließlich doch noch zurecht und das Arbeitsverhältnis wurde mit Resturlaub bis zum eigentlich gewollten Ende fortgeführt.
YD

von Y. D. am 27.10.2017 um 11:18 Uhr

Fehler Betriebskostenabrechnung im Wohnraum Mietrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Voll und ganz zufrieden.
Vielen Dank für die sehr gute Bewertung! - Die Überprüfung mehrerer Betriebskostenabrechnungen hatte ergeben, dass zumindest teilweise der Verteilerschlüssel nicht nachvollziehbar war, so dass sie teilweise unwirksam waren und Nachforderungen aus ihr nicht verlangt werden konnten. Außerdem war es um Mietmängel gegangen, die trotz vorgerichtlicher Aufforderung erst im Laufe des Prozesses beseitigt wurden. - Der Vermieter unterlag daher voll und auch hinsichtlich des höheren Streitwertes folgte schließlich das Landgericht als nächste Instanz unserer zutreffenden Rechtsauffassung.
TN

von T. N. am 23.10.2017 um 14:07 Uhr

Kündigung Arbeitsverhältnis Beendigung mit Ausgleichsquittung
Arbeitsrecht
Man bekommt schnell einen Termin die Beratung war super und das Ergebnis stimmt mich mehr als zufrieden. Ich kann Herrn Zimmermann nur weiter empfehlen ! Dankeschön
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Der Arbeitgeber wollte nach Kündigung Restlohn mit Minusstunden verrechnen, obwohl keine Verrechnungsabrede getroffen worden war. Er ließ sich dann eine Quittung darüber unterzeichnen, dass der Arbeitnehmer den abgerechneten Lohn schon erhalten habe. - Die Rechtsprechung ist gegenüber Ausgleichsquittungen sehr zurückhaltend; hier lag aber eigentlich keine solche vor. Trotzdem konnte u.U. in der Quittierung eine unangemessen benachteiligende Klausel gesehen werden, weil keine "kompensatorische" Gegenleistung erfolgte. Dies sah der Arbeitgeber letztlich selbst so und zahlte den restlichen Arbeitslohn nach Aufforderung im Wesentlichen nach.
ML

von M. L. am 29.09.2017 um 11:04 Uhr

Kündigung nach Elternzeit Aushandeln einer Abfindung mit Staffelung bei vorzeitiger Beendigung
Arbeitsrecht
Ich wurde umfassend zu meinem Problem der Kündigung beraten. Insbesondere die Formulierung des Aufhebungsvertrages war mir sehr dienlich. Auch kurzfristige Termine wurden ermöglicht.
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Nach dem Ende der Elternzeit wurde die Arbeitnehmerin gekündigt. Das Kündigungsschutzgesetz war hier nicht anwendbar, weil der Betrieb zu wenig Arbeitnehmer hatte. Trotzdem muss eine Art "Mindestsozialauswahl" stattfinden. Weil bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht war, wandte sich die Arbeitnehmerin mit flankierter Anwaltsberatung zunächst selbst an den Arbeitgeber, um eine Abfindung zu erhalten. Sie wurde lediglich freigestellt, jedoch nicht unwiderruflich. Der Antritt einer neuen Arbeitsstelle in der Kündigungsfrist mit Doppelverdienst war also riskant. Letztlich gelang ein Aufhebungsvertrag, wonach eine umso höhere Abfindung gezahlt werden sollte, je früher die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis beendet.
EE

von E. E. am 28.08.2017 um 20:40 Uhr

Unterhalt bei Trennung mit Vollstreckung und erfolgreicher Durchsetzung der Vollstreckungskosten
Familienrecht
Hr. Zimmermann ist ein sehr kompetenter und netter Anwalt, welcher auch das Umfeld des Menschen/Mandanten betrachtet und mit kleinen Tips oft mal weiterhilft.
Es war eine sehr angenehme Zusammenarbeit. Vielen Dank
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Nach überwiegend erfolgreicher Durchsetzung von Ansprüchen auf Trennungsunterhalt musste der Unterhalt vollstreckt werden. Aufgrund verwirrender Aufrechnungserklärungen musste jahrelang um Erstattung der Vollstreckungskosten gekämpft werden - letztlich mit Erfolg und gegen die Rechtsauffassung einer Gerichtsvollzieherin. Unterhalt ist auch in der Vollstreckung mitunter schwierig, und wenn es nur um die Kosten geht.