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Bewertungen

MG

von M. G. am 21.03.2019 um 10:07 Uhr

Ebaykauf
Zivilrecht
Herr Zimmermann hat sich sofort darum gekümmert und hat alles erfolgreich durchgesetzt.
Jederzeit zum empfehlen.
Herzlichen Dank für dieses positive Votum! - Hier waren über Ebay Einkaufsgutscheine gekauft worden, die sich aber als entwertet herausstellten. Der Verkäufer weigerte sich den Kaufpreis zurück zu erstatten, obwohl eigentlich sogar noch mehr hätte verlangt werden können. Es war nicht ganz einfach, die Entwertung nachzuweisen, denn von der großen Verkaufskette war lange überhaupt keine und dann keine brauchbare Rückmeldung erfolgt. Auf dem Klagewege konnten aber alle Käuferrechte durchgesetzt werden.
OS

von O. S. am 19.03.2019 um 15:53 Uhr

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall (Auffahrunfall)
Zivilrecht
Schnelle Bearbeitung... 100 Prozent zufriedenstellend.
Herzlichen Dank für die positive Rückmeldung! - Hintergrund war ein erlittener Auffahrunfall bei 20-30 km/h mit der Folge starker Stauchung zweier Wirbel und eines HWS Schleudertraumas. Außerdem wurde eine weitere Verletzung festgestellt, deren Verursachung nicht sicher mit dem Unfall in Verbindung gebracht, aber auch nicht ausgeschlossen werden konnte. Daher konnte mit der Versicherung ein Schmerzensgeld von 1.000 € zuzüglich einer Schadenspauschale ausgehandelt werden. Im Gegenzug verlangte die Versicherung endgültigen Abschluss der Angelegenheit. Darauf sollte nicht vorschnell eingegangen werden, weil Spätfolgen in Erwägung zu ziehen sind.
MF

von M. F. am 18.03.2019 um 10:18 Uhr

Sorgerecht Teilbereich Vermögenssorge
Familienrecht
Ein Anwalt auf den ich immer zählen konnte,wenn ich ein Anliegen hatte. Auch seine Sekretärin Fr. Rudolph ist sehr zuvorkommend. Also kurz ich bin sehr zufrieden.
Herzlichen Dank - über diese Bewertung habe ich mich gefreut! - In diesem Fall hatte sich der Kindesvater viele Jahre überhaupt nicht wirklich gekümmert. Als ein Konto für die gemeinsame Tochter eingerichtet werden sollte, fehlte es wieder an seiner Mitwirkung. Er war daher aufgrund des immer noch bestehenden gemeinsamen Sorgerechts verpflichtet. Für den Entzug des Sorgerechts war fraglich, ob die hohe Hürde der Rechtsprechung genommen werden konnte.
KS

von K. S. am 21.02.2019 um 10:04 Uhr

eheliche Schulden nach Scheidung, taktisches Vorgehen
Familienrecht
Umfassende, gut verständliche Beratung hinsichtlich eines komplexen Falles, in dem es um Schulden aus einer Ehezeit ging. Hintergründe wurden umfassend erfragt und der Fall beurteilt und mögliche Lösungsansätze gezeigt.
Terminvergabe erfolgte kurzfristig und nach Wunsch.
Klare Empfehlung von mir für Herrn RA Zimmermann !
Herzlichen Dank für diese Bewertung und die aufschlussreichen Ausführungen! - Zugrunde lag folgende Konstellation: während der Ehe war ausschließlich vom Ehemann ein gemeinsamer Kredit im 5-stelligen Bereich aufgenommen worden für diverse Anschaffungen. Im Zuge der Scheidung hatte man sich - ohne Anwälte - geeinigt, dass die Ehefrau das größere Fahrzeug übernehmen sollte, welches für sich gesehen vollständig abgezahlt war; denn sie betreut die Kinder, von denen eines schwer behindert ist. Wegen Differenzen wurde die unter der Hälfte liegende "Zuzahlung" des Ehemanns auf die Raten eingestellt; diese wurden aber weiterhin in voller Höhe vom Konto der Ehefrau abgebucht, obwohl diese gegenüber der Bank nicht verpflichtet war. - Es konnte herausgearbeitet werden, dass der Ehemann auf diese Weise ein Eigentor geschossen hat... - die Einzugsermächtigung der Ehefrau wurde zurückgezogen.
VS

von V. S. am 21.02.2019 um 09:21 Uhr

Rückzahlung Mietkaution Bereicherungsansprüche wegen zu Unrecht erbrachter Schönheitsreparaturen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir waren überaus zufrieden. Kompetente Beratung. Wir waren froh als wir uns selbst nicht mehr mit dem Sachverhalt herum ärgern mussten und der Anwalt alles übernommen hat. Problemlose Kommunikation und sauber abgeliefert Arbeit. Jederzeit wieder!
Herzlichen Dank für diese sehr gute Bewertung! - Trotz Abrechnungsreife war eine Kaution nicht zurück gezahlt worden. Außerdem hatte der Mietvertrag folgende Klausel enthalten, weshalb die gesamte Wohnung bei Auszug mit einem neuen Farbanstrich versehen worden war: „bei Auszug muss die Wohnung komplett gemalert werden“. Wegen dieser wohl unwirksamen Klausel konnten zudem Bereicherungsansprüche der Mieter in die Waagschale geworfen werden. Zuletzt trennte man sich mit einem durchaus akzeptablen Vergleich.
RW

von R. W. am 19.01.2019 um 15:18 Uhr

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Es galt den Entwurf eines firmenspezifischen Aufhebungsvertrages in einer sehr kurzer Frist zu bewerten und eine einmalig mögliche Entscheidung dafür bzw. dagegen zu treffen. Herr Zimmermann hat mich bereits bei einem, einige Jahre zurückliegenden, Arbeitsrechtsstreit gut und erfolgreich vertreten. Seine ruhige, gewissenhafte und fachkompetente Art habe ich jedesmal als sehr angenehm empfunden. Die im aktuellen Fall, gemeinsam gefundene Entscheidung hat die beiderseitigen Bedenken gut berücksichtigt. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit.
Herzlichen Dank für diese sehr gute Bewertung! - Der zugrunde liegende Fall ist gut geschildert, dem ist nichts hinzuzufügen. Die Zusammenarbeit war absolut vorbildlich - die wesentlichen Hintergründe waren (auch aufgrund der besonderen Dringlichkeit) für den Anwalt super aufbereitet.
Eine kurze allgemeine Anmerkung zum Eintritt der R e c h t s s c h u t z v e r s i c h e r u n g (hier trat sie ein):
Versicherungen tun sich bei reiner Beratung zu einem Aufhebungsvertrag regelmäßig schwer, weil ein Rechtsschutzfall nicht ohne weiteres erkennbar ist. Gerade im Arbeitsrecht muss also zumindest die Möglichkeit einer Rechtsverletzung aufgezeigt werden - das bloße Angebot eines Aufhebungsvertrages verletzt die Rechte des Arbeitnehmers nicht...
CH

von C. H. am 17.01.2019 um 18:33 Uhr

Lohn bzw. Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Sehr netter Anwalt, gute Beratung, Prozess gewonnen
Vielen Dank für die gute Bewertung. - Der "5. Stern" gehört in diesem Fall dem Mandanten, dem ich eine Lohnklage entworfen und eingereicht hatte. Aus Kostengründen hatten wir uns entschieden, dass der Arbeitnehmer sich im Gütetermin zunächst selbst vertritt - was ihm dann auch sehr gut gelungen ist. - An dieser Stelle die allgemeine A n m e r k u n g, dass sich im Arbeitsrecht in der Regel eine Rechtsschutzversicherung lohnt, weil nach der gesetzlichen Regelung bis zum Abschluss der 1. Instanz jeder seine eigenen Anwaltskosten auch dann selbst trägt, wenn er vollständig im Recht ist (§ 12 a ArbGG). Besteht eine Rechtsschutzversicherung, zahlt sie sich deshalb besonders aus.
PP

von P. P. am 28.08.2018 um 17:53 Uhr

Schenkung
Erbrecht
Wir können noch nicht allzu viel sagen, da wir erst ein Beratungsgespräch hatten . Mit diesem Gespräch waren wir aber sehr zufrieden. Wir finden, Herr Zimmermann ist sehr kompetent. Er hat eine ruhige freundliche Art, welche sofort Vertrauen erweckt und man fühlt sich an der richtigen Stelle .
Wenn das Ergebnis jetzt auch noch stimmt, sind wir vollends zufrieden.

Petra Proske
Ich freue mich über die sehr gute Bewertung - herzlichen Dank! - Der eigentliche "Fall" war leider nicht so erfreulich, weil bei der Übertragung eines Grundstückes im Verwandtenkreis unvorhergesehen eine recht hohe Grunderwerbssteuer erhoben wurde - obwohl es sich um eine sog. gemischte Schenkung handelte. - Für einen juristischen Laien schwer verständlich, hätten dennoch bei einer guten Beratung im Vorfeld rund 6.500 € erspart werden können. Daraus folgt: auch eine Schenkung kann teuer werden...
MM

von M. M. am 24.08.2018 um 18:55 Uhr

Vorwurf des Diebstahls
Sozialrecht
Positiv waren die Beratungen sowie das Plädoye . Er ist weiter zu empfehlen.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung, über die ich mich freue!
EU

von E. U. am 22.08.2018 um 13:24 Uhr

Eigentümerrecht und Erbrecht
Familienrecht
22.08.2018

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

nachdem nun endlich ein sehr schwerer Abschnitt in meinem Leben vollumfänglich beendet ist, möchte ich Ihnen meinen aufrichtigen Dank aussprechen.
Sie haben es immer geschafft, meine in dieser schierigen Angelegenheit aufkommenden Emotionen durch Ihre ruhige, gewissenhafte und fachkompetente Art auf den Boden der Tatsachen herunter zu führen.
Durch eine stets gute Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihre immer gute Erreichbarkeit für Fragen, konnten wir gemeinsam diesem unsäglichen Streit ein Ende bereiten. Wir haben gewonnen!
Ich habe Sie bereits und werde Sie auch immer weiter empfehlen.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Evelin Unger
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Es ging hier um einen Immobilienrechtsstreit mit einem Gesamtwert von mindestens 400.000 € mit Überlegungen zu diversen Schadenspositionen und zur zwangsweisen Durchsetzung des Rechts im Wege der Teilungsversteigerung. Zum Glück konnte der damit verbundene Stress nach wiederholter Androhung durch freihändigen Verkauf vermieden werden.