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Bewertungen

JM

von J. M. am 30.12.2016 um 18:35 Uhr

Zivilrecht
Zivilrecht
Schnelle Hilfe durch Herrn Zimmermann, sehr gute Arbeit trotz schwieriger Sachlage bei einem für mich übermächtigen Gegner mit einem beinahe zufriedenem Ergebnis. Meinerseits kann ich Herrn Zimmermann jederzeit weiterempfehlen.
Ich freue mich über die gute Bewertung. - Übermächtig war in diesem Fall ein Bundesland als Inhaber einer höreren 4-stelligen Regressforderung aus einem Verkehrsunfall. Letztlich konnte ein 50:50 Vergleich geschlossen werden. Eine Anfangshürde stellte eine angeblich wirksame Zustellung am früheren Wohnort des vertretenen Unfallbeteiligten dar; dieser Wohnort war aber schon längst aufgegeben worden . Dadurch war zunächst formal Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheides eingetreten; mit sorgfältiger Arbeit "am Fall" war es aber möglich, die Sache neu aufzurollen. Damit konnte auch erreicht werden, dass die restlichen 50% durch eine bestehende Versicherung getragen wurde. - ZU RECHT...
MK

von M. K. am 30.12.2016 um 16:27 Uhr

Zivilrecht
Zivilrecht
Danke!! Eine absolut kompetente und zufriedenstellende Vertretung unseres Rechtsfalles durch Herrn Rechtsanwalt Jörn Zimmermann. Gern empfehle ich seine Adresse weiter und würde mich mit einem Anliegen zuallererst an ihn wenden. Darum: MEINE BESTEN WÜNSCHE FÜR DAS JAHR 2017 und folgende mit den dafür nötigen Gold, Weihrauch und Möhren.
Ich freue mich über die guten Wünsche und die gute Bewertung in dieser Sache - ein Verkehrsunfall. Zu dem materiellen Schaden konnte noch ein zufriedenstellendes Schmerzensgeld erzielt werden, so dass es für das erlittene Unrecht (100% Fremdverschulden) eine Genugtuung gab.
LS

von L. S. am 14.11.2016 um 15:20 Uhr

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Es ist eine freundliche Kanzlei, welche ich auf Empfehlung aufgesucht habe. Ich erhielt schnell einen Termin, die passende Beratung und eine gute Arbeit des Anwalts. Top!
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Es ging um die häufige Konstellation, dass ein Immobilienmogul trotz Anzeige erheblicher Mängel der Wohnung im Hintergrund bleibt und überhaupt nichts geschieht - bis ein Anwalt eingeschaltet wird. Der Mangel wird erst jetzt abgestellt, nachdem zuvor leider nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren, um auch rückwirkend die Miete zu mindern. Die entstandenen Anwaltskosten waren auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen und von diesem zu tragen. Tatsächlich erfolgte nach Mängelbeseitigung kommentarlos eine vollständige Kostenerstattung. - Hier hat sich das Recht voll durchgesetzt.
MB

von M. B. am 02.11.2016 um 14:45 Uhr

Zivilrecht
Zivilrecht
Sehr gute juristische Beratung und Vertretung.
Diese Bewertung freut mich, vielen Dank! Sorgfältiges Aufarbeiten eines jahrelang zurückliegenden Werkvertrages und gut abgestimmtes taktisches Vorgehen haben sich ausgezahlt: der Gegner hat von seiner Forderung im hohen 4-stelligen Bereich Abstand genommen. Die Haftung war nicht unproblematisch. Die Haftungsfrage war aber durch Überlegungen zur Beweislast zu lösen, obwohl nicht mehr alle Unterlagen vorlagen. - Ein gerechtes Ergebnis!
KW

von K. W. am 21.08.2016 um 13:53 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Freundlich und Kompetent!
Danke für die sehr gute Bewertung! - Vorliegend ging es um eine Frage der Eingruppierung in der Form der Herabgruppierung. Die korrekte Eingruppierung konnte durchaus kontrovers beurteilt werden. Bei einer Herabgruppierung trifft aber die Beweislast den Arbeitgeber. Letztlich war dies wohl entscheidend und die Herabgruppierung nach vielen Jahren angemessener Vergütung nach BAT/O bzw. dann TVöD wurde rückgängig gemacht. In aller Regel ist eine schriftliche Eingruppierung auch nach vielen Jahren entsprechender Bezahlung nicht bindend. Außerdem kann es sein, dass die Tätigkeit sich ändert, so dass die Merkmale der bisherigen Entgeltgruppe bzw. Vergütungsgruppe nicht mehr erfüllt sind. Die sog. Tarifautomatik führt dann zu einer Änderung der Vergütung. - Hier ein gerechter Ausgang!
UM

von U. M. am 15.06.2016 um 14:09 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Solide ausführliche Beratung, versetzt sich gut in die Situation, wägt Möglichkeiten ab, hinterfragt sehr genau,

Danke
Danke für die sehr gute Bewertung! - Knifflige Fragen zum Urlaubsrecht bei Teilzeitarbeit oder anderen vertraglichen Gestaltungen, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen, bringen selbst erfahrene Arbeitsrichter "ins Schleudern". Die Anforderungen des modernen Arbeitslebens bringen aber solche Abweichungen mit sich. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Urlaub (Freistellung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung der Vergütung) und dem Urlaubsentgelt (der Höhe der Vergütung während des Urlaubs). Es kommt für die Dauer des Urlaubs darauf an, wie sich die Arbeitszeit auf einzelne Wochentage verteilt. Für die Höhe des Urlaubsentgelts kommt es auf den durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen an, so dass sich die Verteilung der Arbeitszeit hier nicht auswirkt.
FH

von F. H. am 06.05.2016 um 10:54 Uhr

-> Arbeitsrecht - Kündigung<br>-> Sozialrecht - Behindertenrechte
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Seine Beratung ist allumfassend. Das heisst, er schätzt mich beruflich, privat und in meiner momentanen Situation ein. Zeigt mir die verschiedenen begehbaren Wege in aller Offenheit und mit all ihren Konsequenzen auf. Drängt mich in keine Richtung, schlägt vor. Er kann auf beiden Seiten stehen (z.B. Arbeitnehmer / Arbeitgeber). Ein Anwalt der Wahrheit. Jede Anfrage konnte ich im Detail besprechen. Für mich ein Fachanwalt, den ich immer wieder in Anspruch nehmen würde!
Herzlichen Dank für die erstklassige Bewertung! - In diesem Fall ging es um einen Marathon nach Kündigung im Schwerbehindertenrecht. Die Zustimmung des Integrationsamts wurde erteilt, was ungewöhnlich ist. Folglich musste zudem gegen das Integrationsamt vorgegangen werden. Ob hier ein ordnungsgemäßes BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchgeführt worden war, erschien fraglich. Es gab trotz langer Krankheitsphase eine gute Zukunftsprognose. Allerdings war der Arbeitsplatz schon anders besetzt. Nach zähem Ringen eine ordentliche Abfindung im mittleren 5-stelligen Bereich.