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Bewertungen

SL

von S. L. am 16.08.2017 um 22:44 Uhr

Arbeitsrecht Zeugnis Inhalt und formelle Anforderungen
Arbeitsrecht
Sehr guter Anwalt
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Die sog. Zeugniswahrheit ist immer wieder ein Thema bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Materiell kann der Arbeitnehmer einen von ihm vorgegebenen Text regelmäßig nicht durchsetzen, weil die Formulierung dem Arbeitgeber vorbehalten bleibt. Die verlangte "Bedauernsformel" stellt keinen durchsetzbaren Inhalt eines Zeugnisses dar, wie das BAG ausdrücklich entschieden hat. Die Anschrift des Arbeitnehmers sollte im Zeugnis durchaus enthalten sein, der Geburtsort muss dagegen nicht wie verlangt genannt werden. Trotzdem lohnt sich oftmals der Streit vor allem dann nicht, wenn der Arbeitnehmer nicht wirklich erkennt, worauf es ankommt, solange die Zeugniswahrheit gegeben ist. - Kommt es auf eine Bewertung an, muss der Arbeitnehmer die Voraussetzungen einer überdurchschnittlichen Bewertung beweisen, der Arbeitgeber umgekehrt eine unterdurchschnittliche. Die Unterschrift das Arbeitgebers darf allerdings nicht fehlen.
GH

von G. H. am 16.08.2017 um 16:57 Uhr

Familienrecht Umgang minderjähriges Kind Wechselmodell
Familienrecht
Die Adresse von Herrn Zimmermann habe ich über die Internetsuche erhalten.
Sehr schnell erhielt ich einen Termin und zu diesem Termin eine sehr gute Beratung.
Ich hatte das Gefühl, dass er sich sofort in meine Situaltion versetzen konnte. Viele seiner Beratungsinhalte haben mir weiter geholfen.
Die sehr gute Bewertung freut mich, vielen Dank! - Trennung der Eltern bedeutet auch Trennung der Kinder; ein Wechselmodell kann oft am besten helfen, die Beziehungen gleichmäßig zu erhalten. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern auch gemeinsam bestimmen. Seit der BGH entschieden hat, das ein Wechselmodell auch gerichtlich angeordnet werden kann, wenn ein Grundmaß an Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern gegeben ist, kann nicht mehr nur ein Elternteil der "Bestimmer" sein. - Eine gute anwaltliche Beratung und Begleitung kann durchaus - wie hier - helfen, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
YH

von Y. H. am 13.08.2017 um 14:54 Uhr

vorzeitige Beendigung Mobilfunkvertrag
Zivilrecht
Mit einem Schreiben des RA Herrn Zimmermann gelang es, den Mobilfunkvertrag für meine Tochter, der von Seiten des Mobilfunkanbieters auf ein weiteres Jahr verlängert wurde im gegenseitigen Einvernehmen doch zu kündigen. Habe kompetente und schnelle Hilfe durch RA Zimmermann erhalten.
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Hier war etwas Taktik gefragt, weil die Tochter zwar volljährig ist, aber unter Betreuung steht und nur geringeres Einkommen hat. Vor Gericht hätte man den Fall wohl verloren; dieser Fall zeigt aber, dass es sich durchaus lohnen kann und manchmal "Wunder wirkt", vorgerichtlich einen Anwalt einzuschalten. Ein durchweg erfreuliches Ergebnis!
AH

von A. H. am 01.08.2017 um 16:58 Uhr

Schmerzensgeld
Zivilrecht
Gute Betreuung.
Alles gut geklappt.
Herr Zimmermann hat einen guten Job gemacht und ich würde Ihn wieder als meinen Rechtsbeistand wählen.
Vielen Dank für die gute Bewertung! - Das Schmerzensgeld wegen Anfahrens auf einem Parkplatz war angemessen; der Unfall war ausschließlich vom Gegner verschuldet. Beim Schmerzensgeld kam es auf eine geschickte Darstellung an, denn nach 1 Woche Arbeitsunfähigkeit hatte der Verletzte nach Prellung mit Hämatom wegen wichtiger Termine wieder gearbeitet, obwohl er sich länger hätte krankschreiben lassen können. Wichtig war es daher, seine sportliche Aktivität darzustellen, die er mehrere Wochen einstellen musste. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes wird in der Regel auf Urteile zu vergleichbaren Fällen abgestellt.
MP

von M. P. am 17.07.2017 um 16:59 Uhr

Schadensregulierung Fensterscheibe Minderjährige
Zivilrecht
schnelle Terminvergabe, kompetend und aussagesicher, gut verständliche Aufklärung und Darlegung der Vorgehensweise zur Problemlösung, Aufzeigen von Risiken, gute Kommunikation und Information während des Falles, immer erreichbar,
Ich war sehr zufrieden und empfehle die Kanzlei weiter.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank für die sehr gute Bewertung! - Der Fall: Beim Fußballspielen war durch ein Kind eine Fensterscheibe zerbrochen. Der "klare Fall" wies mehrere Tücken auf. Gem. § 828 BGB haften Kinder bis einschließlich 6 Jahren überhaupt nicht und es muss Verletzung der Aufsichtspflicht geprüft werden. Von 7 bis 18 Jahre kommt es im Wesentlichen darauf an, ob jemand den betreffenden Schaden vorhersehen kann. - Außerdem ist regelmäßig ein Abzug "Neu für Alt" zu berücksichtigen, auf den sich die Versicherung zunächst berufen hatte. Hinweis auf Rechtsprechung und Rechtsdogmatik half dann zur vollen Regulierung einschließlich Kosten des Rechtsanwalts.
WL

von W. L. am 14.07.2017 um 19:19 Uhr

Umgang Sorgerecht Wechselmodell
Familienrecht
Jahrelanger Kampf- nun endlich die Entscheidung die dem Kindeswillen am besten entspricht....
So im Nachhinein betrachtet... Eigentlich tut mir Hr. Zimmermann leid!
Jedoch konnte er immer filtern was trotz 1000er Informationen wichtig war- differenzieren - welche "Gegenbehauptung" es Wert waren Richtig zu stellen....
Hat die Nerven auch dann behalten und stand immer hinter mir, auch wenn manche Entscheidungen meinerseits für ihn nicht unbedingt von Vorteil bei der Verteidigung war.
Eine Gegenanwältin... Nunja, manches muss man erleben und kann es nicht beschreiben - gleich Recht nicht, wenn man es nicht erlebt hat... Auch sowas gibt es ...

Kurzum- die Sache war verdammt schwierig, ich mit Sicherheit ein nicht einfacher Mandant...
Er / Wir haben es geschafft- zum Wohle des Kindes .

TOP ANWALT UND JEDER ZEIT ZU EMPFEHLEN!
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! -
Wenn es um den Umgang und das Sorgerecht geht, lohnt sich auch ein jahrelanger Kampf. Er entspricht meiner Firmenphilosophie - niemals aufgeben! Wieder einmal ein Fall von Umgangsrecht bzw. Sorgerecht, in dem der Vater Recht bekam. Letztlich weil dies dem Kindeswohl entsprach. Eltern haben meist das richtige Gefühl dafür. Eine Besonderheit dieses Falles war, dass während des Rechtsstreites die wichtige Entscheidung des BGH zum Wechselmodell erging, wonach der Umgang im Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden kann. Galt bisher: wer nein sagt, hat die Macht, so gilt nun: über allem das Kindeswohl. Das Gespür des Kindes für den Elternteil dessen Umgebung ihm besser tat gab letztlich den Ausschlag: gegen die Entscheidung des Familiengerichts (Amtsgericht) wollte das OLG Dresden dem Vater das Sorgerecht zurückgeben. Trotz gescheiterter Mediation einigten sich die Eltern dann per Sorgerechtsvollmacht und Umgangsvereinbarung. - Recht so!
UM

von U. M. am 08.07.2017 um 18:44 Uhr

Kündigung Krankheit Urlaub
Arbeitsrecht
schnelle und kompetente Beratung, wägt gut ab, nimmt sich Zeit, sehr tiefgründe Arbeit, Danke
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Gegenstand war eine vorbeugende Beratung im Arbeitsrecht. Für den Arbeitgeber waren vor Einstellung einer weiblichen Arbeitnehmerin Fragen zur Schwangerschaft wichtig. - Die Frage nach Schwangerschaft darf sowohl vor als auch nach Einstellung ohne Nachteil unwahr beantwortet werden, da sie nach Rechtsprechung des BAG u.a. eine Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellt. Der Ungewissheit kann der Arbeitgeber nur durch Regelungen im Arbeitsvertrag begegnen (zB Probezeitbefristung, Befristung). Denn während einer Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz; dieser setzt sich während der Elternzeit fort. Nach Rückkehr der Arbeitnehmerin müsste sonst unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist eine Kündigung ausgesprochen werden. Dieser Belastung kann der Arbeitgeber durch Regelungen im Arbeitsvertrag entgegenwirken.
JK

von J. K. am 07.07.2017 um 10:34 Uhr

Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Arbeitsrecht
Herr Zimmermann hat sich sehr gut um mein Problem gekümmert.
Alles lief ohne Probleme und es war eine sehr gute Zusammenarbeit !
Ich bin mehr als zufrieden !
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - "Ohne Arbeit kein Lohn" gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist. Er muss es aber regelmäßig durch ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) nachweisen. Erbringt er diesen Nachweis, so spricht nach Rechtsprechung des BAG eine tatsächliche Vermutung für krankheitsbedingte Arbeitslosigkeit, die der Arbeitgeber allerdings widerlegen kann. Vorliegend wurde jedoch keine AUB eingeholt; nachträglich rückwirkend darf eine solche nicht erstellt werden. Daher wurde der behandelnde Arzt um eine schriftliche Einschätzung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) rückwirkend gebeten, die auch zugunsten der Arbeitnehmerin ausfiel, aber keine AUB war wie sie die Krankenkassen vorgeben. Dies akzeptierte der Arbeitgeber zu Recht, denn er hätte den Prozess aller Voraussicht nach verloren. Die Arbeitnehmerin erhält daher zu Recht die Entgeltfortzahlung (früher: Lohnfortzahlung).
AL

von A. L. am 01.07.2017 um 08:23 Uhr

Umgang
Familienrecht
Durch seine Ruhe, Fachwissen und Taktik konnte ich für meine Kinder das optimale erreichen.
Er ist sehr menschlich, nicht abgehoben und ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Termine erhält man zeitnah, Probleme und Sorgen nimmt er ernst und reagiert kompetent und klärend.
An seinen Erfahrungen lässt er durch verständliche Beispiele teilhaben - Fachchinesisch übersetzt er gern.

Sollte man also einen Rechts! Anwalt suchen und keinen "weil ich das so will" Anwalt ist er sehr zu empfehlen, denn Lügen und Verdrehungen sind für ihn ein absolutes NoGo.
Fazit: TOP Anwalt! Danke an ihn und seine liebe Hilfe die jeden Aktenberg bewältigen kann.
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - In diesem Fall konnten wir durchsetzen dass der Umgang gegenüber dem Vater verweigert wird. Dies ist eigentlich eine Ausnahme, das Jugendamt Meißen war allerdings auch unserer Auffassung. Wichtig: die Kindesmutter ermöglichte den Umgang mit dem anderen Kind; damit konnte sehr überzeugend gezeigt werden dass sie den Umgang nicht grundlos blockiert. Zunächst wurde eine vorläufige Umgangsvereinbarung getroffen um zu testen, ob der Umgang mit dem Vater funktioniert. Anfangs fand er als begleiteter Umgang statt. Das Umgangsverfahren wurde mit einer endgültigen Umgangsvereinbarung für das eine Kind abgeschlossen und festgestellt, dass das andere Kind vorerst keinen Umgang hat.
AR

von A. R. am 12.06.2017 um 10:31 Uhr

kündigung
Arbeitsrecht
Sind schon einige Male durch Herrn Zimmermann vertreten worden,und waren immer damit zufrieden. Nimmt sich Zeit und man ist gut dort beraten. Werde ihn auch weiter empfehlen.
Vielen Dank für die gute Bewertung! - In diesem Rechtsstreit gegen eine Berufsgenossenschaft vor dem Sächsischen Landessozialgericht ging es um die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK 2108/2110 bzw. BK 2101) - belastungsbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule. Obwohl deutliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Berufskrankheit bestanden, wurde sie letztlich durch ausführliches Gutachten widerlegt, zumal auch eine rein altersbedingte Abnutzung in Betracht kam. - Dies war sicherlich der Grund dafür, dass für die Bewertung nicht mit vollen ***** ausfiel. Der Sachverhalt stellte sich im Laufe der aufwendigen Bearbeitung aber leider nicht besser dar; dies ließ sich r e c h t l i c h nicht verbessern.