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Bewertungen

AK

von A. K. am 28.06.2018 um 14:09 Uhr

einvernehmliche Scheidung, taktische Fragen
Familienrecht
Ausführliche Beratung, Klärung aller anstehenden Fragen
Herzlichen Dank für diese sehr gute Bewertung! - Hier ging es u.a. um den Versorgungsausgleich, der bereits notariell modifiziert worden war. Dies kann durchaus sinnvoll sein. In einem solchen Fall muss das Familiengericht aber trotzdem den gesamten Versorgungsausgleich prüfen und entsprechend der Abwandlung durchführen.
SH

von S. H. am 22.05.2018 um 20:37 Uhr

Unfallschaden Regulierung nach unberechtigter Kürzung
Zivilrecht
- unbürokratische Übernahme von Fällen, auch wenn sie keine Millionen für den Anwalt einbringen
- sachkundige persönliche Beratung in der Kanzlei und vollständiges Zusammenstellen aller Prozessunterlagen
- kühles und überlegtes Kalkulieren der Gewinnchancen beim Prozess
- stets sofortige aktuelle Information des Mandanten über den Fortgang in der Sache
- Engagement für das übernommene Mandat
Besten Dank für die anwaltlichen Leistungen
Eine super erfreuliche Bewertung, herzlichen Dank! - Eine neue Masche der Versicherer, um immer "an der Schmerzgrenze zu sparen": sie lassen im Rahmen der Haftpflicht eine interne Rechnungsprüfung über die Rechnung der Kfz Werkstatt laufen und kürzen. Den "schwarzen Peter" hat der ohnehin Geschädigte (oder die Werkstatt, deren Anspruch gegen den Geschädigten aber bleibt). Dies alles trotz Einholung eines Gutachtens zur Schadenshöhe. - Hier sollte man sich immer zur Wehr setzen. Im vorliegenden Fall war es mit außergerichtlicher Zahlungsaufforderung aber nicht genug, es musste sogar geklagt werden. Letztlich zu 100% erfolgreich und man fragt sich: warum nicht gleich so?
AS

von A. S. am 06.05.2018 um 18:53 Uhr

frühzeitige Scheidung im streitigen Härtefall
Familienrecht
Herr RA Zimmermann hat mir sachlich, kompetent und mit ausgewogener Ruhe sehr geholfen mein rechtliches Problem zu lösen. Meine oft etwas emotionale Bewertung der Situation wurde von ihm stets durch einen sachlich und rechtlich fundierten Lösungsweg mit verständlicher Erklärung ersetzt. Vielen Dank.
Ich war sehr zufrieden und kann Herrn RA Zimmermann jederzeit empfehlen.
Herzlichen Dank für diese sehr gute Bewertung! - Die Scheidung wurde deutlich vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht, weil die Ehefrau nach einer sehr emotionalen Auseinandersetzung wegen mehrerer Straftatbestände Strafanzeige erstattet hatte; beide Seiten haben sehr ausführlich argumentiert, so dass das Gericht das Verfahren aussetzte und sich die Emotionen setzen konnten und im Scheidungstermin nicht mehr im Raum standen. Das Strafverfahren war bereits vor Einreichung des Scheidungsantrags mangels Tatverdachts eingestellt worden.
KD

von K. D. am 31.01.2018 um 16:41 Uhr

einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Diskreter und netter Kontakt verbunden mit viel Fleiß. Vielen Dank Herr Zimmermann.
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Die anwaltliche Fleißarbeit ist für Mandanten oftmals nicht ohne weiteres erkennbar, schön dass sie auf diese Weise einmal zur Sprache kommt. Die rechtliche Problematik wies hier keine besonderen Schwierigkeiten auf. Dafür war es wegen des etwas höheren Anwaltshonorars und den Gerichtskosten steuerlich bedeutsam, dass die Kosten in ein einziges Jahr fielen und so besser oder überhaupt geltend gemacht werden konnten - dies wird oftmals übersehen. Aus Gründen, die nicht auf unserer Seite lagen, zog sich das Scheidungs Verfahren leider über ca. 1,5 Jahre hin - unnötig lang, bis dann die Scheidung ausgesprochen wurde.
SF

von S. F. am 20.01.2018 um 18:31 Uhr

Aufhebung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Allgemeine Rechtsberatung
War die richtige Entscheidung nicht zum 1.mal kann ich nur weiter empfehlen.
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Das Regelfahrverbot wurde im vorliegenden Fall nach umfangreicher Begründung des Einspruchs aufgehoben und die Geldbuße moderat erhöht - nicht verdoppelt. Es konnten Augenblicksversagen, drohende Existenzgefährung eines Selbständigen sowie besondere Umstände bei dem Verstoß ins Feld geführt werden. Grundsätzlich kann von einem Regelfahrverbot gem. § 4 Abs. 4 BKatV nur ausnahmsweise abgesehen werden. Der Bußgeldkatalog stellt eine Zumessungsrichtlinie dar und bindet damit Verwaltung und Gerichte. Somit erfordert ein Abweichen als Ausnahme eine sorgfältige Begründung. - Hier folgte bereits die Behörde unserer Auffassung, dass eine Ausnahme vorlag.
ML

von M. L. am 14.01.2018 um 22:27 Uhr

Beendigung Arbeitsverhältnis - Aufhebungsvertrag mit Abfindung
Arbeitsrecht
Ich wurde umfassend und kompetent beraten. Herr Zimmermann nahm sich ausreichend Zeit für mein Anliegen. Kurzfristige Termine wurden ermöglicht. Ich bin dankbar für die Unterstützung !
Herzlichen Dank für die erfreuliche Bewertung! - Auch ohne strengen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz konnte eine Abfindung erreicht werden. Aus taktischen Gründen trat dabei nur der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber auf; die anwaltliche Arbeit erfolgte "im Hintergrund". Es wurden mehrere Entwürfe von Aufhebungsverträgen überprüft und letztlich konnte der Mandant die von ihm gewünschte Abfindung erreichen bzw. eine unwiderrufliche Freistellung mit Zahlung der Restvergütung als Abfindung, falls das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet werden würde, was dann auch der Fall war - denn es konnte eine neue gleichwertige Stelle angetreten werden. - Die lange Betriebstreue nach Rückkehr aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis wurde damit doch noch honoriert.
ON

von O. N. am 11.01.2018 um 12:07 Uhr

taktische Abwehr einer in Vergessenheit geratener Altverbindlichkeit
Zivilrecht
In einer juristisch eher eindeutigen Sache konnten wir nach der Beratung
des Herrn RA Zimmermann einen Vergleich erzielen der uns viel Geld erspart hat.
Vielen Dank
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung, die mich genauso freut wie der Beratungserfolg! - Der "Fall" lag genauso wie beschrieben: er war leider recht eindeutig ungünstig. Über Jahre angesammeltes Erfahrungswissen und darauf basierte taktische Überlegungen können trotzdem extrem wertvoll sein, wie der Ausgang hier gezeigt hat. Wirtschaftsjuristisches Denken in solchen Fällen bedeutet, sich möglichst nah an rechtliche und wirtschaftliche Grenzen heranzutasten; wo diese liegen, ist daher von größter Bedeutung.
MP

von M. P. am 08.01.2018 um 22:05 Uhr

Handwerker Forderung aus Werkvertrag - Ratenzahlungsvereinbarung - erfolgreiche Zwangsvollstreckung
Zivilrecht
Angefangen von einer schnellen Termivergabe über ein sachliches und fundiertes Gespräch bis hin zu einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zu meinen Gunsten hat alles reibungsos funktioniert. Besonders lobenswert war auch die unaufgeforderte regelmäßige Unterrichtung über den Sachstand des Verfahrens. Damit war ich immer auf dem Laufenden. Bei Bedarf werde ich mich in Rechtsangelegenheiten weiterhin von Herrn Zimmermann beraten und vertreten lassen und ihn guten Gewissens weiter empfehlen.
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - In diesem Fall war tatsächlich prägend, dass die einfachere Durchsetzung der Ansprüche zunächst mit Ratenzahlungsvereinbarung gesichert und die Zahlung stetig kontrolliert wurde, um sie dann nach mehrfachen Aussetzern doch noch gerichtlich durchzusetzen. Selbst in der Zwangsvollstreckung war noch etwas Zähigkeit gefragt. - Auftraggebern muss signalisiert werden, dass gute handwerkliche Leistung unbedingt bezahlt werden muss.
SW

von S. W. am 06.01.2018 um 13:20 Uhr

Rechtsstreit mit dem Ex-Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Ich Danke Herrn Zimmermann für seine kompetente und schnelle Durchsetzung meines Rechtsstreites. Dank ihm habe ich die Gerechtigkeit bekommen,die mir Zustand. Mir wurde eine große Last genommen und kann nun zuversichtlich in die Zukunft blicken.
Vielen lieben Dank nochmal.
Herzlichen Dank, diese Bewertung freut mich sehr! - Es ging um rückständigen Lohn, der nach Anwaltsschreiben nur teilweise gezahlt wurde. Bei Bearbeitung des Falles stellten sich eklatante Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz heraus. ZB. wurden Fahrtzeiten zwischen zwei Einsatzorten und Vorbereitungszeiten einfach nicht als Arbeitszeit gerechnet. - Der in einem Vergleich ausgehandelte Betrag wurde leider auch erst im Wege der Zwangsvollstreckung gezahlt und außerdem als Bruttolohn, dh. mit SV-Anteilen und Lohnsteuer des Arbeitnehmers. Diese forderte der Arbeitgeber sofort als "Überzahlung" zurück, als er den Irrtum bemerkte. Weit gefehlt, denn der Arbeitnehmer war nicht bereichert - die Beiträge wurden direkt an Finanzamt und Krankenkasse weitergeleitet, mit diesen muss sich der Arbeitgeber jetzt weiter auseinandersetzen.
PN

von P. N. am 27.12.2017 um 15:56 Uhr

Erbauseinandersetzung mit erfolgreichem Verkauf einer Nachlass Immobilie
Erbrecht
Schnelle, pünktliche und zuverlässige Bearbeitung durch den RA Zimmermann.
Sehr freunliche Beratung.
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Unter Beteiligung zweier Anwälte gelang es, Licht in das Dunkel einer seit längerem ungeteilten Erbengemeinschaft (3 Miterben) zu bringen und letztlich einen guten 5-stelligen Betrag pro Miterben zu generieren. Dabei musste nach aufwendiger Klärung der Sach- und Rechtslage die Immobilie mit Inventar gesichtet und Kontakt zu Kaufinteressenten hergestellt und gehalten werden. Ohne den Gang zum Anwalt wäre die Klärung vermutlich nicht zustande gekommen und die Immobilie immer weiter verfallen. - Ein schönes Weihnachtsgeschenk...