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Bewertungen

EA

von E. A. am 31.03.2020 um 12:41 Uhr

Nachverhandeln eines Aufhebungsvertrages
Arbeitsrecht
Sehr umfangreiche Begutachtung und Bewertung der essentiellen Inhalte des Aufhebungsvertrages mit guten Empfehlungen für Veränderungsoptionen in der Nachverhandlung. DANKE!
Herzlichen Dank für diese Bewertung! - Der Inhalt der anwaltlichen Tätigkeit ist bereits erfreulich treffend zusammengefasst, auch dafür vielen Dank.
PK

von P. K. am 09.02.2020 um 00:34 Uhr

Beratung zu Thomas Cook Insolvenz
Zivilrecht
Aufwendige Recherche, gut Beratung. Auf Risiken hingewiesen.
Vielen Dank für die Bewertung! - Im Reiserecht kamen einige Besonderheiten im Zusammenhang mit der unerfreulichen Insolvenz in Betracht, die aber hier leider nicht dazu führten, dass gezahlte Gelder privilegiert oder "außerhalb" der Insolvenz zurück gefordert werden konnten.
PN

von P. N. am 05.02.2020 um 09:56 Uhr

Entwurf Patientenverfügung
Allgemeine Rechtsberatung
Wir waren sehr zu frieden und würden den Rechtsanwalt Zimmermann in Wilsdruff immer zu 100 % weiter empfehlen.
Herzlichen Dank für diese positive Rückmeldung, das freut mich!
GA

von G. A. am 03.02.2020 um 10:35 Uhr

Schlichtung über Nebenkostenabrechnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Zimmermann versteht es sich in die Probleme der Klienten einzudenken und diese sachlich und freundlich zu bearbeiten. Jeder Kontakt, schriftlich, mündlich oder telefonisch, war jederzeit kompetent und ansprechend. Die von ihm gefundene Lösung vermied einen Prozess, ein vernünftiger Vergleich wurde gefunden. Bei Bedarf würde ich seine Hilfe wieder in Anspruch nehmen. Vielen Dank!
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Man hätte hier gegenüber der Vermieterin auch "aufs Ganze" gehen können. Sie hatte die Sache als Erbin übernommen und war im Übrigen Anwältin mit ganz erstaunlichen Forderungen, denn vor allem hatte es seit langem keinerlei Ablesungen mehr gegeben. Aus der Rechtsprechung sind allerdings in solchen Konstellationen Fälle bekannt, in denen eine Schätzung zugelassen wird. Die Einigung fiel der Gegenseite erkennbar schwer und stellte trotzdem sicherlich die beste Lösung dar.
DR

von D. R. am 02.02.2020 um 18:09 Uhr

Ehescheidung / Familienberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Freundlichkeit, immer erreichbar oder zeitnah zurückgerufen, kurze Bearbeitungsdauer, sehr gute Beratung, sehr nette Sekretärin
Ich freue mich über diese Bewertung, herzlichen Dank! - In der Sache haben wir uns entschieden, die geltend gemachte Schadensersatzforderung gegen einen Autoverkäufer nicht durchzusetzen, obwohl das falsche Getriebeöl verwendet worden war, was erst spät zutage trat. Das Fahrzeug war bereits in mehreren anderen Werkstätten, so dass der Ursachenzusammenhang in Frage zu stellen war.
FP

von F. P. am 31.01.2020 um 21:43 Uhr

Lohnrückstände
Arbeitsrecht
schnell, professonell, Der Arbeitgeber wird sich lange daran erinnern:-)))
Herzlichen Dank für diese Bewertung, die eigentlich alles sagt. Lohn war wiederholt verspätet gezahlt worden, zum Teil mit sehr erheblicher Verzögerung. - Oftmals ist in solchen Fällen unbekannt, welche Rechte dem Arbeitnehmer zur Seite stehen, zB. ein Zurückbehaltungsrecht an der eigenen Arbeitskraft, dessen Ausübung aber nach Rechtsprechung korrekt angekündigt werden muss.
MN

von M. N. am 21.07.2019 um 15:41 Uhr

Fachliche Kompetenz
Arbeitsrecht
Sehr angenehm und fachlich sehr kompetent.
Er hat mich im Arbeitsrecht sehr gut beraten .
Herzlichen Dank für diese Bewertung, über die ich mich genauso freue wie über die Klärung im Wege der Beratung.
JH

von J. H. am 02.07.2019 um 15:09 Uhr

Baumängel nach verlängerter Mängelfrist und Nachbesserung
Zivilrecht
Wir haben uns zum wiederholten male von Herrn Zimmermann vertreten lassen und können ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
Herzlichen Dank für diese sehr erfreuliche Bewertung! - In diesem Fall waren trotz Nachbesserung Risse im Putz aufgetaucht, der sich außerdem an einigen Stellen nicht fest mit der Fassade verbunden bzw. sich gelöst hatte. Es konnte eine weitere Nachbesserung auf Kosten des Herstellers erreicht werden, der - nach ca. 10 Jahren - auch die Kosten für eine große Fläche eines neuen Deckanstriches übernahm. - Ein versicherter Rechtsschutzfall ist in derartigen Fällen übrigens regelmäßig nicht gegeben, wenn die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks steht.
SS

von S. S. am 17.05.2019 um 18:25 Uhr

Nebenkosten nach Hausverkauf wegen Erbfall
Zivilrecht
Kompetent und erfahren. Man bekommt alles erleutert, so das es ein Leie auch versteht.
Vielen Dank für die sehr gute Bewertung! - Im Fall war in Folge eines Erbfalls ein Haus veräußert worden. Gesetzlich ist hier geregelt, dass der Erwerber in die Gebäudeversicherung eintritt, sie aber mit einem Sonderkündigungsrecht kündigen kann. In den notariellen Kaufverträgen ist in der Regel vereinbart, dass entsprechende Kosten, die über das Jahr verteilt sind, anteilig vom Käufer zu erstatten sind, sobald der Besitz (nicht die Eigentumsumschreibung!) auf ihn übergegangen ist. Vorliegend waren diese Kosten nach Besitzübergang deshalb so oder so vom Erwerber zu tragen bzw. von der Versicherung zu Unrecht in Rechnung gestellt. - Sie musste aber rechtzeitig informiert werden.
RW

von R. W. am 08.05.2019 um 14:48 Uhr

Beendigung Arbeitsverhältnis bei Krankheit trotz Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht
Herr Zimmermann ist seit vielen Jahren schon unser Anwalt erster Wahl.
Er hat uns schon sehr oft erfolgreich vertreten. Wir sind mit Ihm mehr als
zufrieden.
Herzlichen Dank für diese super freundliche Bewertung! - In diesem Fall wollte sich der Arbeitgeber eigentlich "im Guten" von einem langjährigen Arbeitnehmer trennen, womit dieser sich auch einverstanden hatte - er war über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber sprach dann in dem Vertrauen auf das Wohlverhalten des Arbeitnehmers eine schriftliche Kündigung mit verkürzter Frist aus. Leider erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, die formal auch berechtigt war, denn nach Rechtsprechung des BAG wäre die Kündigung sonst mit dem Inhalt des Schreibens einschließlich der verkürzten Frist wirksam geworden. - Dies bedeutet aber nicht, dass der Arbeitnehmer monatelang weiter bezahlt werden müsste, womit er wohl gerechnet hatte. Nach dem Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn" wird - abgesehen von 6 Wochen Entgeltfortzahlung - kein Lohn geschuldet, wenn die vertraglich geschuldete Leistung wegen Krankheit gar nicht mehr erbracht werden kann.