3 Anwälte in Bad Waldsee
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- LEGALIS. Anwälte,Schloßhof 7, 88339 Bad Waldsee 7.016,0 kmFachanwalt für Strafrecht • Zivilrecht • MedizinrechtRechtsanwalt in Bad Waldseeaus 10 Bewertungen Nach einem persönlichen Gespräch und Überbringung aller Unterlagen, wurde das Problem ohne den Gerichtsweg unkompliziert … Nach einem persönlichen Gespräch und Überbringung aller Unterlagen, wurde das Pr … (16.01.2025)
- LEGALIS. Anwälte,Schloßhof 7, 88339 Bad Waldsee 7.016,0 kmFachanwältin für Familienrecht • Fachanwältin für Versicherungsrecht • Allgemeines VertragsrechtRechtsanwältin in Bad Waldseeaus 29 Bewertungen Ich fühle, dass ich bei Frau Ramsperger an der richtigen Stelle angekommen bin . Beratungsgespräche bekam ich immer sehr … Ich fühle, dass ich bei Frau Ramsperger an der richtigen Stelle angekommen bin . … (08.02.2025)
- LEGALIS. Anwälte,Schloss Waldsee Schloßhof 7, 88339 Bad Waldsee 7.016,2 kmFachanwalt für Erbrecht • Fachanwalt für Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & BetriebsnachfolgeOnline-RechtsberatungRechtsanwalt in Bad Waldseeaus 64 Bewertungen Ich war sehr zufrieden mit der Aufklärung des Erbrechts Ich war sehr zufrieden mit der Aufklärung des Erbrechts (16.07.2024)
Rechtstipps von Anwälten aus Bad Waldsee
Fragen und Antworten
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Wie finde ich den richtigen Anwalt in Bad Waldsee?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Bad Waldsee. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Bad Waldsee zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Bad Waldsee! -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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