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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Besoldung
Fragen und Antworten
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Besoldung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Besoldung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Besoldung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Besoldung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Besoldung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Besoldung oder Sold bezeichnet die Bezüge, die Beamte, Richter und Soldaten für ihren Dienst erhalten. Statt Beamtenbesoldung spricht man moderner auch von Beamtenbezügen, bei Soldaten der Bundeswehr von Wehrsold. Angestellte im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer und bekommen keine beamtenrechtliche Besoldung. Stattdessen zahlt ihnen der Dienstherr ein Angestelltengehalt in der Regel nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD).
Die Besoldung im Beamtenrecht folgt, anders als Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht, dem sog. Alimentationsprinzip. Der Staat zahlt nicht nur für die geleistete Arbeit, sondern er versorgt seine Beamten umfassender. Dieses hat seine Grundlage in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums aus § Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG).
Beamte im Ruhestand, sei es wegen Erreichen der Altersgrenze oder Dienstunfähigkeit, erhalten keine Besoldung mehr, sondern ein Ruhegehalt nach den Grundsätzen der Beamtenversorgung. War ein Dienstunfall Ursache für die Versetzung in den Ruhestand, erhält der Ruhestandsbeamte statt der Besoldung ein spezielles Unfallruhegehalt.
Während ein Bundesbeamter seine Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) erhält, ist die Besoldung eines Landesbeamten grundsätzlich Ländersache. Je nachdem, ob sein Bundesland ein eigenes Besoldungsgesetz erlassen hat, bekommt ein Landesbeamter seine Bezüge nach diesem oder auch nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Für Soldaten gilt das Wehrsoldgesetz (WSG).
Die Höhe der Besoldung richtet sich zunächst nach der Besoldungsgruppe. Während sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn die Besoldungsgruppe regelmäßig nicht ändert, steigt mit der Erfahrung und Verweildauer in der Behörde aber eine sog. Erfahrungsstufe oder Dienstaltersstufe. Entsprechend steigt die Höhe der Besoldung regelmäßig an. Daneben gibt es eine Reihe von Zulagen, z. B. ein Familienzuschlag nach Familienstand bzw. Kindern.
Da ein Beamter nicht Teil der gesetzlichen Sozialversicherung ist, werden von seinen Bezügen regelmäßig keine Beiträge beispielsweise zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung abgezogen. Die Risiken deckt bei Beamten der Dienstherr selbst ab. Eine private (Zusatz-)Krankenversicherung ist aber obligatorisch. Die konkrete Besoldungshöhe berechnet bei den meisten Dienstherren eine eigene Besoldungsstelle. Von dort bekommt der Beamte seine Abrechnung und seine Bezüge auf sein Konto überwiesen.
(ADS)
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