3.533 Anwälte für Einbruch | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marko R. Spänle
Rechtsanwalt Marko R. Spänle
LSS - Rechtsanwälte, Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt am Main 6825.5149651408 km
Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Einbruch hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marko R. Spänle
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Volprecht
sehr gut
Rechtsanwalt Mirco Volprecht
Rechtsanwälte Heinz • Peters • König, Westring 295, 44629 Herne 6658.4050275896 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirco Volprecht ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Einbruch
aus 28 Bewertungen Junger, dynamischer Anwalt, der offensichtlich sein Geschäft versteht. Ergebnis Freispruch. Werde sie weiter … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Lindner
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Lindner
SALEO Rechtsanwälte PartGmbB, Erich-Ollenhauer-Straße 24a, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.4319341893 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Einbruch beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Lindner
aus 150 Bewertungen Herr Lindner hat sehr gute Arbeit geleistet. Ich persönlich kann ihn sehr empfehlen und werde mich in Zukunft immer … (29.04.2024)
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Kanzlei Luigi Cerino, Schloßstr. 42, 66953 Pirmasens 6808.0061880441 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Luigi Cerino bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Einbruch
(22.03.2023) Sehr gute Beratung, angepasster zeitlicher Umfang, gutes Einfühlen, sehr sichere Atmosphäre!
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Rechtsanwalt Alexander Frönd
Kanzlei Alexander Frönd, Augustinusstr. 9a, 50226 Frechen 6663.908147657 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Einbruch hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Frönd
aus 9 Bewertungen Herr Alexander Frönd hat meinen Fall professionel, kompetent und schnell gelöst. Ich wurde während meiner Ausbildung … (15.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einbruch

Fragen und Antworten

  • Einbruch: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einbruch umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einbruch und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Einbruch: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einbruch sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Einbruch ist das unberechtigte Eindringen einer Person in einen abgegrenzten („umfriedeten") Bereich unter Überwindung eines wie auch immer gearteten Hindernisses. Ein ausdrücklicher Straftatbestand „Einbruch" existiert in Deutschland jedoch - anders als in Österreich (§ 129 StGB, Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen) und der Schweiz (Art. 139 StGB) - nicht. Umgangssprachlich wird unter Einbruch das unberechtigte Eindringen in ein Haus, eine Wohnung etc. verstanden, und zwar mit der Absicht, Dinge zu entwenden, also einen Diebstahl etc. zu begehen. Für ein solches Verhalten kommen nach dem deutschen Strafrecht unterschiedliche Straftatbestände in Betracht, beispielsweise der besonders schwere Fall des Diebstahls (§243 StGB, Strafzumessungsregel, kein eigener Straftatbestand) oder der Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 StGB). Der Wohnungseinbruchsdiebstahl ist nicht nur eine Strafzumessungsregel wie § 243 StGB, bei § 244 StGB handelt es sich um eine Qualifikation des Grundtatbestandes Diebstahl gem. § 242 StGB. Wird beim „Einbruch" etwas beschädigt, also beispielsweise Türen, Fenster, Schlösser etc., erfüllt dies den Straftatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Der Wohnungseinbruchsdiebstahl gehört als versichertes Risiko zum Schutzumfang einer Hausratsversicherung.

„Steigt" ein Einbrecher ohne die Absicht, etwas zu entwenden in ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung „ein", ohne aber dazu berechtigt zu sein, kann das den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ( §123 StGB) verwirklichen.

(LOE)

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