483 Anwälte für Einbürgerung | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwalt Shervin Ameri
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Rechtsanwalt Shervin Ameri
Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB, Ladehofstr. 26, 93049 Regensburg 7099.4687268296 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Wirtschaftsrecht • Migrationsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Einbürgerung bietet Herr Rechtsanwalt Shervin Ameri
aus 18 Bewertungen Großes Lob an Herrn Ameri, ist sofort zur Stelle wenn man ihn braucht. Setzt sich für seine Mandanten ein, als wären … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariana Taher
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Rechtsanwältin Ariana Taher
Strafverteidigerin Taher, An der Alster 6, 22099 Hamburg 6720.6800793808 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Ariana Taher ist Ihr Ansprechpartner für Einbürgerung
aus 37 Bewertungen Nach meiner Erfahrung handelt es sich um die beste Verteidigerin. Ich bin extrem zufrieden. Sehr gutes Ergebnis, sehr … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Müller
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Rechtsanwalt Norbert Müller
Müller, Förstermann - Rechtsanwälte, Gründgensstr. 26, 22309 Hamburg 6720.6976121405 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Einbürgerung bietet Herr Rechtsanwalt Norbert Müller
aus 25 Bewertungen Hallo Herr Müller,Vielen lieben Dank Herr Müller, das hat viel geholfen. Er ist der beste Rechtsanwalt sehr schnell … (17.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einbürgerung

Fragen und Antworten

  • Einbürgerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einbürgerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einbürgerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einbürgerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einbürgerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Unter Einbürgerung versteht man die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Die Einbürgerung als Deutsche oder Deutscher bringt eine Menge Vorteile mit sich:

  • Eingebürgerte Personen werden gleichberechtigte Bürger in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
  • Eingebürgerte Personen können in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen und gewählt werden.
  • Eingebürgerte Personen können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen,  gehören auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen.

Eine Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen, wenn folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind:


  • Rechtmäßiger Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis o.ä.
  • mindestens einen ununterbrochenen 8-jährigen Aufenthalt in Deutschland (Ausnahmen sind möglich)
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch); bei Fehlen des Nachweises, muss an einer Sprachprüfung teilgenommen werden
  • keine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit (Mehrstaatigkeit), bisherige Staatsangehörigkeit geht verloren oder wird aufgegeben
  • nicht vorbestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes
  • keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung, Fragebogen muss ausgefüllt werden
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Welche Einbürgerungsbehörde zuständig ist, kann bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, dem Bezirksamt oder der Ausländerbehörde nachgefragt werden. Bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden erhält man die notwendigen Antragsformulare.

Folgende Unterlagen müssen dem Einbürgerungsantrag beigefügt werden:

  • ein Lichtbild
  • ein handgeschriebener Lebenslauf, der grundsätzlich bei der Einbürgerungsbehörde zu schreiben ist
  • Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
  • Geburtsurkunde
  • evtl. Heiratsurkunde
  • evtl. Scheidungsurteil
  • Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
  • Nachweis über Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung

Ausländische Urkunden und Dokumente müssen übersetzt sein.

Eine Einbürgerung eines Erwachsenen kostet 255,00 €, die Einbürgerung von minderjährigen Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern gemeinsam eingebürgert werden kostet 51,00 €.

Seit dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige - in der Regel mit einem Einbürgerungstest - nachweisen, dass sie einfache Fragen zu Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte beantworten können. Dazu gehören Fragen zu den demokratischen Werten in Deutschland, den Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
 
Dieser Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen, die aus einem Katalog von insgesamt 310 Fragen ausgewählt werden. 17 dieser Fragen müssen innerhalb von 60 Minuten im Multiple-Choice-Verfahren (vier Antwortvorgaben) richtig beantwortet werden.
 
Zur Vorbereitung auf den Test werden Einbürgerungskurse angeboten. Zur Teilnahme an diesen Kursen besteht aber keine Pflicht. Es werden auch Unterlagen angeboten (z.B. im Internet) mit denen man sich selbständig auf den Einbürgerungstest vorbereiten kann.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Einbürgerung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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