4.923 Anwälte für Führerschein | Seite 206

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Kanzlei Baumhäkel (Am Dom), Schöfferstraße 8, 55116 Mainz 6806.7101894911 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Führerschein beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
aus 14 Bewertungen Bis jetzt sehr zufrieden. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klement
Kanzlei Klement, Hennebergerstr. 7, 97711 Maßbach 6920.5760020804 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klement ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Führerschein
Profil-Bild Rechtsanwalt Ercan Gül
sehr gut
Rechtsanwalt Ercan Gül
Anwaltskanzlei Gül, Eschersheimer Landstr. 1-3, 60322 Frankfurt am Main 6825.5772892807 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Ercan Gül im Bereich Führerschein bietet Beratung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt hat mich sehr gut beraten und vertreten. (27.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Führerschein

Fragen und Antworten

  • Führerschein: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Führerschein sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Führerschein: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Führerschein umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Führerschein und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Führerschein und der Fahrerlaubnis:

  • Führerschein: Der Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung über das Bestehen einer Fahrerlaubnis. Diese kann ein graues oder rosanes Stück Papier oder eine Kunststoffkarte sein und zeichnet den Inhaber als Inhaber der Fahrerlaubnis aus. Wer im Falle einer Kontrolle seinen Führerschein nicht vorzeigen kann, handelt zwar ordnungswidrig, die Fahrerlaubnis besteht aber fort, auch wenn der Führerschein nicht mitgeführt wird.

  • Fahrerlaubnis: Unter der Fahrerlaubnis versteht man die von der zuständigen Behörde erteilte Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Wegen oder Plätzen. Im Rahmen einer erstmaligen Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt diese durch Aushändigung des Führerscheins. Es handelt sich dabei um eine Fahrerlaubnis auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt der Erteilung. Hintergrund für die Fahrerlaubnis auf Probe ist, dass Fahranfänger nachweislich besonders oft in Unfälle verwickelt sind. Durch die Probezeit und die Sanktionen für Verstöße während der Probezeit sollen Fahranfänger dazu bewegt werden, sich innerhalb der ersten zwei Jahre im Straßenverkehr besonders zu bewähren. Bei Verkehrsstraftaten kommt es oftmals zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis noch bevor der Täter verurteilt ist. Nach einer endgültigen Entziehung, z.B. im Rahmen einer Verurteilung wegen einer Promillefahrt, ist sie endgültig erloschen und es muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr führt, macht sich strafbar.

Die wichtigsten Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und der Aushändigung des Führerscheins sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.

(WEI)

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